Diskussion:Kloster Grimmenstein

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Bundesbeschluss vom 23. Juli 1870[Quelltext bearbeiten]

Beschluss von 1870

Der Bundesbeschluss vom 23. Juli 1870 (AS X 246, BS 1 69, SR 132.224) bereinigte diverse Grenzstreitigkeiten zwischen den beiden Halbkantonen, in einem letzten Teil auch die Kantonszugehörigkeit der Klostergebäude Wonnenstein/Grimmenstein. Der Beschluss von 1870 wurde mit dem "Bundesbeschluss zur formellen Bereinigung des Bundesrechts" vom 3. März 2008 per 1. August 2008 aufgehoben. In der Botschaft dazu (BBl 2007 6165) stand, der Beschluss sei "längst vollzogen und heute gegenstandslos". --Morgestraich (Diskussion) 18:54, 1. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Der Beschluss ist längst vollzogen und heute gegenstandslos, weil für alle die Situation klar ist - jedenfalls sieht es der Bezirk Oberegg so. Gruss --Schofför (Diskussion) 00:29, 2. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 10:35, 11. Jan. 2016 (CET)Beantworten