Diskussion:Judenkartei

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von H.Parai in Abschnitt Belgische Verfassung
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ggf. für Lemma Volkszählung 1939

  • Rainer Mackensen (Hrsg.): Bevölkerungsforschung und Politik in Deutschland im 20. Jahrhundert. Wiesbaden 2006, ISBN 3-531-15121-5
  • Jutta Wietog: Volkszählungen unter dem Nationalsozialismus - eine Dokumentation zur Bevölkerungsstatistik im Dritten Reich. Berlin 2001, ISBN: 3-428-10384-X
  • Peter Honigmann: Die Pariser Judenkartei. In: Räumt die Steine hinweg - Woche der Brüderlichkeit 1997. Idstein 1997, S. 94-96 (--- dort bergeblich gesucht ---)

Karl Pflaumer[Quelltext bearbeiten]

Kopie von Diskussionsseite Ben. Schreiben
Ich sammele gerade Material für Judenkartei. Woher hast du die Info, dass Pflaumer 1935 beteiligt war? Gruß --Holgerjan 17:57, 13. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Hallo Holger, das müsste aus: Horst Ferdinand: Pflaumer, Karl, NS-Politiker, badischer Innenminister (1933−1945). In: Bernd Ottnad (Hrsg.): Baden-Württembergische Biographien. Band 1. Kohlhammer, Stuttgart 1994, ISBN 3-17-012207-X, S. 266−271 sein (siehe Referenz). Möglicherweise wird der Sachverhalt hier: Norma Pralle: Zwischen Partei, Amt, und persönlichen Interessen. Karl Pflaumer, Badischer Innenminister. In: Michael Kißener, Joachim Scholtysek (Hrsg.): Die Führer der Provinz. NS-Biographien aus Baden und Württemberg. Universitäts-Verlag Konstanz, Konstanz 1997, ISBN 3-87940-566-2 (Karlsruher Beiträge zur Geschichte des Nationalsozialismus. Band 2), S. 539−566 auch erläutert. Ist beides im Präsenzbestand der Stabi. Gruß Schreiben 20:37, 13. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Service: 1+ Danke --Holgerjan 21:01, 13. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Gern geschehen. Schreiben 22:23, 13. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Pflaumer war (nach dem zeitlichen Ablauf zu schließen) jedoch nicht aus eigener Initiative tätig geworden, sondern führte Vorgaben aus.
Bei Kißener (bzw. im dort von Norma Pralle verfassten Teil zu Pflaumer, S. 554) wird Pflaumer "ein besonderer Pflichteifer" attestiert. Er "hatte keine Bedenken gegen die Anlegung von Judenkarten in denjenigen Fällen, in denen die rein-jüdische Rasse von Getauften oder Religionslosen amtsbekannt" war. Dies war zweifellos im Sinne Reinhard Heydrichs und entspricht auch mit der von Pflaumer angeordneten vierteljährlich vorzunehmenden Aktualisierung den Vorgaben. --Holgerjan 15:03, 25. Nov. 2009 (CET)Beantworten

„400.000 genealogische Daten von Juden“[Quelltext bearbeiten]

Finde ich mißverständlich. Ich nehme an, es soll heißen: „400.000 genealogische Datensätze von Juden“ oder „Genealogische Datensätze von 400.000 Juden“. --Asthma und Co. 20:05, 27. Jan. 2010 (CET)Beantworten

„400.000 genealogische Datensätze von Juden“ erledigtErledigt

Artikel, in denen der Begriff vorkommt, aber nochmal überprüft werden sollten[Quelltext bearbeiten]

--Asthma und Co. 23:08, 27. Jan. 2010 (CET)Beantworten

regional begrenzte Judenkarteien waren zu unterschiedlichen Zeitpunkten - mehr oder weniger vollständig - vorhanden. Ich werde deinen Hinweisen nachgehen und entsprechend formulieren. MfG --Holgerjan 20:33, 28. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Am 22. Februar 1942 berichtete Theodor Dannecker als Judenreferent des Sicherheitsdienstes in Frankreich:

