Diskussion:Kleinneuhausen

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Michael Sander
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Der Satz "Eine Polin, die bei Landwirt Albin Cott arbeiten mußte, wurde Opfer der Zwangsarbeit" hat den Charakter einer persönlichen Denunziation gegen Jemanden, der sicher nicht mehr lebt und sich somit nicht verteidigen kann. Sollte meines Erachtens gestrichen werden. --Wikswat 21:18, 5. Feb. 2009 (CET)

Hier nochmal eine ausführlichere Antwort, als auf meiner Diskussionsseite vorhin: eine Denunziation ist eine unrechtmäßige Beschuldigung ("Rufmord"). Wenn jemand einen Zwangsarbeiter beschäftigt, ist das aber eine wahre Tatsache, deren Nennung keine Denunziation sein kann. Insofern würde ich dir da widersprechen. Allerdings ist die zweite Frage jene nach der enzyklopädischen Relevanz, die ich etwa mit der des von dir eingetragenen Schützenfests und der Kriegergräber auf einer Stufe sehen würde. Ich fände es gut, in Ortsartikeln auch wirklich nur enzyklopädisch Relevantes vorzufinden. Dann wären allerdings die meisten Geschichtskapitel von Dörfern relativ leer, denn in den meisten dieser Orte passierte eben nicht viel. Ich habe mich auch schon oft mit Ortschroniken befasst, das liest sich ja immer ganz nett, aber wenn ich dann das (meiner Meinung nach) Relevante für Wikipedia herausfiltere kommt es selten über fünf Sätze hinaus. Insofern kann man hier wohl nur ein salomonisches Urteil fällen und sagen: Zwangsarbeiter und Kriegsgräber oder keines von beiden, wenn es nicht über das zeitübliche Maß hinausgeht (das wäre dann "echte" Relevanz im Sinne von sich von der Masse abhebend, ansonsten beschreiben wir eben in Dorfartikeln die Masse, was ja auch nicht weiter schlimm ist, aber dann steht eben auch viel drin. Grüße --Michael S. °_° 00:46, 6. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Ich beuge mich dem Druck und habe den Satz mit der leider verstorbenen Polin wieder eingefügt: gegen meine unverändert weiterbestehenden Bedenken. Es geht ja hier nicht nur um den Vorwurf von Zwangsarbeit, sondern um den Vorwurf, für den Tod eines Menschen verantwortlich zu sein. Das darf man m.E. nicht in eine -überall in der Welt lesbare- Enzyklopädie stellen. Schon garnicht, wenn der Angeschuldigte unter der Erde liegt, was hier anzunehmen ist. Wissen eigentlich die Nachkommem von Albin Cott von dem Vorwurf? Was ist, wenn diese vielleicht gegen Wikipedia klagen, zumindest auf Unterlassung dieser Behauptung, oder eine Entschädigung wegen Rufschädigung verlangen? --Wikswat 21:51, 7. Feb. 2009 (CET)

Nun, bei solchen Fragen stellt sich immer die Frage nach der Wahrheit der Behauptung. Wenn die Fakten wahr sind, muss man meiner Meinung nach auch immer dazu stehen. Für sein eigenes Handeln ist jeder selbst verantwortlich und wenn ich morgen jemanden umbringe, darf ich mich danach nicht beschweren, wenn die Zeitung über mich schreibt. Es gibt immer wieder Leute, die klagen, z.B. Uri Geller gegen Leute, die ihn als Schauspieler entlarven. Solche Leute haben aber meiner Meinung nach das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit missverstanden (das gilt für alle, die [auch in der Vergangenheit] unmenschlich gehandelt haben, egal ob nun Gestapo-Leute, Stasi-Leute oder sonstwer - manche verstecken sich ja auch heute immernoch sehr gern dahinter, dass ihr damaliges Handeln damals legal war, allerdings gelten (das ist jetzt nur meine persönliche Meinung) Menschen- und Grundrechte immer, unabhängig davon, was man in Gesetze schreibt). --Michael S. °_° 22:12, 7. Feb. 2009 (CET)Beantworten