Diskussion:Nachtruhe

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von House1630 in Abschnitt Definition Nachruhe
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Kirchenglocken-Lärm[Quelltext bearbeiten]

Warum darf im Zusammenhang mit Nachtruhe, der Kirchenglocken-Lärm nicht gennant werden?

Weil von Kirchenglocken kein Lärm ausgeht. Zudem läuten die in aller Regel nicht vor 06 Uhr morgens, halten also die Nachtruhe ein...
Wer sagt daß von Kirchenglocken kein Lärm ausgeht ? Hier ein Auszug aus dem Wiki Artikel zu Lärm: werden Geräusche (Schalle) bezeichnet, die durch ihre Lautstärke und Struktur für den Menschen und die ... störend ... wirken. Also wenn eine Person sich gestört fühlt, durch die Glocken, dann machen sie für diese Person auch Lärm. Lärm ist ja auch subjektiv, was dem einen gefällt (z.B. laute Musik) hält der andere für Lärm. Das die meisten Glocken aber nachts nicht leuten stimmt. --Saturnknight 15:07, 14. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Kategorie[Quelltext bearbeiten]

Die Kategorie "Urlaub und Erholung" trifft es wohl nicht ganz, glaube ich. Wer kennt sich mit den ganzen juristischen Kategorien aus und mag was besseres einsetzen? Gleiches übrigens für Mittagsruhe. --Dr. Zarkov 22:00, 26. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Definition Nachruhe[Quelltext bearbeiten]

Es ist schön, dass Nachtruhe in den Immissionsschutzgesetzen der Länder geregelt wird und ein Begriff des Schallimmissionsschutzes ist, trotzdem wird im Endeffekt der Begriff Nachtruhe weder genau erklärt noch dessen Definition in unterschiedlichen Zusammenhängen ( z.B. unterschiedliche Länder, etc.) ausgelegt, sondern nur dessen Einsatz erwähnt und auf andere Quellen direkt und indirekt weitergeleitet. Wenn es unterschiedliche Definitionen gibt, dann sollen einfach die jeweiligen Unterschiede zu der Basisdefinition aufgelistet werden. --92.231.34.36 23:17, 13. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Ist leider so falsch. Es gibt nur drei Bundesländer von 16 (!), in denen das im Immissionsschutzgesetz geregelt ist: Bayern, Berlin und NRW. Schleswig-Holstein überlässt das den Gemeinden. --House1630 (Diskussion) 16:07, 26. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Verstöße durch Stadtverwaltung[Quelltext bearbeiten]

Mich würde mal interessieren zu dem Thema, wie die Lage aussieht, wenn die Stadtverwaltung Veranstaltern dauergrünes Licht gibt. Hier in Dresden etwa ist nahezu jede Woche im Jahr, teils mehrmals pro Woche, mitten in der Nacht ein gewaltiges Feuerwerk, das die Nachtruhe natürlich enorm stört. Zudem laufen den ganzen Sommer durch heftig laute Konzerte an den Elbwiesen, die bis spät in die Nacht laufen mit wirklich durchdröhnender Lautstärke. Ich wohne gut 5 km von den Elbwiesen entfernt und doch wackeln bei mir noch die Fenster und an Schlaf ist nicht zu denken - 2:00 nachts!! Das führt für mich das ganze Konzept der Nachtruhe völlig ad absurdum. --178.5.36.97 01:54, 20. Aug. 2011 (CEST)Beantworten