„Hiesiger Einwirkung ist es zu verdanken, daß beim Polizeipräfekten in Paris eine vorbildlich gegliederte Judenkartei erstellt wurde, die sich wie folgt zusammensetzt:
I) rein alphabetisch,
II) straßenweise,
III) nach Berufen,
IV) nach Nationalitäten.
Hier zeichnen sich schon die für einen später kommenden Abschub, bezw. die nötige Berufsumschichtung unerlässlichen Vorarbeiten ab.
Die Kartei besteht seit Ende 1940. Fortlaufend werden durch die hiesige Dienststelle Verbesserungen verlangt. Eine Gesamtkontrolle ist gewährleistet. Wenn auch diese Kartei noch keine Gesamtkartei des besetzten Gebietes ist. So enthält sie doch die im judenreichsten Département (Seine) sitzenden Juden.“

Dokument 1210-RF in: IMT: Der Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher, Nachdruck München 1989, ISBN 3-7735-2527-3, Band 38 (Dokumentenband 14), S. 741

Nachfrage[Quelltext bearbeiten]

zum Eintrag von Benutzer:Rpm bln "Die Ausgrenzung und Verfolgung der jüdischen Bevölkerung im NS-Regime wurde dadurch erleichtert, dass 1933 bei der polizeilichen Anmeldung die Religionszugehörigkeit vermerkt wurde. Die Listen, die später Verhaftung und Deportation von Juden ermöglichten, beruhten auf der Zusammenführung von Datensätzen aus den verschiedenen Polizeirevieren.ref Die Deutsche Schule der Polizei, Münster, Florian Dierl, Mariana Hausleitner, Martin Hölzl, Andreas Mix (Herausgeber): Ordnung und Vernichtung: Die Polizei im NS-Staat, Dresden 2011, ISBN 978-3-942422-20-8 S. 165.ref

