Diskussion:Inländer

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 91.37.108.172 in Abschnitt Gegenteil des Ausländers
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Die soziologische Definition fände ich auch von großem Interesse. Diese wird sich wohl nicht so leicht dabei tun, den Begriff des Inländers schlichtweg mit dem des Ausländers, fast schon gleichzusetzen.

Schweiz-bezogener Absatz[Quelltext bearbeiten]

Die Begriffe "Einheimische" und "Ansässige" sind Eingrenzungen auf eine Region oder gar einen Ort (im Sinne von Gemeinde). Im schweizerischen Bürgerrecht hat die Unterscheidung immer noch Bedeutung.

Ich habe den Absatz entfernt, da ja das Wort "Inländer" dort überhaupt nicht auftaucht. Was genau hat das mit dem Thema Inländer zu tun? Geisslr 15:26, 6. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Gegenteil des Ausländers[Quelltext bearbeiten]

Wie lautet denn der nicht negativ konotierte Begriff zum Ausländer? Ich dachte immer ein Inländer ist eine Person mit, ein Ausländer ohne die Staatsbürgerschaft des entsprechenden Landes. (nicht signierter Beitrag von 91.37.108.172 (Diskussion) 19:18, 6. Apr. 2020 (CEST))Beantworten