Diskussion:Lissabon-Urteil

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
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inuse-Baustein (erl.)[Quelltext bearbeiten]

Der inuse-Baustein ist nur erstmal (5 Minuten) drin, um einen Schutz vor Löschanträgen zu bewirken, aber es wird keine Vermeidung von Zusammenarbeit angestrebt :) --83.236.208.78 19:02, 2. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Urheber[Quelltext bearbeiten]

Sehr große Abschnitte des Artikels Vertrag von Lissabon (Verfahren in Deutschland) wurden in diesen Artikel hier (Hintergrund und Urteil) hineinkopiert. Die Autoren des Artikels dort sind also auch hier die Urheber.--83.236.208.78 19:57, 2. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Für ganz genaue: siehe Versionsgeschichte: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Vertrag_von_Lissabon&action=history z. B. (zur Verkündung und Begründung des Urteils) ca. ab: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Vertrag_von_Lissabon&diff=prev&oldid=61718654
Um äußerst genaue Menschen zufrieden zu stellen, könnte man noch auf die genaue Version, die kopiert wurde, verweisen.
Die Idee, die Entscheidung in einem eigenen Artikel zu thematisieren finde ich sehr gut, insbesondere weil man sonst immerzu auf Bearbeitungskonflikte im riesigen Ursprungsartikel aufpassen müsste.-- pistazienfresser 13:27, 3. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Überarbeitung erforderlich - Erläuterungen[Quelltext bearbeiten]

Die Ausführungen zum Hintergrund sollten besser in mehrere Teile aufgespalten werden: Die Details zu den Antragstellern und Beschwerdeführern gehört nicht unbedingt in den selben Abschnitt wie das deutsche Gesetzgebungsverfahren. Die Links in den Einzelnachweisen sind zum Teil nicht mehr aktuell, die Angaben sind teilweise unzutreffend (die ödp war in dem Verfahren selber nicht direkt beteiligt, da nicht Bundestagsfraktion). Die Partei "Die Linke" hatte zudem ebenso wie MdB Gauweiler ein Organstreitverfahren angestrengt, parallel zur Verfassungsbeschwerde der Fraktionsmitglieder.

Zudem ist der Verfahrensgegenstand ungenau wiedergegeben. Konkret ging es um drei Gesetze: Das Umsetzungsgesetz vom 08.10.2008 sowie die zwei Begleitgesetze (das als "Änderungsgesetz" bezeichnete "Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 23, 45 und 93)" sowie das als "Ausweitungsgesetz" bezeichnete "Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union").

Auch der Entscheidungsinhalt könnte präzisiert werden. So waren sowohl die Verfassungsbeschwerden als auch die Organklage des ASt. zu I. teilweise unzulässig. Soweit zulässig, war der im Organstreitverfahren der ASt. zu II (der Fraktion "Die Linke") gestellten Antrag unbegründet. --Fl.schmitt 19:02, 7. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Falscher Inhalt, alter Stand der Ratifizierung[Quelltext bearbeiten]

Falsche Aussage: Horst Köhler, habe bis heute den Lissabon-Vertrag nicht ratifiziert. Im Artikel über Horst Köhler steht das Gegenteil: "Am 23. September 2009 unterzeichnete Köhler dann, bereits in seiner zweiten Amtszeit (siehe unten), die Begleitgesetze zur Umsetzung des Vertrages in Berlin. Zwei Tage darauf, nach der Verkündung der Gesetze im Bundesgesetzblatt, fertigte Köhler die Ratifikationsurkunde aus und noch am gleichen Tag wurde sie in Rom hinterlegt." Dort auch mit Quelle. (nicht signierter Beitrag von 91.64.57.178 (Diskussion) 16:15, 31. Okt. 2011 (CET)) Beantworten

Solange III[Quelltext bearbeiten]

Solange III ist ein Redirect auf dieses Lemma, der Begriff taucht aber im Artikel nicht auf. Ist das Lissabon-Urteil nun als das lange hervorgesagte & diskutierte Solange III-Urteil anzusehen? -- Michi 20:48, 28. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 07:32, 16. Jan. 2016 (CET)Beantworten