Diskussion:Insiderhandel

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Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von Kulturkritik in Abschnitt Wie effektiv ist in D die Strafverfolgung?
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Dass es erst seit 1995 eine Straftat ist, steht ganz unten - das müsste man unbedingt weiter oben erwähnen. 193.174.133.20 11:24, 17. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Insiderhandel aus ökonomischer Sicht[Quelltext bearbeiten]

Dieser Abschnitt ist nun schon ein zweites Mal revertiert. Warum eigentlich? Die ursprüngliche Behauptung, er sei "grob irreführend", ist nirgendwo erläutert oder durch Argumente unterlegt worden. Ich hatte als Leser nicht den Eindruck einer Irreführung. Da im Artikeltext selbst bereits beschrieben war, dass es sich um eine kontroverse Schilderung handelte, finde ich, dass das Entfernen dieses Punktes unnötig war. Sollten darin sachliche Aspekte fehlerhaft gewesen sein, wäre eine Überarbeitung solcher Stellen nach meiner Meinung dem Vorgaukeln einer heilen Welt ohne Kontroversen vorzuziehen gewesen. --Aloiswuest 14:48, 10. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Weblink[Quelltext bearbeiten]

Der von mir eingefügte Weblink zählt nach meiner Auffassung zum Besten und ist keineswegs ein Subthema, wie Benutzer:Zehnfinger annimmt. Er gibt ergänzende Informationen über große Insidervergehen wieder. --Aloiswuest 15:41, 14. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Für mich erfüllen Zeitschriftenartikel nicht die Anforderungen für Weblinks in Wikipedia. Der verlinkte, wenn auch von einer renommierten Zeitschrift, nennt vor allem Bespiele von Insiderhandel, von daher nicht erstklassig. Aber schauen wir mal, was vielleicht andere meinen. -- Zehnfinger 15:59, 14. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Wie effektiv ist in D die Strafverfolgung?[Quelltext bearbeiten]

Laut einem "Handelsblatt"-Artikel Insiderhandel führt selten zu Verurteilungen. vom 27. Mai 2002 wurde in Deutschland zwischen 1995 und 2001 bei 341 aufgenommenen Untersuchungen nur in 16 Fällen ein Angeklagter tatsächlich verurteilt. Hauptgrund, dass laut Gesetz Vorsatz nachgewiesen werden muss. Wie sieht es heute in dieser Hinsicht aus? --meffo 18:35, 15. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Warum wurde das nicht in den Artikel eingebaut ? Die BaFin wurde ja erst am 1. Mai 2002 gegründet, da gibt es sicher neuere Zahlen. --Kulturkritik (Diskussion) 10:11, 7. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Ist das verbotener Insiderhandel?[Quelltext bearbeiten]

1. Angenommen, ich mache als Entwickler eine Erfindung, die wichtig ist und die hohe Gewinne abwerfen wird. 2. ich beurteile eine Erfindung anderer als sehr erfolgversprechend Darf ich dann Aktien meiner Firma kaufen?

3. Darf ich überhaupt als Angestellter Aktien meiner Firma kaufen/verkaufen? Es bleibt ja überhaupt nicht aus, dass ich Details kenne, die die Aussenwelt nicht kennt. --Hans Eo 13:02, 27. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Hallo Hans Eo, Wikipedia macht keine Beratung und diese Seite dient nur der Diskussion über den Artikel. Doch gleichwohl wegen peripherer Bedeutung eine unverbindliche Auskunft. In allen drei Fällen handelt ein Insider. Es kommt jetzt darauf an, ob es sich um kursrelevante Informationen handelt, die zum eigenen Vorteil verwertet werden. Bei 1 und 2 könnte es kritisch werden, wenn Aktienkäufe vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der kursrelevanten Tatsache stattfinden und die Papiere bald nach dem Kursanstieg wieder verkauft werden. Kauf und Verkauf von Aktien des eigenen Unternehmens (Ziffer 3) ist nicht verwehrt, wenn das Verbot des Ausnutzens kursrelevanter Informationen beachtet wird. Nicht jede Detailkenntnis muss gleich kursvrelevant sein. Auf die Beispiele im Artikel sei hingewiesen. Bei langfristig über mehrere Jahre gehaltenen Papieren wird der Verdacht eines Insiderkonflikts selten aufkeimen. --Aloiswuest 14:35, 27. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Hallo Aloiswuest. Geh mal davon aus, dass es nicht um meine persönliche Beratung geht. Es sollte ein Beispiel sein für häufig mögliches Wissen. Werde künftig das "ich" vermeiden und durch "jemand" o.ä. ersetzen. Ok? Danke für die Antwort. --Hans Eo (Diskussion) 14:21, 9. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Sekundärinsider[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht dazu

