Diskussion:Jugendmedienschutz

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Rolaman in Abschnitt Zu den jugendschutzspezifischen Straftatbeständen
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Zu den jugendschutzspezifischen Straftatbeständen[Quelltext bearbeiten]

Die Aufzählung erschien mir etwas willkürlich, weil jugendschutzunspezifische Delikte wie die Beleidigung oder Störung der Totenruhe enthalten waren, aber Kinder- und Jugendpornografie fehlten. Habe die Liste in Anlehnung an die Straftatbestände geändert, auf die JuSchG und JMStV Bezug nehmen. --Rolaman (Diskussion) 12:14, 24. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Ein hilfreicher Ueberblick[Quelltext bearbeiten]

Etwas missverstaendlich ist die Unterscheidung von Bundes- und Landesebene. Es handelt sich dabei um die Zustaendigkeitsverteilung, nicht aber um die raeumliche Anwendungsreichweite der gesetzlichen Regelungen. Obwohl fuer den Jugendschutz im Rundfunk Laenderzustaendigkeit besteht, gilt der JMStV selbstvertaendlich auch fuer die bundesweit verbreiteten Programme. Deshalb ist es schiesslich eine staatsvertragliche Regelung.

Einseitige auf rechtliche Aspekte konzentrierte Darstellung[Quelltext bearbeiten]

Hier fehlt definitiv ein Abschnitt zu den (entwicklungs-)psychologischen und soziologischen Hintergründen. Welche psychologischen Mechanismen spielen sich ab wenn Kinder und Jugendliche jugendgefährdende Medien zu Gesicht bekommen und inwiefern sind diese schädlich? Welchen sozialen Konstrukte stecken hinter den Rechtsnormen? Wer darüber Bescheid weiß möge dies einfügen. -- 212.63.43.180 13:59, 25. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjS)[Quelltext bearbeiten]

Wird hier nicht erwähnt. Lücke? Ich habe bei GJS einen entsprechenden Eintrag gemacht. --Golden Ditch (Diskussion) 10:51, 29. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Ist 2003 vom Jugendschutzgesetz (Deutschland) abgelöst worden (§ 30 JuSchG). --Vydra (Diskussion) 17:32, 29. Aug. 2012 (CEST)Beantworten