Diskussion:Liste der Gebäude am Harvestehuder Weg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Testamente Budge[Quelltext bearbeiten]

Soweit mir bekannt, hat Henry Budge in seinem Testament aus seiner Sicht bindend verfügt, daß das Palais "an die Stadt Hamburg" gehen sollte. Die spätere Änderung dieser Verfügung durch Emma Budge wurde (offenbar) als unzulässig angesehen (Rechtsauslegung) und die durch den Tod des Mannes nach damaliger Ansicht bindend gewordene Verfügung beachtet (damals galten Aussagen des Ehemannes noch als generell vorrangig vor dem Willen seiner Ehefrau). Ich habe dies nicht geändert/ergänzt, weil die Beweislage mir (noch) zu schwach ist, den rechtlich nicht haltbaren Satz - der den Eindruck einer Selbstbereicherung der Stadt Hamburg erweckte - aber entfernt. --PhChAK 10:24, 18. Jan. 2011 (CET)Beantworten

die aussage unter Missachtung des Testaments Emma Budge ab 1937: Karl Kaufmann, (als bewohner des budge palais) ist äußerst korrekt. dass in der kürze einer tabelle nicht der komplette rechtslage ausgebreitet wird ist selbstverständlich. Emma Budge hatte im herbst 1933 das testament geändert und das Haus dem amerikanischen staat vermacht. die stadt hamburg hat dieses testament missachtet und ja, sie hat sich bereichert. nicht weil Emma Budge Frau war, sondern weil sie Jüdin war. die rechtslage ist äußerst interessant und sollte im hauptartikel Budge-Palais auch noch mal besser herausgearbeitet werden, aber in dieser tabelle ist dafür nun wirklich kein raum. (ich werde also deine änderung revertieren.) vg -- emma7stern 22:10, 18. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Die Stadt hat das ältere Testament von Henry B. (in dem er das Haus ausdrücklich der Stadt vermacht hat !) BEachtet und es als nach seinem Tode unveränderlich angenommen. Ob Emma B. berechtigt war, direkt widersprüchliche Verfügungen nach dem Tode ihres Mannes vorzunehmen, ist hier in dieser Liste zumindest reine Glaskugelei. Aus meiner Sicht sollten die Hinweise daher (aus Platzgründen) hier BEIDE weg - aber zur Vollständigkeit hab ich jetzt die BEachtung des Testaments des HB ergänzt, weil das Haus NICHT aufgrund seiner Lage in HH einfach willkürlich annektiert wurde, sondern das Testament von HB beachtet wurde. Es ist hier nicht möglich, zu erörtern, ob EB berechtigt war, nach dem Tode des Mannes noch Änderungen an den ausdrücklichen Legaten im Testament ihres Mannes zu machen. --PhChAK 12:57, 26. Jan. 2011 (CET)Beantworten
was du sagst ist völlig falsch und völlig unbelegt. das haus wurde von Emma Budge in 1932, vier jahre nach Henry Budges Tod, in verhandlungen mit Leo Lippmann der stadt als stiftung zugesagt. zudem hat die stadt hamburg das haus nicht über anfechtung des testaments von Emma Budge angeeignet, sondern von den testamentsvollstreckern zum preis von 305.000 RM gekauft, den betrag allerdings den erben anschließend nicht zukommen lassen. belege u.a. hier: Günter Könke, Das Budge-Palais: Die Entziehung jüdischer Vermögen und Rückerstattung in Hamburg. in: Arno Herzig (Hrsg.): Die Juden in Hamburg von 1590 bis 1990. Wissenschaftliche Beiträge der Universität Hamburg zur Ausstellung Vierhundert Jahre Juden in Hamburg. Hamburg 1991, ISBN 3-926174-25-0, S. 658; oder hier: Anja Heuß: Das Testament von Emma Budge; in: Inka Bertz, Michael Dorrmann (Hrsg.): Raubkunst und Restitution. Kulturgut aus jüdischem Besitz von 1933 bis heute. Herausgegeben im Auftrag des Jüdischen Museums Berlin und des Jüdischen Museums Frankfurt am Main, Frankfurt am Main 2008, ISBN 978-3-8353-0361-4, (Ausstellungskatalog zu einer gleichnamigen Ausstellung 2008/2009 im Jüdischen Museum Berlin und im Jüdischen Museum Frankfurt). ich werde deine änderungen revertieren. falls du bessere und reputablere quellen zum thema hast als Könke und Heuß, kannst du die ja vorbringen. im weiteren ist die diskussion m.e. beim artikel budge-palais besser aufgehoben. -- emma7stern 13:17, 26. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Erstens wird eine Disku immer da geführt, wo sie begonnen wurde und der unsinnige Hinweissatz steht so nur hier, im Hauptartikel steht soetwas in dieser Form nicht - also gehört die Disku dort aus nicht hin. Im HA steht vielmehr wörtlich "Am 11. Dezember 1937 ging das Haus samt seinem Grundstück und der Nebengebäude in das Eigentum der Stadt Hamburg über. Der Gesamtpreis in Höhe von 305.000 Reichsmark wurde dem Nachlasskonto beim Bankhaus M.M. Warburg gutgeschrieben."
Zweitens: Die jetzige Argumentation macht den Satz absolut unsinnig und daher muss er jetzt endgültig aus der Liste raus. Wenn das Haus den Vollstreckern rechtsgültig abgekauft wurde, dann wurde das Testament definitiv NICHT mißachtet, denn Vollstrecker haben das Recht, ein Testament zu vollstrecken (genau dafür sind sie da, das ist niemals "Mißachtung" sondern allenfalls "Auslegung" eines Testaments !!). Ich entschuldige mich für die Übernahme einer offenbar fehlerhaften Medienberichterstattung und werde mich bei der ARD (bzw. dem MDR ??) beschweren und die Quellen erfragen, aus denen der/die Sender den behaupteten Text des Testamentes HB mit der Verfügung zugunsten der Stadt HH hatte/n. Die ARD und ihre Teilsender haben die Pflicht, als öffentlich rechtliche Sender, keinen unbelegbaren Unsinn zu Senden und müssten daher hier ihr Material entsprechend korrigieren - schon allein damit der offenbare Unsinn mit dem Testamentstext HB nicht nochmal gesendet wird. Normalerweise sind ARD und Teilsender sehr zuverlässige Quellen, wenn es sich nicht um "Tagesberichterstattung" sondern um lange zurückliegende Fakten handelt.
Aus welchem Grund die Stadt HH ab 1937 das Haus hatte muß hier in der Liste NICHT geklärt werden, der absolut überflüssige Satz kommt daher jetzt endgültig weg. Wen es interessiert, der kann ja im Hauptartikel nachsehen. --PhChAK 13:52, 26. Jan. 2011 (CET)Beantworten
hallo. ich glaube kaum, dass du hier die entscheidungshoheit hast, was überflüssig ist und was nicht. zumal du dich auf pressequellen und nicht auf die reputable literatur berufst. die aussage, dass das haus unter missachtung von Emma Budges letztem willen („was immer damit passiert, an die stadt soll es auf gar keinen fall gehen“) an die stadt hamburg ging, ist eben deshalb wichtig, weil es für die ganze angelegenheit ab verkauf bis zum heutigen tag die perfidität der situation kennzeichnet. der satz stellt dies in dem gesamttext angemessener kürze dar. zudem wird in literatur, aber auch in der presse verstärkt gerade auf diesen umstand hingewiesen. also unterlass bitte diese streichungen in dem text. -- emma7stern 14:07, 26. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 05:14, 22. Jan. 2016 (CET)Beantworten