Diskussion:Kombattant

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Hallo,

nach meiner Ansicht sollte in dem Artikel deutlicher herausgehoben werden, dass es sich bei Kombattant um einen veralteten Begriff handelt.

Die im Text dargestellten rechtlichen Besonderheiten sind nach meiner Ansicht durch das III. Genfer Abkommen über die Behandlung von Kriegsgefangene entfallen. Hier erfolgte ein Gleichstellung aller bewaffneten Kräfte.

--Zweifalt 11:05, 3. Nov 2004 (CET)

Dies ist falsch. Kombattant ist ein gängiger Begriff, der weiterhin Gültigkeit hat. --Dingo 07:18, 9. Dez 2004 (CET)
Kann es sein, dass der (evtl. veraltete Begriff, wenn es ihn schon gab) durch schlampiges Übersetzen des englischen Begriffes während des Irakkrieges wieder einen Aufschwung erfahren hat? -- Wikistefan87, 2.12.2005, 21:15 MEZ
Nein. Kann es nicht. :) Der Begriff gehört zu den Grundlagen des Humanitären Völkerrechts. Nur weil der Begíff alt ist, heisst es nicht, daß er veraltet ist. --pixelFire Bierchen?!? 10:37, 3. Dez 2005 (CET)

Soldat =!?= Kombattant[Quelltext bearbeiten]

Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) Abschnitt II Kombattanten- und Kriegsgefangenenstatus

Art. 43 - Streitkräfte
 
1. Die Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Partei bestehen aus der Gesamtheit der
 organisierten bewaffneten Verbände, Gruppen und Einheiten, die einer Führung unterstehen,
 welche dieser Partei für das Verhalten ihrer Untergebenen verantwortlich ist; dies gilt
 auch dann, wenn diese Partei durch eine Regierung oder ein Organ vertreten ist, die von
 einer gegnerischen Partei nicht anerkannt werden. Diese Streitkräfte unterliegen einem
 internen Disziplinarsystem, das unter anderem die Einhaltung der Regeln des in
 bewaffneten Konflikten anwendbaren Völkerrechts gewährleistet. 
2. Die Angehörigen der Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Partei (mit Ausnahme des
 in Artikel 33 des III. Abkommens bezeichneten Sanitäts- und Seelsorgepersonals) sind
 Kombattanten, das heisst, sie sind berechtigt, unmittelbar an Feindseligkeiten
 teilzunehmen. 
3. Nimmt eine am Konflikt beteiligte Partei paramilitärische oder bewaffnete
 Vollzugsorgane in ihre Streitkräfte auf, so teilt sie dies den anderen am Konflikt
 beteiligten Parteien mit. 

Somit ist eigentlich die Gesamte Aussage des Artikels Quatsch. --Pixelfire 09:13, 30. Nov 2004 (CET)

Der Hase liegt hier im Pfeffer:
organisierten bewaffneten Verbände, Gruppen und Einheiten, die einer Führung unterstehen, welche dieser Partei für das Verhalten ihrer Untergebenen verantwortlich ist;
Damit ist ein Freischärler ohne Führung und ohne Kennzeichnung, der seine Waffen verdeckt trägt, kein Kombattant und darf nach Strafrecht abgeurteilt werden.
Dieser Artikel ist FUBAR. Deshalb Löschantrag gestellt. --Dingo 07:18, 9. Dez 2004 (CET)
Dieser Artikel gehört zu den Basics Wehrrecht und ist sehr wichtig!
Man kann durch Ernennung, durch Ableistung eines Eides oder Gelöbnisses 
Kombattant einer Kriegspartei werden, ist aber damit kein Soldat (..)
Hier wurde aber vermittelt, daß ein Soldat kein Kombattant sei.. dies ist so nicht richtig und das war der springende Punkt. Ich freue mich aber über die Generalüberarbeitung :) --Pixelfire 11:11, 13. Dez 2004 (CET)

Kennzeichnungspflicht[Quelltext bearbeiten]

Durch ein einheitliches Abzeichen - bei regulären Streitkräften meist die Nationalflagge auf der Schulter - klar gekennzeichnet sein.

Wer mir das belegen kann, bekommt von mir einen Keks :) --pixelFire (!?*) 18:24, 27. Dez 2004 (CET)

"einheitliches Abzeichen" ist klar.
Ansonsten: Deutschland, Frankreich, Skandinavien, GB: Flagge auf Schulter. USA: Große Flagge auf Schulter. Rußland AFAIK auch Flagge.
Ausnahme Österreich: Staatswappen in schwarz auf oliv am Oberarm.
Ich denke, das dürfte eine NATO-Kiste sein, wenn ich mir das so betrachte...
--Dingo 01:35, 8. Jan 2005 (CET)
Eben. Wir nutzen das eher zur identifikation der eigenen Truppen und mit dem eigenen Land.
Völkerrechtlich ist es IMHO nicht notwendig
In Wehrrecht auf der HUS wurde uns extra gesagt, daß eine Einheitliche Uniform oder Kennzeichnung völkerrechtlich nicht notwendig ist.
Ich streiche es erstmal.
--pixelFire (!?*) 07:34, 14. Feb 2005 (CET)
Nun steht da aber überhaupt nichts mehr über die Kennzeichnungspflicht. Kombattanten müssen aber eindeutig als solche erkennbar sein. Einheitliche Uniformen oder Abzeichen wie Armbinden sind nur Beispiele, aber irgendeine visuelle Verdeutlichung des Kombattantenstatus´ muß sein.
--Kleinalrik 23:43, 26. Jun 2006 (CEST)

Ungesetzlicher Kombattant falsch einsortiert?[Quelltext bearbeiten]

Der ungesetzliche Kombattant ist doch nur anwendbar wenn die Genfer Konventionen nicht in Kraft sind (also nicht im Krieg) da sie sämtliche Statuse definiert? Er ist also nicht unter Nichtkombattanten einzuordnen sondern hat überhaupt nichts in den Genfer Konventionen zu suchen? Es gibt zwar nen Nichtkombattanten mit eingeschränkten Rechten was aber was anderes als ein rechtloser ungesetztlicher Kombattant ist.

Vor der Neuordnung der Genfer Konventionen 1949 erlaubte sie afaik nach Auslegung der US Justiz den Status des ungesetzlichen Kombattanten. Nach 1949 hat sie diese definitionslücke aber geschlossen, der ungesetzliche Kombattant ist nach Völkerrecht nicht mehr möglich. Nur in Fällen in denen die GK nicht gilt kann nationales Völkerrecht wie das der USA angewendet werden welches den Status des ungesetzlichen Kombattanten vorsieht, aber das hat nicht mit den GK zu tun. - gez. Phaidon

Im Wiki-Artikel zum Volkssturm selbst wird darauf hingewiesen, daß der Kombattantenstatus des Volkssturms mitnichten eindeutig war. --Kleinalrik 23:46, 26. Jun 2006 (CEST)