Diskussion:Nachrücker

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 141.100.201.16 in Abschnitt Nachrücken bei Überhang
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Nachrücken bei Überhang[Quelltext bearbeiten]

3. Absatz ("Bekam bei der Bundestagswahl [...], so wird das freigewordene Mandat [...] nicht wieder besetzt. [...]"): Ich glaube, dass dies seit Einführung von Ausgleichsmandaten (ab BTW2013) so nicht mehr stimmt. Sicher bin ich mir allerdings nicht. Weiß jemand mehr? --Hotte07 (Diskussion) 09:54, 9. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Das ist wohl richtig, z.B. ist Nina Warken 2018 für die CDU Baden-Württemberg in den Bundestag nachgerückt, obwohl die CDU in Baden-Württemberg Überhangmandate hat. Meines Wissens gab es aber noch keine Entscheidung des BVerfG, ob diese neue Praxis zulässig ist.--141.100.201.16 15:04, 29. Jan. 2020 (CET)Beantworten