Diskussion:Leiter der Feuerwehr (Nordrhein-Westfalen)

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von J.Ruschenburg in Abschnitt Ausbildung der Laufbahngruppe 2
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Verwechslung mit Leiter der Feuerwehr

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Es gibt in NRW den DIENSTGRAD des Gemeindebrandinspektor. Dieser ist nicht zu verwechseln mit dem Leiter der Feuerwehr nach BHGK. Das ist nämlich eine Funktion. Natürlich sind die viele Leiter der Feuerwehr vom Dienstgrad her Gemeindebrandinspektor. Trotzdem wird in diesem Artikel durchgängig Dienstgrad und Funktion verwechselt. Alles, was im Artikel zu Ernennung, Aufgaben und Unterstellung steht, meint eigentlich den Leiter der Feuerwehr. Viele Leiter der Feuerwehr sind übrigens feuerwehrtechnische Beamte, können also gar nicht Stadtbrandinspektor sein. Ich schlage eine Umbenennung des Artikels vor. P.S.: Was unter "Voraussetzungen" im Artikel steht, führt den jetzigen Artikel wirklich ins Absurde. --JoanFine (Diskussion) 15:58, 14. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

@JoanFine:Ich glaube das mit den Voraussetzungen stand so in der alten Gesetzesfassung so drin, habe aber gerade gesehen, dass es seit dem 09.07.2016 eine Neufassung gibt. Ich werde mir die Passagen mal ansehen und das ganze anpassen. Gibt es eine allgemein gültige Bezeichnung für Leiter einer Feuerwehr in NRW, denn beim ersten überfliegen der Neufassung habe ich dazu nichts gesehen. --Adnon (Diskussion) 08:05, 15. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Die Voraussetzung steht aber immer noch so im Gesetz auch wenn sie seltsam ist. --Adnon (Diskussion) 08:47, 15. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Wir diskutieren ein wenig aneinander vorbei, ich versuche mich etwas klarer auszudrücken. In NRW ist der "Leiter der Feuerwehr" ein Amt. Würde woanders Kommandant oder Wehrführer heißen. Der Dienstgrad des Amtsinhabers kann Gemeindebrandinspektor sein, das muss aber nicht so sein. Der Leiter der Feuerwehr Recklinghausen (keine Berufsfeuerwehr) ist beispielsweise Oberbrandrat. Der erste Satz des Artikels "Ein Gemeindebrandinspektor bezeichnet in Nordrhein-Westfalen den Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr auf Gemeindeebene." ist grundlegend falsch. Ich schlage vor, den Artikel in "Leiter der Feuerwehr (Nordrhein-Westfalen)" umzubenennen. Dann würde fast alles, was im Artikel steht, plötzlich stimmen. Man braucht keinen Artikel "Gemeindebrandinspektor (NRW)", denn es ist im Prinzip ein "ganz normaler Dienstgrad", der auf der entsprechenden Seite schon gelistet ist. Der Artikel "Leiter der Feuerwehr" begeht nach heutigem Stand analog den gleichen Fehler, und verwechselt das Amt und den Dienstgrad. --JoanFine (Diskussion) 09:23, 15. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Zur Amtsbezeichnung gab es halt nur die Dienstgradbezeichnung und an dem habe ich mich halt lang gehangelt, bevor ich den Artikel verschiebe, führe ich noch einige Korrekturen durch, sobald dann alles mit deiner Erfahrung dazu übereinstimmt, werden wir die Verschiebung machen. --Adnon (Diskussion) 10:42, 15. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Meine persönliche Meinung ist, das die Benennung eines Dienstgrades nach einer Funktion ist das schlimmste was man machen kann. Da gefallen mir die Regelungen anderen Bundesländer doch besser so wie in Sachsen-Anhalt, denn dort schneidet sich die Dienstgradbezeichnung nicht mit der Funktionsbezeichnung. So besser?--Adnon (Diskussion) 10:57, 15. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

@Adnon:Viel besser, vielen Dank. Ja, die Namensgebung dieses Dienstgrades ist eine Katastrophe, das haben in NRW schon viele bemerkt. Hilft aber nichts, wird auch in der näheren Zukunft so bleiben. Ich habe trotz allem noch ein paar detaillierte Anmerkungen. Kannst du das überprüfen?

