Diskussion:Maut-Ausweichverkehr

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Lundian in Abschnitt Nachweise für Rechtsprechung
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Nachweise für Rechtsprechung[Quelltext bearbeiten]

In dem Abschnitt zu Streckensperrungen und Nachfahrverboten für LKW auf Ausweichstrecken in Hessen und Baden-Württemberg ist ein Urteil eines Verwaltungsgerichtes für das Land Hessen angeführt, allerdings ohne Quellenangabe. Da es sicherlich mehr als nur ein hessisches Verwaltungsgericht gibt, sollte das auch richtig gestellt werden. Wahrscheinlich ist der VGH Kassel gemeint. --Lundian (Diskussion) 10:02, 20. Jul. 2013 (CEST)Beantworten