Diskussion:Otto-Heinrich Drechsler

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Hachinger62 in Abschnitt Biographie
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(Karl) Eberhard von Medem: Ich weiß nicht, wer dieses Gerücht gestreut hat, aber es ist völlig aus der Luft geholt, dass dieser Eberhard von Medem ein Mitarbeiter von CS war! Es gab wohl einen Eberhard von Medem, der ein Mitarbeiter und NS-Freund von CS war. Aber dieser lebte von 1913 bis 1993! Der ist in keiner Weise mit dem "alten" Medem identisch, der im übrigen ein Zeitungsjournalist und Schriftsteller war und damit sein Geld verdiente. Lächerlich, dass der alte Medem auch nur ansatzweise irgendwas mit CS am Hut hatte. Es wäre nett, wenn einer der Verantwortlichen das ändern würde. Quelle: Rainhard Mehring: Carl Schmitt. Aufstieg und Fall. Eine Biographie. Dort einfach einen Blick ins Personenverzeichnis ... . -- 78.52.135.101 21:23, 6. Okt. 2010 (CEST)Beantworten


Dass Drechsler für die KZ in Lettland zuständig war ist schlicht falsch. Das 1943 errichtete KZ Kaiserwald unterstand wie alle KZ der Inspektion der KZ im Wirtschaftsverwaltungshauptamt. Die anderen KZ-ähnlichen Lager in Lettland unterstanden ebenfalls der SS (das sog. Arbeitserziehungslager und erweiterte Polizeigefängnis Salaspils beispielsweise der Sicherheitspolizei). Die Zivilverwaltung, zu der Drechsler gehörte, hatte hier nichts zu sagen. Eine Sonderstellung nimmt das sog. Rigaer Ghetto ein. Hier teilten sich die Zivilverwaltung in Gestalt des Gebietskommissars Riga-Stadt und die SS, in Gestalt des Kommandeurs der Sipo und des SD, die Verwaltung. Ersterer sorgte für Arbeitseinsatz, Versorung und vor allem vermögensmäßiger Verwertung der Juden, letzterer kontrollierte allerdings Zugang zum Ghetto, stellte den Kommandanten und war letztlich alleiniger Herr über Leben und wesentlich öfter Tod. Das zeigte sich als im November und Dezember 1941 auf Veranlassung des HSSPF mehrere zehntausende lettische Juden ermordet wurden. Der Gebietskommissar protestierte vergeblich, nicht gegen die Ermordung, dass er aufgrund des "Chaos" keine ordentliche Verwaltung, vor allem der Vermögenswerte der inhaftierten Juden mehr vornehmen könne. Die Zivilverwaltung legte auch vergeblich Einspruch dagegen ein, dass deportierte Juden aus dem Altreich und Protektorat eingewiesen wurden. sjk 10:50, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Es kommt wahrscheinlich hier auf die Auslegung des Begriffs "zuständig" an. Den Beschluss, ein KZ zu errichten, fasste Drechsler tatsächlich nicht. Aber für die Materialbereitsstellung zur Errichtung eines KZs war er durchaus "zuständig". Siehe hierzu auch das entsprechende Faximile auf der Webseite über die Ausstellung im Haus der Wannsee-Konferenz. --Exxu 13:45, 18. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Nein, das ist nicht ganz so klar und hier wird auch was verwechselt. Salaspils, um das es hier geht, ist eben kein KZ gewesen, der Begriff wird hierbei von Drechsler fälschlich verwendet (das passierte auch innerhalb der SS häufig, weil erst ab 1942 völlig klar geregelt war, welches Lager sich als KZ bezeichnen durfte), sondern ein Gefängnis der Sicherheitspolizei (da ist es egal, dass die Haftbedingungen genauso schrecklich waren wie in einem "echten" KZ). Darauf legten Stahlecker und der KdS Lettland Dr. Lange später auch ausdrücklich Wert, sonst hätte Himmler der Sipo die Zuständigkeit über das Lager entzogen und dem Wirtschaftsverwaltungshauptamt zugesprochen. Das erste "echte" KZ in Riga war erst das 1943 erichtete KZ Kaiserwald.
Drechsler wie auch die restliche Zivilverwaltung hatten in Salaspils nichts zu sagen, sie konnten allerdings ab 1942 "arbeitsunwillige" Personen der Sipo übergeben und in das nun zum "Erweiterten Polizeigefängnis und Arbeitserziehungslager" gemachten Lager Salaspils einweisen lassen. Zuständig für das KZ Kaiserwald war das WVHA. Dass die Zivilverwaltung sich auf vielfältige Weise mitschuldig machte, mag korrekt sein, "Zuständigkeit" ist aber was anderes, das impliziert Zugriff auf Häftlinge, Haftbedingungen, Dauer der Haft, Verwaltung des Lagers usf., überhaupt Zugang zum Lager, aber da überall hatte die Zivilverwaltung genau gar nichts zu sagen, sogar die Häftlingszahlen wurden geheim gehalten. Der Generalkommissar lieferte vielleicht Material bzw. verwaltete die Bezugsscheine für diese. Aber das als "Zuständigkeit" zu bezeichnen bedeutet, dass im Grunde auch das Elektrizitätswerk zuständig war, weil es Strom für das Lager lieferte. Genau kann man das alles bei Angrick, Andrej und Klein Peter: Die „Endlösung“ in Riga. Ausbeutung und Vernichtung 1941-1944. Darmstadt 2006, S. 246-270 nachlesen. sjk 16:22, 18. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
auch nach fünf Jahren steht der Satz unverändert. Generalkommissar, zuständig für KZ. Für mich ist die Darstellung von sjk eigentlich schlüssig. Kommt dazu, dass der Satz sich liest, als ob das seine einzige Aufgebe gewesen wäre. Wenn kein Widerspruch kommt, werde ich das gelegentlich ändern. --Gf1961 (Diskussion) 06:35, 29. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Biographie[Quelltext bearbeiten]

"Drechsler war Sohn des späteren Landdrosten." Es wird sich um seinen Vater handeln, der aber nicht benannt wird. Und gab es nur einen "Landdrost"? Dann besser "eines". Eher rätselhaft. --Hachinger62 (Diskussion) 11:32, 29. Okt. 2022 (CEST)Beantworten