Diskussion:Nachweisgesetz

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 84.161.138.83 in Abschnitt Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge
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Schriftlicher Vertrag[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich habe deine frage zu Arbeitsverträgen oder diesem Nachweisgesetz:

wie verhält es sich im allgemeinen mit Arbeitsverträgen? müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich einen Arbeitsvertrag abschließen? kann man sagen, kein Arbeitsvertrag = gleich Schwarzarbeit? oder gibt es legale Beschäftigung Vollzeit/Teilzeit ohne Arbeitsvertrag? wie sieht es mit der sozialen Sicherung aus ohne Arbeitsvertrag?

wer weiß Bescheid und kann mir antworten? (nicht signierter Beitrag von 77.25.188.26 (Diskussion | Beiträge) 13:19, 18. Sep. 2009 (CEST)) Beantworten

Wir machen hier keine Beratung. Wende dich einfach an deinen Betriebsrat oder die Gewerkschaft. --Aloiswuest 19:54, 18. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel wird der gesetzliche Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge nicht erwähnt. Der Arbeitgeber hat ja eine Informationspflicht. Ist das im Nachweisgesetz nicht geregelt? --84.161.138.83 15:31, 14. Feb. 2017 (CET)Beantworten