Diskussion:Le Lavandou

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Im September 2000 hat die Gemeinde Le Lavandou an der Cote d'Azur ihren Bewohnern kurzerhand das Sterben verboten. Grund für diese Verordnung war die Überfüllung des lokalen Totenackers – sterben darf nur noch, wer einen bereits reservierten Platz auf dem Friedhof vorweisen kann. Sollte man das anfügen? --FCN Sebi 13:26, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Habe deinen Vorschlag in die Tat umgesetzt. Ich war schon einmal dort und ein Einwohner hat mir das auch so erklärt.--VT98Fan 17:36, 21. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Dennoch ist die Formulierung für eine Enzyklopädie nicht gut (Verbot, in Le Lavandou zu sterben). In der Presse und im Flurfunk mag das - reißerisch - angehen, aber man darf dort sterben, dass kann ein Bürgermeister nicht verbieten. Man kann dort offensichtlich nur nicht begraben werden, wenn man vorher keinen Platz auf dem Friedhof reserviert hat. Das kann man spöttisch-süffisant so nennen, aber in Wirklichkeit kann der BM ja nicht verbieten, dort zu sterben und die Regelung betrifft ja auch nur das Begräbnis. Somit stimmt es nicht, dass es ein Verbot gibt, in Le Lavandou zu sterben, und deswegen sollte so ein Satz auch nicht in einer Enzyklopädie stehen.-Werner, Deutschland (Diskussion) 19:49, 14. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]