Diskussion:Liste historischer Gerichte im Bundesland Hessen

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Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von Ichigonokonoha in Abschnitt Umbennung
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Verfeinerung[Quelltext bearbeiten]

Ich denke, es wäre recht hilfreich, wenn der Anfangsbestand der hessischen Gerichtsorganisation mal aufgezeigt wird. Speziell im Mainzer/Darmstädter Raum gab es da glaube ich einige Neuzuschneidungen.--scif (Diskussion) 15:27, 8. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Du meinst den Stand per Anfang 1879 oder 1945?--Karsten11 (Diskussion) 15:59, 8. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Also wenn wir vom Bundesland reden, dann natürlich vom Gründungsjahr 45 (?)--scif (Diskussion) 17:42, 8. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Was ist mit dem OLG Darmstadt?--scif (Diskussion) 07:37, 15. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Umbennung[Quelltext bearbeiten]

Da die heutige Körperschaft mit offiziellem Titel Land heißt und die heutige Liste auch Land im Lemma trägt, schlage ich vor diese Liste auch nach Liste historischer Gerichte im Land Hessen umzubenennen. --Ichigonokonoha (Diskussion) 19:54, 6. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Als Hauptautor: Das ist mir Wurscht. Aber: Wenn wir das Thema anpacken, kann man das systematisieren. Wir haben Liste historischer Gerichte im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Liste historischer Gerichte im Bundesland Niedersachsen, Liste historischer Gerichte auf dem Gebiet des Bundeslandes Rheinland-Pfalz, (wer findet mehr?). Eine Systematik wäre, dass wir für jedes heutige Bundesland eine Liste ehemaliger Gerichte haben, die einheitlich "Liste historischer Gerichte im ..." lauten. "..." kann sein: "im Bundesland ...", "im Land ...", oder "auf dem Gebiet des Bundeslandes ...". Da die deutschen Bundesländer unter Land (Deutschland) abgehandelt werden, hat der Umbenennungsvorschlag einen Pluspunkt. Da es historisch aber mehrerer "Land Hessen" gab, sind wir mit dem bestehenden Lemma eigentlich sauberer. Unentschlossen.--Karsten11 (Diskussion) 20:34, 6. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Auf jeden Fall sollten wir es einheitlich machen, da hast du auf jeden Fall recht. Wenn ich mir die drei anderen Beispiele anschaue, würde ich sagen "auf dem Gebiet des" passt irgendwie am besten. Stelle ich beide Varianten gegenüber, so könnte man bei historische Gerichte in auf den Gedanken kommen, diese historischen Gerichte existierten mal während der Zeit des Existieren des Landes. Das ist aber ja für die allermeisten der Gerichte nicht der Fall. Daher würde ich irgendwie erst einmal für auf dem Gebiet des plädieren.
Mein Gedanke war, dass wir ja gucken, wie die Territorialköperschaft halt offiziell heißt und das ist ja Land Hessen. Ich kann den Einwand verstehen, dass es ja mehrere Entitäten gab, die man theoretisch als Land Hessen bezeichnen könnte, insb. den Volksstaat Hessen. Theoretisch wäre das Problem bei der heutigen Liste aber viel immanenter, denn andere historische Listen bezeichnen wir nur als Liste der Gerichte in und nicht mit Liste historischer Gerichte in, da könnte man also auch möglicherweise denken, es handele sich um ein anderes Land Hessen. Ich würde aber sagen, dass dieses Problem nicht so groß ist. Das liegt an mehreren Punkten. Erstens bezeichnen wir auf deWP nur das heutige Hessen als Land Hessen. Zweitens würde man auch zunächst Land Hessen immer mit dem heutigen Hessen verbinden im allgemeinen Sprachgebrauch und erst weit danach mit anderen Vorgängerstaaten (mMn). Drittens benennen wir nur die Listen von historischen Gerichten in einem heutigen Land mit "Liste historischer Gerichte in" (die einzige andere ist Liste historischer deutscher Gerichte.). Daher würde ich sagen, ist man auch mit einem Lemma mit Land sauber. --Ichigonokonoha (Diskussion) 08:27, 7. Jun. 2023 (CEST)Beantworten