Diskussion:Passgesetz

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von Gesetzesfreak
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Wirklich noch mit ß? --Pelagus 20:47, 22. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Ja. Das Gesetz stammt aus den 1980er Jahren. Offenbar ist der Gesetzgeber noch nicht dazu gekommen, das Paßgesetz an die neue deutsche Rechtschreibung anzupassen. In der Neufassung der Passverordnung aus dem Jahr 2007 hat er das Eszett hingegen überwunden. --Haschen nach Wind 08:36, 23. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Nein, die amtliche Schreibweise berücksichtigt die Rechtschreibreform, siehe z.B. hier. Die "Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes" dürfte ja sonst nicht so heißen. Auch wenn das noch nicht in allen Dokumenten berücksichtigt wird. Lt. Bundesverfassungsgericht [1] ist eine Gesetzesänderung wohl nicht erforderlich. -- Albtalkourtaki 09:29, 25. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Die amtliche Schreibweise ist diejenige, welche im Bundesgesetzblatt verwendet wird. Und diese lautet Paßgesetz, nicht Passgesetz. Passverordnung und Paßgesetz ist nicht das gleiche. Was das BVerfG-Urteil mit der amtlichen Schreibweise zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht. (Die Entscheidung bedient sich übrigens nicht der neuen deutschen Rechtsschreibung; dies jedoch nur am Rande.)
Die Verschiebung durch Albtalkourtaki war a) unnötig und b) unfreundlich, weil nicht zur Diskussion gestellt. Ich beabsichtige daher, den Artikel auf Paßgesetz zurückzuverschieben. Fairerweise gebe ich allen Interessierten Gelegenheit, sich zur geplanten Verschiebung zu äußern. --Forevermore 15:03, 25. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Die amtliche Schreibweise ist die, die im amtlichen Gebrauch verwendet wird, und das ist die der neuen Rechtschreibung (schreibt sich übrigens nach wie vor mit einem s). Als Beispiel verweise ich nochmals auf den Artikel hier und die dort verlinkten Dokumente. Da es aber offenbar zu mühsam war, diese zu lesen, und da soviel Wert auf das Bundesgesetzblatt gelegt wird, hier der Beleg, dass "Passgesetz"" auch im BGBl mit ss geschrieben wird: [2] und [3] und [4] usw.. - und wenn Passgesetz im Bundesgesetzblatt so geschrieben wird, darf es wohl auch in der WP richtig geschrieben werden, zumal hier Wikipedia:Rechtschreibung#Einzelregeln gelten. - Allein wegen der Rechtschreibung ist kein einziges Gesetz geändert worden, trotzdem wird, wie man sieht, im amtlichen Gebrauch die Rechtschreibung verwendet, und das ergibt sich - auch wenn es sich nicht jedem erschließt - auch aus der oben zitierten BVerf-Entscheidung: Dass die Rechtschreibung auch ohne Gesetz "gilt". -- Albtalkourtaki 19:50, 25. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Deine Argumente überzeugen mich. An deinen Umgangsformen solltest du trotzdem arbeiten. --Forevermore 22:04, 25. Mär. 2009 (CET)Beantworten
warum, die sind ausgezeichnet. ...ich habe niemandem unbegründeterweise unnötiges Verschieben und Unfreundlichkeit vorgeworfen -- Albtalkourtaki 22:31, 25. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Durch die heute im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Neubekanntmachung wurde der Titel offiziell geändert.--Gesetzesfreak (Diskussion) 18:28, 31. Okt. 2023 (CET)Beantworten