Diskussion:Kasuistik

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 2003:E1:E727:54D4:56C9:DEB2:2F14:180C in Abschnitt Abbildungsregeln durch Kasuistik unter dem Billigkeitskalkül.
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Diskussion Stand 2012[Quelltext bearbeiten]

Einerseits steht hier, der Artikel solle überarbeitet werden, anderseits ständen hier auf der Diskussionseite nähere Inhalte. Diese ist zweifellos leer. Was nun???

In der Rechtslehre bezeichnet die Kasuistik ausserdem die blosse Regelung von Einzelfällen (im Gegensatz zu einer Generalklausel), soviel mir bekannt ist. Dies sollte hier auch erwähnt werden.

Wie sieht die Fallbezeichnung in der Medizin aus.

Im Artikel steht: "Auch die spitzfindige Theologie der Jesuiten wird als Kasuistik bezeichnet." Ich will gerne glauben, dass man die Theologie der Jesuiten als Kasuistik bezeichnet. Aber wer entscheidet, dass diese spitzfindig sei? Ist das nicht eine persönliche Wertung? Eine solche Aussage sollte näher begründet oder durch Quellen belegt werden... --82.50.47.146 19:49, 26. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Verweis auf fremdsprachliche wiki-Seiten[Quelltext bearbeiten]

Die englische, spanische oder französische Seite dürfte derzeit ausführlicher und insofern eine Alternative zu der mageren deutschen sein, allerdings z.T. auf (katholische) Moraltheologie beschränkt. Karl-Hagemann (Diskussion) 22:44, 15. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Duden online[Quelltext bearbeiten]

.. leider derzeit klarer, vgl. http://www.duden.de/node/655426/revisions/1251552/view Karl-Hagemann (Diskussion) 22:48, 15. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Abbildungsregeln durch Kasuistik unter dem Billigkeitskalkül.[Quelltext bearbeiten]

K. ist nur dann gültig, wenn das Billigkeitskalkül Anwendung finden.

Eine Exekution ist nur dann zulässig, wenn der Freiheitsentzug die Möglichkeiten überschreitet, die Todesfolgen der Freiheit durch eine Person abzuwenden. Die Fähigkeit eine Personen wieder zu beleben sind nicht gegeben, somit ist die Tötung nicht reversibel.

Reversibilität ist Teil des Justizgedankens der Billigkeit.

Anders sieht das mit Ideologen aus, hier ist die Exekution eine Sicherheitsfrage(Christen in Rom), auch dann wenn eine Inhaftierung möglich wäre, und ohne Exekution die Gefahr der aufrührerischen Verbreitung faschistischen Alleingottesglaubens bestünde.

Der Ideologe kann nicht durch Inhaftierung zum Schweigen gebracht werden.

Effektive als die Exekution ist nur die niemals zu gewährende Meinungsfreiheit, da mit der Meinungsfreiheit ein Verstoss gegen die Noachgesetze möglich wäre, also ein Verstoss gegen das Elohimgesetz. Meinungsfreiheit gefähret die Religionsfreiheit totalitärer Dogmen, die durch den Liberatismus der Ausbeutererwählten zu schützen sind.

Komisch irgendwas ist falsch argumentiert.

Ach egal, Drakaris!

Hey wo sind meine Stiefellecker? Mist, alle abgefackelt. (nicht signierter Beitrag von 2003:E1:E727:54D4:56C9:DEB2:2F14:180C (Diskussion) 22:41, 28. Okt. 2020 (CET))Beantworten