  • Erster Satz: Es heißt "Leiter der Feuerwehr", auch wenn es faktisch ein Leiter der Freiwilligen Feuerwehr ist.
  • Zweiter Satz: Es gibt in NRW offiziell keine "Ortsteilfeuerwehren". Der Leiter der Feuerwehr leitet ganz einfach die Feuerwehr einer Gemeinde, soll heißen, die gesamte Feuerwehr.
  • Aufgabe: Falsch belegt, es ergibt sich nicht aus dem BHKG, dass der LdF Feuerwehrleute einstellt oder befördert. (FFler werden aufgenommen, nicht eingestellt, das ergibt sich aus der LVO FF). Gleiches gilt für die Disziplinarmaßnahmen, das ergibt sich ebenfalls aus der LVO FF, nicht aus dem BHKG. Ich würde auch schreiben: hat er u.a. folgende Aufgaben inne (denn er wird ja nicht den ganzen Tag mit Personalangelegenheiten verbringen).
  • Unterstellung: a) Würde ich umbenennen in "Sprecher der Freiwilligen Feuerwehr". b) Es taucht auch wieder die Ortsteilwehr auf. Eine FF in NRW kann aber, wie gesagt, höchstens aus "Einheiten" bestehen, deshalb auch "Einheitsleiter". Vielleicht diesen ganzen Satz ganz oben als dritten Satz einfügen, das wäre m.E. passender.
  • Dienstgrad: Der EHRENAMTLICHE LdF wird maximal Stadtbrandinspektor, ja. Wir sehen aber oben auch, dass der Wachleiter der hauptamtlichen Wache durchaus auch LdF werden kann. Der kann dann sonstwas werden, meinetwegen Brandamtmann oder Branddirektor oder im Prinzip auch mehr, das ist nicht gesetzlich geregelt.

Gruß und Dank --JoanFine (Diskussion) 11:25, 15. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Den ersten und den fünften Punkt habe ich gerade erledigt. Den zweiten in die neue Diskussionsseite überführt. --JoanFine (Diskussion) 09:40, 21. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Sorry war im Urlaub, haben sich alle Punkte erledigt oder ist noch was offen? --Adnon (Diskussion) 16:41, 2. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Hallo, Danke für die Hinweise! Ich habe auch hier einige Änderungen vorgenommen. --Bahrmatt (Diskussion) 11:47, 3. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Hallo zusammen, vielen Dank für die Diskussion und eure Aktivitäten. Ich halte den Artikel jetzt für reif und vorzeigbar. Die gröbsten Unklarheiten sind beseitigt (soeben noch letzte Änderungen von mir), und der unbedarfte Leser kann genauso wie ein Feuerwehrmensch hilfreiche Infos finden. Alles, was oben diskutiert wurde, ist m.E. erledigt. --JoanFine (Diskussion) 12:12, 3. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Ortsteilfeuerwehren

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Der Artikel nutzt den Begriff "Ortsteilfeuerwehren". Die gibt es in NRW offiziell nicht. Es gibt in NRW offiziell nicht mal Ortsteile. Kann jemand mit Ahnung das vielleicht richtig stellen? --JoanFine (Diskussion) 08:55, 21. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Im Artikel zu Detmold ist die Rede von 27 Ortsteilen, die Frage ist nur ob es eine sprachliche Gleichschaltung ist oder ob man dort wirklich von Ortsteilen spricht. --Adnon (Diskussion) 17:06, 2. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Also die Stadt Detmold spricht offiziell in ihrer Satzung von Ortsteilen "Stand 2014", daher würde ich bei der Bezeichnung bleiben. --Adnon (Diskussion) 17:11, 2. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Kann ja sein, dass Detmold so vorgeht. Münster geht wiederum ganz anders vor, siehe Link. Fakt ist aber, dass dies im Landesrecht nicht vorgesehen ist, und Feuerwehr ist nunmal Landesrecht. Und siehe da, BHKG, LVO, etc. kennen keine Ortsteilfeuerwehren. Wenn dieser Artikel aber vorgibt, eine NRW-Regelung wiederzugeben, die Angeblich durch das zitierte Landesrecht belegt wird, dann ist die Nennung von Orsteilfeuerwehren schlichtweg irreführend bzw. fehlplatziert.--JoanFine (Diskussion) 10:32, 3. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

