Diskussion:Passierschein (Berliner Mauer)

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Qaswa in Abschnitt Falsches Lemma
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Falsches Lemma[Quelltext bearbeiten]

Das Lemma Passierschein (innerdeutsche Grenze) darf nicht beibehalten werde, weil der hier gemeinte Passierschein für die Sektorengrenze in Berlin, seit 1961 die Berliner Mauer, galt. Er war nur für deren Überschreitung erforderlich, nicht für die innerdeutsche Grenze, zu der die Mauer nicht gerechnet wird. Für das Überschreiten der innerdeutschen Grenze galt ein anderer Passierschein, der kein Lemma hat, siehe hier: Sperrgebiet#DDR, mit Abbildung. Der dort genannte „Passierschein zum vorübergehenden Aufenthalt in der Sperrzone“, leitet jetzt als schlichter „Passierschein“ fälschlicherweise zum hiesigen Lemma „Passierschein (innerdeutsche Grenze)“ weiter, wo es aber um Berlin geht. Die Verlinkung verfehlt dort ihr Ziel.
Ich schlage vor, den hiesigen Artikel auf Passierschein (Berlin) zu verschieben und die Weiterleitung „Passierschein“zu löschen.--Gloser (Diskussion) 17:32, 28. Okt. 2019 (CET)Beantworten

Da das derzeitige Lemma der Aussage „Zu ihr zählte nicht der Teil der Grenze der DDR zu Berlin, ...“ im Artikel Innerdeutsche Grenze widerspricht, dürfte die angemahnte Korrektur/Verschiebung unvermeidlich sein, falls die eben zitierte Aussage zutrifft. (Erstaunlich nur, dass der Artikel von einer Historikerin angelegt wurde.) Qaswa (Diskussion) 18:45, 28. Okt. 2019 (CET)Beantworten
P. S.: Wobei im Kopftext des Artikels Innerdeutsche Grenze allerdings nicht eindeutig differenziert wird zwischen der Grenze der DDR zu Berlin als Ganzem (also auch zu Ostberlin) und zu Westberlin, d. h. innerhalb Berlins. Qaswa (Diskussion) 18:51, 28. Okt. 2019 (CET)Beantworten