Diskussion:Justiz und NS-Verbrechen

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Die angebliche Rezension von "Peter Lang" wurde gestrichen. Es handelt sich nicht um eine Rezension, sondern um einen Werbetext für das im Artikel genannte Buch von R. Reiter, das im Verlag Peter Lang erschienen ist. --Nightdiver (Diskussion) 16:05, 28. Aug. 2017 (CEST)[Beantworten]

Ich fände es hilfreich, wenn nach dem Satz "Seit Ende 2008 ist die gesamte Urteilssammlung auch online verfügbar." eine Verlinkung vorgenommen werden könnte.

Danke ! (nicht signierter Beitrag von 178.11.76.144 (Diskussion) 17:01, 24. Jan. 2019 (CET))[Beantworten]

Papier, Abstrakt, online[Quelltext bearbeiten]

Das Werk wurde ab 1968 als Buchausgabe erstellt und vertrieben. Das Werk wurde in einem zweiten Schritt als online-Ausgabe "abstrahiert": die bei Schritt-1 bereits gewonnenen Kernpunkte des jeweiligen Urteils wurden in dieser Systematik unter einer jeweils eigenen URL ins Internet gestellt. Diese Abstrakts sind frei zugänglich. Sie sind allerdings schon einmal "umgezogen", dies um 2017/2018 zu einem Zeitpunkt, als die (meine) gut zweihundert Verweise in Wikipedia auf die Buchausgabe und die Abstrakts fertig waren. Mit dem wenig erfreulichen Ergebnis, dass die Links auf die Abstrakts jetzt ins Nirwana von 404 gehen. In einer dritten Phase wurde dann das ganze Werk digitalisiert und wird nun ebenfalls zum Erwerb angeboten. Wie Bibliotheken, die den online-Zugang erwerben, diesen an die Bibliotheksnutzer weitergeben können, muss noch eruiert werden.

Ein Hinweis zu den Abstrakts bei Wikipedia seit 2016. Aus der direkten Verlinkung (zum Beispiel bei Franz Magill) auf das Verfahren Nummer 570

muss man jetzt bei

entweder im Namensverzeichnis nach Magill suchen oder nach der Nummer 570.

Eine eigene Url für die jeweilige Urteilsnummer scheint es nicht mehr zu geben. Deshalb stehen jetzt in Wikipedia wegen des 404 noch gut 200 Korrekturen an, derweil sich an der Seitenangabe der Papierausgabe natürlich nichts ändert.

--Goesseln (Diskussion) 16:58, 21. Nov. 2020 (CET)[Beantworten]

Auf https://junsv.nl/westdeutsche-gerichtsentscheidungen ist auch noch ein Band L (2012 ff.) aufgeführt, ich gehe aber davon aus, dass der nicht als Printausgabe erschienen ist, ist das richtig? Überhaupt könnte man die Formulierung „Bis zum Jahr 2012 sind 49 Bände erschienen ...“ auch als „Work in progress“ lesen. Wenn das Werk abgeschlossen ist, könnte man der Deutlichkeit halber vielleicht besser formulieren „Das Werk wurde 2012 mit dem Erscheinen des 49. Bandes abgeschlossen“ o.ä. Wenn das Werk dagegen noch nicht abgeschlossen ist, sind die bibliografischen Angaben „[...] 1945–2012. 49 Bände, Amsterdam, München 1968–2012“ irreführend. --FordPrefect42 (Diskussion) 07:47, 9. Nov. 2023 (CET)[Beantworten]