Diskussion:Liste der Landesstraßen in Thüringen ab der L 1000

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Gelber kaktus in Abschnitt L 1051 (1)
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1. Ordnung[Quelltext bearbeiten]

Das Thüringer Straßengesetz unterscheidet nicht nach Landesstraßen 1. und 2. Ordnung, auch wenn die Nummerierung (L 1xxx, L 2xxx, L 3xxx) das suggeriert. Eine solche Einteilung gab es nur in der DDR-Zeit und hat bei der Überleitung von L IO und LIIO dazu geführt, dass die ehemaligen L IO zur L 1xxx, die ehemaligen L IIO zu den L2xxx umbenannt wurden. L 3xxx sind Straßen, die nach der Wende neu als Landesstraßen umgestuft wurden, z.B. L 3007 die Ex-Bundesstraße 7 zwischen Wutha-Farnroda und Sättelstädt. Es gibt heutzutage in Thüringen nur noch eine Einteilung in Bundes- Landes- Kreis- und Gemeindestraßen. Das Lemma sollte entsprechend in Liste der Landesstraßen in Thüringen umbenannt und die Liste um die L2xxx und L3xxx erweitert werden. --Dk0704 11:30, 24. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Zu den Bezeichnungen 1. und 2. Ordnung kann ich (aktuell) weiter nichts beitragen. Die Beiträge können jedoch nicht auf einer Seite stehen, es sei denn, sämtliche Symbole fielen weg. Ich schlage daher vor, die Seiten ggf. zu verschieben, z. B. Listen der Landesstraßen in Thüringen ab 1000, Listen der Landesstraßen in Thüringen ab 2000 und Listen der Landesstraßen in Thüringen ab 3000. Oder? MfG Harry8 13:05, 24. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Gesetzestext: »§ 52 Übergangsbestimmungen (1) Die bisherigen Bezirksstraßen (Landstraße I. Ordnung - LIO, Landstraße II. Ordnung - LIIO) gelten vorläufig als Landesstraßen im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1. Die endgültige Regelung erfolgt.« Gruß--Gunnar1m 15:10, 24. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Wie ist denn nun die Meinung? Eine Seite und alle Symbole raus oder drei Seiten?
Bei drei Seiten: Wie könnten dann die Lemmata heißen? Harry8 16:15, 24. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Ich fürchte, dass eine Seite für alle auch ohne Symbole zu umfangreich iwrd, außer man arbeitet mit der Einklapp-Funktion. Dein Vorschlag zu den Lemmata macht m.E. Sinn. --Dk0704 16:31, 24. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Ich warte bis morgen noch mal ab. Wenn es keine Einsprüche gibt, verschiebe ich die Seiten und ändere die Einleitungen und ggf. weitere Sätze entsprechend. MfG Harry8 17:07, 24. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Die 3000er können ja dort verbleiben. Die anderen beiden werden verschoben und die Einleitung so umformuliert, dass es eben ehemals z.B. die Straßen der ersten Ordnung waren. Schön finde ich ja den Passus im Gesetzestext: Die endgültige Regelung folgt... Gruß--Gunnar1m 17:13, 24. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Genauso hab' ich's mir für morgen vorgenommen;-) MfG Harry8 17:53, 24. Feb. 2012 (CET)Beantworten
erledigtErledigt
Schaut mal bitte nach, ob alles so stimmt. MfG Harry8 11:58, 25. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Gute Arbeit! --Dk0704 08:45, 26. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Keine Zahlenkollisionen[Quelltext bearbeiten]

