Diskussion:Orderlagerschein
Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Rob Irgendwer in Abschnitt Unverständlich, Überarbeiten
Der § 383 HGB betrifft Kommissionär; Kommissionvertag. Welches ist der Bezug zum Orderlagerschein? -- 91.62.73.214 09:31, 29. Aug. 2008 (CEST)
Unverständlich, Überarbeiten
[Quelltext bearbeiten]Bitte komplett wikifizieren, also verlinken und oma-tauglich machen. Bei dieser Gelegenheit bitte auch Bezug zu den siehe-auchs formulieren. --Siehe-auch-Löscher 12:40, 2. Mai 2010 (CEST)
- Hab mal nen Anfang gemacht. Ich bin kein Bausteinfreund, aber langfristig werd ich mich mal dranmachen, aus Lagerschein, Namensladeschein und Orderlagerschein die Redundanzen rauszubasteln... Gruß, Rob Irgendwer – Blamiere dich täglich... 15:35, 2. Jul. 2010 (CEST)