Diskussion:Katastrophenschutzfahrzeug

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von JoanFine in Abschnitt Katastrophenschutzfahrzeuge des Bundes?
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Thema Katastrophenschutzfahrzeug[Quelltext bearbeiten]

Schade für die freiwillige Feuerwehr Hamburg. Das Thema ist Richtig, nur zu klein aufgehängt. Werde mal den Einsatzbereich ausdehnen. Es gibt da Regelungen auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene. Den Text nehme ich erst einmal Heraus und füge ihn später als Beispiel wieder ein, da klassisch. Gruß Jan --Jan Erfurt (Diskussion) 23:44, 22. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Katastrophenschutzfahrzeuge des Bundes?[Quelltext bearbeiten]

Der Bund betreibt aus juristischer Sicht keinen Katastrophenschutz, höchstens Katastrophenhilfe, Zivilschutz oder Bevölkerungsschutz. Zur Erläuterung siehe auch hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Zivilschutz_(Deutschland)

Was die Nomenklatur betrifft, kann es demnach keine Katastrophenschutzfahrzeuge des Bundes geben. Wie gehen wir damit um? --JoanFine (Diskussion) 18:22, 3. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Hallo, der Bund (BKK) beschafft die Fahrzeug und stellt sie den Länder im Katastrophenschutzbereich zu Verfügung. Das diese Fahrzeuge auch im alltäglichen Gebrauch eingesetzt werden können, steht außer Frage. Außerdem besteht eine Weisung des HMDI (zumindest für Hessen), das die Fahrzeuge von der Beladung her, jederzeit wiederherzustellen sein müssen. Auch gehen die ganzen Anfragen vom LKW Dekon P über HMDI an BKK (Aktuelles Beispiel Ladungssicherung) --Vielen Dank und Grüße Woelle ffm (Uwe) (Diskussion) 18:47, 3. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Klar, die vom Bund beschafften Fahrzeuge werden ständig im Bereich des Katastrophenschutzes genutzt, dürfen sie auch. Aber auch das BBK betont immer wieder, dass "es sich bei der ergänzenden Ausstattung aber nicht um Maßnahmen im Rahmen des Katastrophenschutzes handelt":

http://www.bbk.bund.de/DE/Servicefunktionen/Glossar/_function/glossar.html?lv2=4968170&lv3=1956380

--JoanFine (Diskussion) 19:11, 3. Mai 2017 (CEST)Beantworten