Nachtruhe
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Die Nachtruhe beginnt in Deutschland im Allgemeinen um 22 Uhr und dauert bis um 6 Uhr an. Während dieser Zeit müssen lärmintensive Tätigkeiten eingeschränkt werden. Rechtsgrundlage ist das jeweilige Landesimmissionsschutzgesetz.
Lokal kann die Nachtruhe jedoch auch durch zusätzliche Ruhezeiten, wie etwa eine Abendruhe von 20-22 Uhr, erweitert werden.
Eine Ausnahme besteht u. a. für Industriebetriebe sowie in behördlich genehmigten Fällen. Hier ist üblicherweise das Umweltamt zuständig.
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