Diskussion:Landesrundfunkgesetz

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Aktenstapel in Abschnitt Schwere Mängel
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Schwere Mängel[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel weist schwere Mängel auf. Es wurde ohne Quellenangabe teils wörtlich, teils sinngemäß von der ARD-Website übernommen und nicht darauf geachtet, dass sich diese Definition auf den Begriff "Rundfunkgesetz" und nicht "Landesrundfunkgesetz" bezieht.--94.217.20.104 23:27, 24. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Ich habe mal den Anfang auf eine solidere Basis gestellt und das Problem damit hoffentlich etwas entschärft. Vielleicht sollte man hier eine Infobox für die M-V-Regelung noch einfügen.--Aktenstapel (Diskussion) 13:17, 5. Feb. 2014 (CET)Beantworten