Diskussion:Markus Vette

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Friedafrieda in Abschnitt Wirklich "Hochschullehrer"?
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Immer muß ich meckern; aber: Seine Parteizugehörigkeit kommt an sich nur in der Kategorie vor. Das gilt es schon mal noch zu entschlüsseln. Sitzt er jetzt als Parteiloser in der CDU-Fraktion oder ist er mittlerweile aus der CDU ausgetreten und ist fraktionslos? Wie kommt er zudem auf eine HP eines SPD-Ortsvereins. Und dann mal so als Info: es gab zu DDR-Zeiten eine Berufsausbildung mit Abitur. d.h. 10 Klassen POS und dann Berufsausbildung, bei der man das Abitur erwarb. So hatte man mit 18 oder 19 ne Sudienberechtigung und schon nen Beruf gelernt. Wäre nachahmenswert... Ich nehme mal an, er hatte einen Abschluß als Facharbeiter für Elektrotechnik. Gruß -- scif 17:51, 8. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Vette war CDU-Mitglied, sozial orientiert und gehörte er eher zum linken Flügel der Partei. In den 90ern war er politischer Gegner des damaligen Landesvorsitzenden Peter Wagner (Politiker, 1946). Offensichtlich ist er heute nicht mehr Mitglied der CDU. [1] Wann genau er die Partei verlassen hat, vermag ich aber nicht sagen. Zum anderen: Daß sein Abi mit 'ner Berufsausbildung verbunden war, habe ich doch erwähnt. Von einem Abschluss stand beim Landtag nichts, läßt sich aber vermuten, da er später ja als Facharbeiter tätig war. --Slökmann 12:31, 9. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Wirklich "Hochschullehrer"?[Quelltext bearbeiten]

Ist Markus Vette wirklich als "Hochschullehrer" tätig gewesen? Schließlich zählen auch in Brandenburg nur Professoren (auch: Juniorprofessoren) zu dieser Personalkategorie (Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG), § 40)! Auf keiner der angegebenen Fachhochschulen und Universitäten ist Vette als (ehemaliger) Professor aufzufinden. --Friedafrieda (Diskussion) 10:50, 20. Nov. 2015 (CET)Beantworten

  • Ergänzung: wenigstens für die FH Wildau habe ich für das Wintersemester 2006/07 die Angabe gefunden, Vette habe dort als LfbA gearbeitet; ich habe die Kategorie "Hochschullehrer" in diesem Fall entfernt. (nicht signierter Beitrag von Friedafrieda (Diskussion | Beiträge) )
Für die Kategoriesierung sollte nicht das Hochschulgesetz eines Bundeslandes maßgeblich sein, sondern dietatsache, ob er an einer Hochschule gelehrt hat oder nicht. Da das wohl unzweifelhaft ist, werde ich die Kategorien wieder einsetzen. -- Perrak (Disk) 17:49, 23. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Warum? Siehe auch hier: "In Deutschland gehören laut § 42 Hochschulrahmengesetz Professoren und Juniorprofessoren zur Gruppe der Hochschullehrer, in Baden-Württemberg auch Hochschuldozenten." Hochschullehrer#Allgemeines Usw., anderes Personal an Hochschulen gehört nicht zu dieser Gruppe. Evtl. können noch Privatdozenten dazu gehören, aber ich sehe nicht, dass das in diesem Fall hier als Annahme in Frage kommt. --Friedafrieda (Diskussion) 20:50, 23. Okt. 2016 (CEST)Beantworten