@Benutzer:Gunnar1m Ich sehe gerade deine Änderung. Die führt mich zu zwei Fragen: Gab es keine Zahlenkollisionen zwischen den Bezirken Erfurt, Gera und Suhl? Hatten die Landstraßen I. Ordnung dort eine unterschiedliche Nummerierung? MfG Harry8 12:02, 25. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Bei der überschaubaren Zahl der L IO hat es den Zahlen nach keine Kollissionen gegeben. L IO wurden augenscheinlich auch bezirksübergreifend nummeriert (z.B. L1022 über die Bezirksgrenze hinweg zwischen Gospenroda und Springen), während L IIO an der Bezirksgrenze eine andere Nummer erhielten (z.B. L2115 ging an der Bezirksgrenze zwischen Kupfersuhl und Möhra z.B. in die L 2895 über). --Dk0704 08:45, 26. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Genau. Ich mich auch an das Glasbachrennen erinnern, dass schon zu DDR-Zeiten auf der LIO 27 stattgefunden hat. Gruß--Gunnar1m 10:51, 27. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Möglicherweise ist die Nummerierung der LIO noch älter?. Gruß--Gunnar1m 10:57, 27. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Ist anzunehmen, da lt. der Karte zur Straßennetzplanung in Thüringen (in der alle geplanten Abstufungen der 1993 vorhandenen Landstraßen eingetragen waren und die bis vor kurzem kreisweise auf der Homepage des Thüringer Bauministeriums abrufbar war), z.B. die L 1019 ursprünglich nördlich der Werrabrücke Großburschla in Richtung Heldra abzweigte (heute ein Feldweg) und dort in die hessische L3044 übergeht, welche dann bis zur Landesgrenze vor Wendehausen führt, wo die L 1019 wieder anfängt. Gleiches gilt noch für andere inzwischen abgestufte oder eingezogene Landesstraßenfragmente im innerdeutschen Grenzgebiet. Leider fehlt ein definitiver Beleg für die Einführung der ersten Landesstraßennummerierung, ich nehme jedoch an, dass diese auf die Zeit vor dem 2. WK zurückgeht. --Dk0704 20:51, 28. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Nach der Verordnung über das Straßenwesen vom 18.07.1957 (DDR-GBl. I S. 377) galten als Staatsstraßen die Autobahnen und Fernverkehrsstraßen, als Bezirksstraßen die Landesstraßen I. und Landesstraßen II. Ordnung. Die Einteilung in L IO und L IIO dürfte also tatsächlich aus der Zeit vor 1945 stammen. Aufschluss könnte der Text der Verordnung liefern, der mir leider nicht vorliegt. --Dk0704 21:09, 28. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Wikipedia lesen bildet eben doch: Hab gerade im Artikel Bundesstraße die Lösung entdeckt: „Mit dem „Gesetz über die einstweilige Neuregelung des Straßenwesens und der Straßenverwaltung“ vom 26. März 1934 wurden die übernommenen Fernverkehrsstraßen in Reichsstraßen umbenannt... Reichsstraßen waren mit einem „R“ und einer Nummer kenntlich gemacht. Als weitere Ordnungsklassen wurden Landstraßen I. Ordnung und Landstraßen II. Ordnung eingeführt.“ Gruß--Gunnar1m (Diskussion) 09:27, 8. Feb. 2014 (CET)Beantworten

L 1023[Quelltext bearbeiten]