Der Wortlaut des zitierten zweiten Satzes (Die Listen ... Polizeirevieren) steht im Widerspruch zu den im Lemma dargestellten weiteren Bemühungen, eine vollständige Judenkartei zusammenzustellen; die Deportationslisten (1941 !) beruhen mit Sicherheit nicht allein aus den Daten der Polizeirevieren - zumal nicht (wie der erste Satz nahelegt) durch polizeiliche Anmeldungen nach dem Umzug.
Gibt es dazu im referenzierten Buch Aussagen, die weniger pauschal-ungenau sind - und wie mit dieser Unstimmigkeit umgehen? --Maßhaltender 23:55, 15. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Ich bezweifele, ob alle Deportationslisten im "Großdeutschen Reich" auf Daten zurückgehen, die in Polizeirevieren gesammelt wurden. In der im Lemma angeführten Literatur wird dies nicht so dargestellt; es gibt ein fortwährendes Bemühen, ein vollständiges zentrales Judenregister (so auch das Lemma) zu erstellen, dessen Teile auch den örtlichen Polizeidienststellen zur Verfügung gestellt wurde. Die beiden zitierten Sätze verkürzen den Sachverhalt; so wird außer acht gelassen, dass die eigene Religionszugehörigkeit nicht zur NS-Definition von Jude geeignet war. Ein Text im Ausstellungs-Katalog, der nicht eindeutig einem Autor zugeordnet werden kann, ist häufig zu allgemein gefasst und ungenau...
In das Lemma dürfte man daher keinesfalls das "Zitat" einfügen; bestenfalls - und nach Prüfung - eine Formulierung wie "XyZ stellt dar, dass die Deportationslisten aufgrund der Daten zusammengestellt wurden, die in den örtlichen Polizeirevieren vorlagen." --Holgerjan 10:05, 16. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Das mag wohl das genaueste Beschreibung der Ursprüngsquelle -- und NUR Ursprüngsquelle-- der Deportationsliste, der je in einem Buch über das Dritte Reich veröffentlicht worden ist; vielleicht wenn ihr Interesse habt, konntet ihr das irgendwie anderes formulieren, damit es im deutschen Wikipedia passt. MfG -- Rpm bln 13:34, 17. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Leider ist der von dir benutzte Begleit-Katalog zur Ausstellung in den HH Bibliotheken nicht vorhanden. Aus dem Inhaltsverzeichnis in DNB wird nur ersichtlich, dass einzelne Verfasser für bestimmte Kapitel verantwortlich zeichnen - allerdings nicht für die Stelle mit dem von dir eingebrachten Zitat.
Was genau versteht du unter "Ursprungsquelle der Deportationsliste(n)"? Gilt dies nur für Dresden? Welche relevanten Informationen sind noch als "genauste Beschreibung" zu finden, die "je in einem Buch über das Dritte Reich veröffentlicht" wurde (n. B. aus welcher Rezension stammt dieses Werturteil?). Wie ist der im Lemma aufgezeigte Gegensatz zu erklären, nämlich die zahlreichen Bemühungen von RSHA/ Gestapo, eine vollständige Judenkartei zu erarbeiten, wenn diese (so verstehe ich das Zitat) doch schon in den Polizeirevieren vorlagen?
Gerne würde ich diese offenen Fragen mit deiner Hilfe klären und neuste Erkenntnisse einzuarbeiten. MfG --Holgerjan 13:16, 18. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Der Katalog ist neu und die Austellung läuft noch in Berlin--der VERLAG ist in Dresden. Guck mal hier: http://www.dhm.de/ausstellungen/ordnung-und-vernichtung/index.html. Bei Ursprungsquelle ist gemeint, die Grundlage der Judenkarteien. Das Werturteil "genauste Beschreibing" stammt von mir: Zeig mir bitte noch eine Quelle, der genau die Grundlage der Judenkarteien nannt? Es gibt, meines Wissens, keine andere. Die polizeiliche Anmeldung mussten anscheinend von RSHA/Gestapo bearbeitet werden, um eine Judenkartei zu schaffen, die polizeiliche Anmeldungen als Quelle, nicht als die Judenkartei selber. Ich werde mich beim Historikern melden, die das Buch geschrieben haben, und mal fragen ob dieser Zitat nur eine Vermutung sei, oder ob sie eigentliche beweisbare Quellen dafür haben. MfG -- Rpm bln (10:55, 6. Jul 2011 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Ich habe mir den Katalog besorgt. Die knappe Erläuterung zur Polizeilichen Anmeldung des Ehepaars Selowski (Exponat Nr. 168 auf Seite 165) ist imo nicht hinreichend: "Die Listen, die später die Verhaftung und Deportation von Juden ermöglichte, beruhen auf der Zusammenführung von Datensätzen aus den verschiedenen Polizeirevieren."
Es ist im Lemma belegt, dass die Gestapo viele weitere Quellen für die Erfassung/Einrichtung einer Judenkartei nutzte, insbesondere auch die Unterlagen von jüdischen Institutionen wie der Reichsvereinigung, deren Mitarbeit für die Erstellung von Deportationslisten erzwungen wurde. Noch ein Beispiel vor der Fabrikaktion (1943): "Die Reichsvereinigung musste ihre Unterlagen anhand einer sogenannten Abwanderungskartei sowie der Kartei des Berliner Arbeitsamtes nachprüfen." (Gruner, ISBN 3-596-16883-X, S. 44) Vermutlich enthält das für Sept. 2011 angekündigte Buch von Beate Meyer zur erzwungenen Mitarbeit der Reichsvereinigung genaueres.
--Holgerjan 16:34, 8. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

rev: Einfügung[Quelltext bearbeiten]

Demgegenüber waren die Deportationen der Berliner Juden auf anderen Weisen durchgeführt:blockquote = Zitat ohne Anführungszeichen? - Seitenangabe ?

Weil das Erfassungssystem zu Beginn von den der Gestapo aus Albert Speers Behörde übergebenen Karteiauszügen über Wohnungen und ihre Haupt- und Untermieter bestimmt war, wurden anfangs auch Juden aus Berlin bürokratisch erfaßt und polizeilich deportiert, die nach den späteren reichsweiten Richtlinien - vorläufig - zurückzustellen waren. Die Gestapo erfüllte mit der Identifizierung aller Wohnungsbewohner anhand des polizeilichen Melderegisters und mit der Verfügung der Einziehung des Vermögens den jeweiligen Räumauftrag Speers. Die Gestapo konnte - bei anderweitiger Einquartierung der durch Speers Kündigungsanordnung zur Wohnungslosigkeit Verurteilten - einzelne Juden von der Deportation zurückstellen. Die Gestapo nahm solche - vorläufigen - Zurückstellungen aufgrund ihrer eigenen Richtlinien, der Interventionen von Rüstungsbetrieben, die ihre Zwangsarbeiter reklamierten, und aufgrund der Interventionen des Vorstands der Jüdischen Kultusvereinigung vor. Nur darauf - auf die Durchsetzung von Zurückstellungen von einer bevorstehenden Deportation und damit auf die Hinausschiebung des Zeitpunkts der Deportation im Einzelfall - war der etwaige Einfluß der Jüdischen Kultusvereinigung beschränkt.[1]