Zu diesen so genannten Primärinsidern, die bestimmungsgemäß kurserhebliche, nicht öffentlich bekannte Informationen erhalten, kommt noch die Kategorie der Sekundärinsider. Dies sind alle anderen Personen, die über eine Insiderinformation verfügen.

Das können ja sehr viele Personen sein, von Mitarbeitern der Buchhaltung, des Vertriebs, der Entwicklung, des Einkaufs. Sie alle können intelligente Schlüsse ziehen. Das könnte m.E. ausführlicher behandelt werden. --Hans Eo (Diskussion) 14:35, 9. Mai 2013 (CEST)Beantworten

1995 (erl.)[Quelltext bearbeiten]

im Artikel wird bei dem Beispiel der IG-Metall erwähnt, es würde erst 1995 unter strafe gestellt... soweit ich weiß, trat das gesetzt schon Oktober 1994 in kraft... pingeligkeit (nicht signierter Beitrag von 91.22.136.90 (Diskussion) 17:50, 26. Nov. 2010 (CET)) Beantworten

Hallo IP 91.22.136.90, das ist keine Pingeligkeit, sondern ein wertvoller Hinweis, der zu einer Artikelanpassung wegen Unschärfe führt. Das zweite Finanzmarktförderungsgesetz wurde am 26. Juli 1994 beschlossen. Das WpHG war in Artikel 1 formuliert. Der Insiderstraftatbestand stützt sich auf § 38 i.V.m. § 14 WpHG. Diese Bestimmungen traten neben anderen Teilen am 1. August 1994 in Kraft, der Rest ab 1. Januar 1995 (BGBl. 1994 Teil I S. 1784). Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Freundliche Grüße sendet --Aloiswuest 19:24, 26. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Insiderinformation aus anderem Unternehmen?[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

können auch Insiderinformationen aus anderen Unternehmen oder Regierungsorganisationen darunterfallen?

Ich denke zum Beispiel an solche Fälle:

- Unternehmen A und B sind die beiden einzigen Konkurrenten in einem Markt. Ein Mitarbeiter von Unternehmen A erfährt, dass dieses balb Insolvenz anmelden wird und kauft sich daher Aktien von Unternehmen B.

- Unternehmen A will einen Großauftrag an Unternehmen B geben. Der Mitarbeiter von Unternehmen A, der dies bereits im Voraus weiß, kauft daher Aktien von Unternehmen B.

- Eine Regierungsorganisation will einen Großauftrag an ein Unternehmen geben. Der Regierungsmitarbeiter, der dies im Voraus weiß, kauft daher Aktien des Unternehmens.

- Ein Parlament will ein neues Gesetz erlassen (wie zum Beispiel die Mehrwertsteuersenkung für Hotels). Ein Abgeordneter, der im Voraus weiß dass dieses Gesetz eine Mehrheit finden wird, kauft Aktien eines bevorteilten Unternehmens.

Viele Grüße

-- 91.45.60.11 11:42, 28. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Insiderhandel in der Praxis[Quelltext bearbeiten]

Was hat die BaFin damit zu tun? Die wurde ja erst am 1. Mai 2002 gegründet, und seit wann ist sie überhaupt mit Hilfe von speziellen EDV-Programmen dafür tätig? Der Abschnitt ist nur auf Deutschland bezogen. Folgender Satz hat wenig mit dem Thema zu tun und ist sogar falsch: "In der Praxis sind auffällige Kursbewegungen vor der offiziellen Bekanntgabe von Insiderinformationen an den Aktienmärkten häufig zu beobachten." Auffällige Kursbewegungen sind auch aus anderen Gründen bekannt. Der Zusammenhang mit Insiderinformationen ist TF. --Kulturkritik (Diskussion) 10:07, 7. Dez. 2023 (CET)Beantworten