Nach dem Neubau der Bundesstraße 19 zwischen Waldfisch und Gumpelstadt wurde die alte Straße um etwa 1m verschmälert und im vergangenen Jahr mit neuen Leitpfosten versehen. Auf diesen ist zu lesen – auch wenn etliche wegen Vandalismus bereits wieder fehlen – L 1023. Somit endet die L 1023 nicht an der Auffahrt zur B 19 in Waldfisch sondern an der L 1126 in Gumpelstadt. Die L 1126 führt nun aus Gumpelstadt heraus (auf der alten B 19) und endet vor Gumpelstadt an der Auffahrt zur B 19. Aber das weiß derjenige, der es revitiert hat, sicherlich besser. Gruß--Gunnar1m (Diskussion) 11:49, 26. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Ich orientiere mich bei der Aktualisierung nur nach der Straßennetzkarte Thüringen Stand Mai 2013 (Quadrant 5127), der Link dazu ist bei den Quellen im Artikel zu finden. Laut diesem Plan geht die L1023 bis zum Ortseingang Waldfisch und von da aus über eine neugebaute Auffahrt auf die B19. Das Stück zwischen Ortseingang und ehemaliger B19 wurde zur K507 umgestuft. Die L1126 führt, wie du bereits geschrieben hast, vom ehemaligen Knotenpunkt mit der B19 in Gumpelstadt auf deren alter Strecke südwärts bis zum Beginn der Ortsumgehung, also der neuen B19. Das Stück der alten B19 zwischen Waldfisch und Gumpelstadt ist in diesem Plan nicht verzeichnet, also weder Landes- noch Kreisstraße gewesen im Mai 2013. Was seitdem geschehen ist, kann ich nicht sagen, da ich keinen Zugriff auf den thüringischen Staatsanzeiger habe, 98€ jährlich ist mir allein für das Aktualisieren der Wikipediaartikel ein wenig happig. Es könnte auch sein, dass da jemand beim Aufstellen der Leitpfosten einen Fehler gemacht hat, denn die Straße dürfte von ihrer Verkehrbedeutung her mehr als deutlich gesunken sein. Überregionaler Verkehr, der die Klassifizierung als Landesstraße rechtfertigt, findet da nun sicher nicht mehr statt, deshalb wäre die Abstufung zur Kreis- oder Gemeindestraße logisch. Aber Logik ist so eine Sache... --Ali1610 (Diskussion) 12:41, 26. Dez. 2013 (CET)Beantworten
OK, das Straßenbauamt Südwestthüringen hat bestätigt, dass die Straße nun Gemeindestraße ist. Wieso auf den Pfosten dann L1023 steht ist zwar noch nicht klar, aber naja! Gruß--Gunnar1m (Diskussion) 14:56, 5. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Ich nehme an, dass der Ausbau zu einem Zeitpunkt stattfand, als die Straße noch Landesstraße war. Zurückgestuft wurde sie erst nach dem Ausbau. Wieso die falschen Pfähle dann allerdings noch immer stehen, ist ein Rätsel. Normalerweise muss soetwas ersetzt werden. Aber eine andere Frage: Haben die wirklich 3 Monate für eine Antwort gebraucht?? --Ali1610 (Diskussion) 16:39, 5. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Zwei Mal nein. Erst war es B19 und dann kamen die Pfosten. Die Anfrage hatte ich verschwitzt und es fiel mir erst wieder ein. Gruß--Gunnar1m (Diskussion) 17:25, 5. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Irgendwie reden wir doch aneinander vorbei: Welches Stück zwischen alter und neuer B19? Noch Mal als Zusammenfassung: Die B19 wurde um Gumpelstadt und Waldfisch nach Westen verlegt. Die alte B19 wurde nicht wie vermutet zur Landesstraße L1023 sondern zur Gemeindestraße. Ein Zubringer von der L1023 zur neuen B19 wurde samt Unterführung neu gebaut. Von der alten B19 zur neuen B19 sind es vielleicht 300m und das ist jetzt die K509. Gruß--Gunnar1m (Diskussion) 15:28, 7. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Genau richtig, was du gesagt hast. Vor dem Bau der Ortsumgehung war das Stück zwischen alter und neuer B19, jetzt die K507, ein Teil der von Westen kommenden L1023, die damals in Waldfisch auf die B19 traf. Dieses Stück hattest du auch aus der Ehemalig-Tabelle gelöscht und ich habe es wiederhergestellt. Die Strecke von Waldfisch nach Gumpelstadt, die keine L1023 sondern B19 war, habe ich draußen gelassen. Was war daran jetzt nicht in Ordnung? --Ali1610 (Diskussion) 17:22, 7. Mär. 2014 (CET)Beantworten

B 19n[Quelltext bearbeiten]

Eine B19n ist mir noch nicht über den Weg gelaufen. Alte und neue Trasse werden gleichrangig als B19 geführt - was man nicht verstehen muss. Gruß--Gunnar1m (Diskussion) 12:36, 18. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Das ist nur solange der Fall, bis die Werratalbrücke der B62 fertig ist. Danach wird die ale Trasse durch den Ort abgestuft. Quelle finde ich grad nicht mehr. --Ali1610 (Diskussion) 12:49, 18. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

L 1051 (1)[Quelltext bearbeiten]

1. Ab 3. September besteht zwischen der L2135 und Leubingen Anschluss an die neu eröffnete A71. (siehe dazu Straßennetzkarte Thüringen Mai 2015 Quadrant 4733 und http://soemmerda.thueringer-allgemeine.de/web/soemmerda/startseite/detail/-/specific/3-September-Freigabe-der-Autobahn-71-492993163 ) 2. Dieser Abschnitt endet in Sömmerda, an der Kreuzung nach Schallenburg. Der ehemalige Abschnitt von Sömmerda nach Schallenburg wurde zur Gemeindestraße herabgestuft. (siehe dazu auch OSM und STraßennetzkarte TH 5/15 Quadrant 4832) (nicht signierter Beitrag von Gelber kaktus (Diskussion | Beiträge) 12:59, 18. Aug. 2015 (CEST))Beantworten