Diskussion:Kurpfuscher

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Sivizius in Abschnitt Zusammenlegung mit Quacksalber
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Heilpraktikergesetz[Quelltext bearbeiten]

In diesem Artikel fehlt zumindest die Erwähnung, daß das Heilpraktikergesetz - ähnlich dem ab 01. Juli 2008 außerkraft getretenen Rechtsberatungsgesetz - ein Nazigesetz ist. Die Intention dieser beiden Gesetze war, Juden sowohl von der Rechtsberatung als auch von der Heilkunde fernzuhalten. Schutz vor Unkundigen geben diese beiden Gesetze ohnehin nicht, da keinerlei Mindestmaß an Befähigung kodifiziert ist. Weiterhin ist auch das unentgeldliche Heilen und das unentgeldliche Rechtsberaten innerhalb der Familie verboten! -- 217.232.204.113 21:43, 1. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Welche Belege hast Du für die "Intention" und für das Verbot des unentgeltlichen Heilens? --RainerSti ?! 21:49, 1. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Kur pfuschen?[Quelltext bearbeiten]

Wieso eigentlich Kurpfuscher? -- Kürschner (Diskussion) 08:21, 20. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Aktuelle Anzeige in A[Quelltext bearbeiten]

"Kurpfuscher" sorgt für Ärger unter den Ärzten kleinzeitung.at, 26. Januar 2018

Ärztekammer gegen Robert F., Weststeiermark. Verkaufsfilialen für Nahrungsergänzungsmitteln ...

--Helium4 (Diskussion) 14:42, 26. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Zusammenlegung mit Quacksalber[Quelltext bearbeiten]

Was unterscheidet einen Quacksalber wesentlich von einem Kurpfuscher? – Sivizius (Diskussion) 23:59, 2. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Ein Kurpfuscher hat eine medizinische Ausbildung (wenn auch manchmal eine schlechte), ein Quacksalber muss keine haben. --Georg Hügler (Diskussion) 06:14, 3. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
Das deckt sich nicht mit dem Artikel, laut dem es wohl Ansichtssache ist, je nach dem, wen man frag. – Sivizius (Diskussion) 09:46, 3. Sep. 2018 (CEST)Beantworten