  1. Willems, Susanne. Der entsiedelte Jude: Albert Speers Wohnungsmarktpolitik für den Berliner Hauptstadtbau Edition Hentrich, Berlin, 2002 ISBN: 3-894-68259-0
Das eingefügte Großzitat nimmt nur teilweise Bezug auf die Judenkartei, also auf die Frage, auf welche Weise die Gestapo eine potentiell vollständige Liste von Juden (im Sinne der rassistischen ns-Definition) erstellte.
Inhaltlich stellt Willems im zitierten Text erstens dar, dass durch Speers Behörde der Gestapo die Namen der Haupt- und Untermieter geliefert wurden, deren Wohnräume wegen der Umbaupläne Berlins zum Abriss vorgesehen waren. - Unklar bleibt hierbei, ob diese Meldung unterschiedslos erfolgte, ob es bei den Mietern gleichermaßen um "Juden" und "Deutschblütige" handelte oder nur jüdische Mieter gemeldet wurden.
Zweitens stellt Willems dar, dass die Gestapo alle (weiteren) Mitbewohner "anhand des polizeilichen Melderegisters" identifizierte.
Folgerichtig musste bei diesem Vorgang durch die Gestapo festgestellt werden, ob alle als Mitbewohner namentlich erfassten Personen als "jüdisch" einzustufen waren. Wie die Gestapo die dazu erforderlichen Daten gesammelt hatte und ob diese in einer Judenkartei zusammengefasst waren, ist hier jedoch nicht ersichtlich.
Die wohnungslos gewordenen Juden wurden dann (in welchem Jahr/Datum genau bleibt hier bei Willems unklar) von der Gestapo deportiert, sofern sie nicht aus bestimmten Gründen wie z. B. Einsatz in der Industrie und aufgrund bestimmter Richtlinien (Altersgrenzen) zurückgestellt wurden.
Willemsen weist auf Fälle hin, bei denen in Berlin durch Speers Bebauunggspläne wohnungslos gewordene Juden zweitweilig (wann genau?) schon deportiert worden seien, die nach später reichsweit geltenden Gestapo-Bestimmungen von Deportationen ausgenommen oder zumindest zunächst zurückgestellt worden wären. Damit streicht die Verfasserin Speers Mitschuld/Mitwirkung an der vorzeitigen Deportation dieser Personen heraus.
Fazit: Das Zitat trifft keine Aussage zur Schaffung einer sog. Judenkartei mit einer vollständigen Erfassung und ist daher ungeeignet. --Holgerjan 20:42, 19. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Belgische Verfassung[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht - leider ohne Quellenangabe - dass nach der belgischen Verfassung die Erhebung von Daten zur Religionszugehörigkeit nicht zulässig war. Ich habe mir die Verfassung angesehen und keinen entsprechenden Artikel gefunden. Auch die Internetrecherche hat nichts erbracht. Kann jemand die Quelle ergänzen (sofern es eine gibt)? (nicht signierter Beitrag von Magic77wand (Diskussion | Beiträge) 13:41, 24. Jan. 2017 (CET))Beantworten

Katja Happe, Michael Mayer, Maja Peers (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933-1945 (Quellensammlung) Band 5: West- und Nordeuropa 1940-Juni 1942. München 2012, ISBN 978-3-486-58682-4, S. 38 und Dok. 7/157
"...erließ die Militärverwaltung in Belgien ... die ersten beiden Judenverordnungen. Dem Ansinnen der deutschen Militäradministration [diese Judenverordnungen umsetzen zu sollen] ... hatten sich die Generalsekretäre unter Verweis auf die belgische Verfassung jedoch verweigert." (S. 38) - In der ersten Judenverordnung geht es u. a. um ein zu erstellendes "Judenregister") (VEJ 7/158, S. 442))
In VEJ 7/157 bezieht sich das Protokoll bei der Ablehnung auf Art. 7 (individuelle Freiheit) und Art 14 (Religionsfreiheit)
--H.Parai (Diskussion) 11:39, 15. Nov. 2017 (CET)Beantworten