https://de.wikipedia.org/wiki/Ortsteil#Einzelne_L.C3.A4nder_und_St.C3.A4dte

Hallo, Kommunal(verfassungs)recht ist großteils ebenfalls Ländersache. Unabhängig davon könnte man den Begriff "Ortsteil" aber auch unrechtlich, d.h. umgangs- oder allgemeinsprachlich verwenden und könnte so den Zwängen der Rechtssprache etwas entfliehen. Ich habe allerdings die strittigen Passagen im Artikel (hoffentlich landesrechtskonform) umgeschrieben. Besten Dank und viele Grüße --Bahrmatt (Diskussion) 11:40, 3. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
In dem Link ist aber auch die Rede von Ortsteilen bei NRW. "In nordrhein-westfälischen Großstädten bilden Ortsteile inoffizielle Unterordnungen von Stadtteilen, die wiederum Teilmengen eines Stadtbezirks sind. In Münster (Westfalen) wird die Ebene unterhalb des Stadtbezirks als Wohnbereich bezeichnet." aber halt nur inoffizielle, aber irgend eine Bezeichnung müssen diese Gemeindeteile die keine Stadtteile sind ja haben. --Adnon (Diskussion) 11:44, 3. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Ausbildung der Laufbahngruppe 2

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im Text heißt es, dass hauptamtliche Feuerwehrleute der Laufbahngruppe 2 bereits die Lehrgänge Einführung in die Stabsarbeit (F/B V-II) und Leiter einer Feuerwehr (F VI) anerkannt bekommen.

Dies trifft nur auf das zweite Einstiegsamt (ehemals, höherer Dienst)zu. die Laufbahn 2.1 (gehobener Dienst) bildet lediglich bis F/B V (Verbandführer) aus. (nicht signierter Beitrag von 2001:4DD1:7262:0:B532:5B06:C846:605F (Diskussion) 16:19, 26. Sep. 2021 (CEST))Beantworten

Auch in der LG 2.1 ist der Lehrgang "Einführung in die Stabsarbeit" (mitunter auch F/B V-II genannt) enthalten. Das steht hier, und zwar bei Monat 23 mit Schlagwort "Stabsarbeit":
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_show_anlage?p_id=35561
Die Gleichwertigkeit zu F VI ergibt sich aus diesem Dokument:
https://www.idf.nrw.de/service/downloads/pdf/2018/2018-06-25_erlass_anerkennung_fuer_f_vi.pdf
--J.Ruschenburg (Diskussion) 22:39, 2. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
erledigtErledigt

Rechtsgrundlage zum Einheitsleiter

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der bei "Unterstellung" erwähnte "Einheitsleiter" existiert meiner Recherche nach rein rechtlich nur als Nebensatz im BHKG

BHKG §11 Abs. 5: "Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr wählen in jeder Einheit eine Vertrauensperson. Vertrauenspersonen sollen die Einheitsleiterin oder den Einheitsleiter bei der Wahrnehmung der Führungsaufgaben unterstützen,(...)"

weiß jemand wie es rechtlich beim Einheitsleiter aussieht bezüglich Ernennung, Aufgaben, Amtszeiten etc? (nicht signierter Beitrag von 2001:4DD1:7262:0:B532:5B06:C846:605F (Diskussion) 16:28, 26. Sep. 2021 (CEST))Beantworten