Diskussion:Kardinaldekan

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Janjonas in Abschnitt Kardinaldekan = zweithöchstes Amt NACH dem Papst?
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Subdekan[Quelltext bearbeiten]

Wird jetzt eigentlich der Subdekan automatisch Kardinaldekan? Oder bleibt der Posten des Kardinaldekans vakant, bis ein neuer gewählt wird? Gugganij 23:29, 19. Apr 2005 (CEST)

Gebe mir (wahrscheinlich) selber die Antwort: Der Subdekan bleibt Subdekan (zurzeit ist Angelo Sodano quasi nur "acting Kardinaldekan"). Die Stelle des Kardinaldekans ist solange vakant bis ein neuer gewählt wird. Gugganij 00:13, 1. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Hat sich erledigt. Sodano wurde von den Kardinalbischöfen zum Kardinaldekan gewählt und vom Papst bestätigt. Gugganij 15:32, 1. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Pallium[Quelltext bearbeiten]

Bezüglich der Aussage, dass der Kardinaldekan bei der Bischofsweihe des gewählten Papstes das Pallium tragen muss, bitte ich um eine Quellenangabe. Gugganij 00:12, 1. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Ich konnte keine Quelle finden und offenbar scheint es nicht zu stimmen. Ich habe aber in den nächsten Tagen die Möglichkeit, jemanden zu fragen, der es garantiert weiß (bzw. ändern könnte) und werde es dann ergänzen oder streichen. (nicht signierter Beitrag von 217.237.150.107 (Diskussion) )
Hallo! Wenn du dich vergewissern könntest, wäre das natürlich gut. Notwendig zur Entfernung des betreffenden Abschnittes ist es jedoch insofern nicht, da auf meine Bitte nach Quellenangabe ja nicht eigegangen wurde. Somit kann es ohne Probleme gelöscht werden. Falls du vorhast in Zukunft öfter bei Wikipedia mitzuarbeiten (was ich hoffe, denn offensichtlich bist du ja einer der recherchiert), wäre es übrigens gut, wenn du einen Nutzeraccount anlegen würdest (ist vollkommen anonym). lg Gugganij 12:19, 22. Jan 2006 (CET)

Hallo! Ich kann die oben angefragte Quelle nennen: Motuproprio De sacro Pallio vom 11.5.1978: „Bei der Bischofsweihe des gewählten Papstes, der noch nicht Bischof ist, steht der Gebrauch des heiligen Palliums vom Recht her dem Dekan des Kardinalskollegiums oder jenem Kardinal zu, dem nach Maßgabe der Apostolischen Konstitution ‘Romano Pontifici eligendo‘ die Spendung der Bischofsweihe obliegt.“ AAS 70 (1978), 441 f.; Deutsch in: Rennings/Klöckener: Dokumente zur Erneuerung der Liturgie: Dokumente des Apostolischen Stuhls, Bd. 2, S. 298. Simon Petrus o.praem., Stift Geras (nicht signierter Beitrag von 178.188.25.94 (Diskussion) 11:27, 28. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

Wahl[Quelltext bearbeiten]

Wie wurde der Kardinaldekan eigentlich vor 1965 gewählt? Könnte man das vielleciht hinzufügen? Vielen Dank und Grüße, --Nixus Minimax (Diskussion) 15:49, 12. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Wahl durch alle Kardinalbischöfe?[Quelltext bearbeiten]

Ich bin mir nicht sicher, ob es zutrifft, dass künftig alle Kardinalbischöfe den Kardinaldekan wählen. Das heutige Motu proprio sagt:

“Cardinale Decano, che continuerà ad essere eletto fra i membri dell’Ordine dei Vescovi secondo le modalità stabilite dal can. 352 § 2 del Codice di Diritto Canonico, ...”

„... Kardinaldekan, der weiterhin von den Mitgliedern der Klasse der Bischöfe in der in can. 352 § 2 CIC festgelegten Weise gewählt werden wird ...“

Der zitierte Kanon lautet:

“Officio Decani vacante, Cardinales titulo Ecclesiae suburbicariae decorati, iique soli, praesidente Subdecano si adsit, aut antiquiore ex ipsis, e coetus sui gremio unum eligant qui Decanum Collegii agat; eius nomen ad Romanum Pontificem deferant, cui competit electum probare.”

„Ist das Amt des Dekans vakant, so wählen die Kardinäle, die den Titel einer suburbikarischen Kirche innehaben, und zwar diese allein, unter Vorsitz des Subdekans, wenn er anwesend ist, oder des Ältesten von ihnen aus ihrem Kreise einen aus, der als Dekan des Kollegiums walten soll; dessen Namen haben sie dem Papst zu übermitteln, dem die Bestätigung des Gewählten zusteht.“

Das Motu proprio hält am CIC fest. Dieses bestimmt, dass die Inhaber eines suburbikarischen Titel, und zwar diese allein (iique soli), den Dekan wählen. Diesen hat der Papst letztes Jahr vier weitere Kardinalbischöfe gleichgestellt. Ergo: Die Kardinalbischöfe mit eigenem (Patriachen-)Titel haben m.E. kein Wahlrecht. Ich finde derzeit auch keinen Beleg, der eine Wahl durch alle Kardinalbischöfe bestätigen würde. --Andrsvoss (Diskussion) 13:58, 21. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Ich lese das Festhalten am CIC so, daß damit das Wahlverfahren als solches gemeint ist. Ansonsten sind die Patriarchen mit Kardinalstitel im zweiten Absatz als seit 1965 wahlberechtigt aufgeführt:

“anche quei Patriarchi Orientali che fossero stati insigniti della dignità cardinalizia”

„auch jene östlichen Patriarchen, die mit der Kardinalwürde ausgestattet wurden“

Das steht dann zwar im zitierten Ad Purpuratorum Patrum Collegium nicht direkt drin, weil dort nur die Erhebung der Patriarchen zu Kardinalbischöfen geregelt wird. Andererseits würden beim iique soli eben auch die vier zusätzlichen Kardinalbischöfe nicht wahlberechtigt werden. Da gibt es eine Inkonsistenz zwischen dem Motu Proprio und dem CIC, die ausgeglichen werden müßte. Auch wenn damit unter dem jetzigen Pontifikat nicht unbedingt zu rechnen ist, weil man da manches nicht ganz so genau nimmt, ist doch die Aussage des Textes eindeutig: Nachdem bisher die Suburbikarier sowie die orientalischen Patriarchen den Dekan gewählt haben, werden nun die hinzugekommenen mit eigenem Titel, also weder suburbikarischem noch patriarchalem, als wahlberechtigt erklärt. Das hat sich mit der Gleichstellung offensichtlich nicht automatisch erklärt, sonst hätte es des Schreibens nicht bedurft.--Liebermary (Diskussion) 17:56, 22. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Ich glaube, es war immer so, dass die orientalischen Patriachen nicht mitwählen. "Ad purpuratum collegium", das die orientalischen Patriachen den Kardinalbischöfen zuordnet, ist von 1965, das CIC aber von 1983. Wenn dort gesagt wird, "die Inhaber eines suburbikarischen Titel, und zwar diese allein" dann schließt das die Patriachentitel gerade aus. Der Grund dürfte ganz pragmatisch sein, dass die Inhaber der suburbikarischen Titel als Inhaber kurialer Ämter gem. ca. 356 CIC Residenzpflicht in Rom haben, während die Patriachen eigens wegen der Wahl des Dekan oder Subdekans nach Rom reisen müssten. --Andrsvoss (Diskussion) 14:09, 23. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Das ist mir plausibel. Die Frage ist eben, warum im Motu Proprio die Patriarchen genannt sind. Am besten ist es, wir warten ab, ob es eine Meldung über die Wahl von Sodanos Nachfolger gibt. Damit sollte sich das römische Chaos dann ein wenig klären.--Liebermary (Diskussion) 19:01, 23. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Jetzt erst habe ich verstanden, woraus sich die Gleichstallung aller Kardinalbischöf ergeben könnte. Sorry, ich stand auf der Leitung. In der Tat, der Satz

“… ed equiparandoli in tutto ai Cardinali insigniti di una Chiesa suburbicaria e ai Patriarchi Orientali ascritti al medesimo Ordine.”

„… und sie vollständig mit den Kardinälen, denen der Titel einer Vorstadtkirche verliehen wurde, und den orientalischen Patriarchen, die dieser Klasse zugeordnet sind, gleichzustellen.“

ist verwirrend, denn das in diesem Abschnitt des Motu proprio doch nur referierte Rescriptum ex audentia sagt im Gegenteil ausdrücklich

“… equiparandoli in tutto ai Cardinali insigniti del titolo di una Chiesa suburbicaria”

„sie vollständig mit den Kardinälen gleichzustellen, denen der Titel einer Vorstadtkirche verliehen wurde“

Da hat entweder das für die Rechtsförmlicheit verantwortliche Referat versagt oder ist in Eile nicht beteiligt worden. ;-) Du hast recht, warten wir es ab. --Andrsvoss (Diskussion) 20:09, 23. Dez. 2019 (CET)Beantworten


Höchstalter für Wählbarkeit?[Quelltext bearbeiten]

Gibt es für das Amt kein Höchstalter? Wenn eine wichtige Aufgabe das Einbrufen und Leiten eines Konklaves ist, macht es doch wenig Sinn, jemanden zu wählen, der wegen seines Alters gar nicht teilnehmen darf. (nicht signierter Beitrag von 2003:D2:7F0B:77E6:418A:2A70:14D7:6526 (Diskussion) 10:10, 23. Jun. 2020 (CEST))Beantworten

Kardinaldekan = zweithöchstes Amt NACH dem Papst?[Quelltext bearbeiten]

In der Einleitung des Artikels wird das Amt des Kardinaldekans beschrieben als das zweithöchste Amt nach dem Papst. Damit ergibt sich folgende Reihenfolge der höchsten Ämter im Vatikan:

1. Papst 2. ??? 3. Kardinaldekan

Denn, wenn wir vom "zweit"höchstem Amt "nach" dem Papst reden, muss es ja noch das "höchste" Amt nach dem Papst geben. Wie lautet dieses Amt? Oder ist die Beschreibung "zweithöchstes Amt nach dem Papst" unzutreffend? Mit bitte um Klärung. --81.200.197.162 13:26, 28. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Da fehlt dann ein Komma: Das zweithöchste Amt der katholischen Kirche, nach dem Papst ... --Janjonas (Diskussion) 21:38, 7. Okt. 2021 (CEST)Beantworten