Diskussion:Joachim Schneider (Historiker)

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Kategorie:Hochschullehrer (Technische Universität Dresden)[Quelltext bearbeiten]

@ Benutzer:Armin P.: Du hast die obige Ergänzung revertiert mit der Begründung: "außerplanmäßige Professur, kein Hochschullehrer". Was ist denn Deine Definition eines Hochschullehrers, inwieweit ist sie in der Wikipedia verbindlich und wodurch unterscheidet sich ein außerplanmäßiger Professor (mit Venia Legendi -sic!) von einem Hochschullehrer? --Malabon (Diskussion) 22:17, 19. Okt. 2022 (CEST)Beantworten

Gemäß Hochschullehrer: In Deutschland gehören gemäß § 42 Hochschulrahmengesetz nur planmäßige Professoren (Besoldungsgruppe W2 und W3) und Juniorprofessoren (W1) zur Gruppe der Hochschullehrer Das sehe ich bei einer außerplanmäßigen Professur nicht gegeben. --Armin (Diskussion) 22:22, 19. Okt. 2022 (CEST)Beantworten
Das ist eine formale Begründung. Die übergeordnete Kategorie:Hochschullehrer gilt weltweit. Warum sollten wir ihre Anwendung in Deutschland so einschränken (wie es in anderen deutschsprachigen Ländern praktiziert wird, ist mir nicht bekannt)? Hochschullehrer ist nach meinem Verständnis jemand, der eigenverantwortlich (Venia Legendi), also nicht ein Tutor usw., lehrt. Außerdem haben m. E. viele apl. Professoren von ihrer wissenschaftlichen Bedeutung her Vorrang vor Juniorprofessoren. --Malabon (Diskussion) 22:35, 19. Okt. 2022 (CEST)Beantworten