Diskussion:Orderlagerschein

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Rob Irgendwer in Abschnitt Unverständlich, Überarbeiten
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Der § 383 HGB betrifft Kommissionär; Kommissionvertag. Welches ist der Bezug zum Orderlagerschein? -- 91.62.73.214 09:31, 29. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Unverständlich, Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Bitte komplett wikifizieren, also verlinken und oma-tauglich machen. Bei dieser Gelegenheit bitte auch Bezug zu den siehe-auchs formulieren. --Siehe-auch-Löscher 12:40, 2. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Hab mal nen Anfang gemacht. Ich bin kein Bausteinfreund, aber langfristig werd ich mich mal dranmachen, aus Lagerschein, Namensladeschein und Orderlagerschein die Redundanzen rauszubasteln... Gruß, Rob IrgendwerBlamiere dich täglich... 15:35, 2. Jul. 2010 (CEST)Beantworten