Diskussion:Paul Dahlke (Schauspieler)

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 88.73.43.147 in Abschnitt Der "Paul-Dahlke-Fall" vor dem Bundesgerichtshof
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Elfe Gerhart[Quelltext bearbeiten]

Derzeit gibt es zwei Artikel über Elfe Gerhart, die Witwe von Paul Dahlke : "Elfe Gerhart-Dahlke" und "Elfe Gerhard". Ich vermerke das mal hier, damit das jemand entdeckt, der sich ausreichend auskennt, um das bereinigen zu können. Ich kenne die Schauspielerin nur unter dem Namen Elfe Gerhart. Ich habe sie in den siebziger Jahren mit Paul Dahlke in den Hamburger Kammerspielen erlebt, u.a. anderem in "Halbe Wahrheiten". Normalerweise sollte man, bevor man einen Artikel einträgt, überprüfen, ob es ihn schon gibt. Das ist natürlich unmöglich, wenn man einen falschen Namen benutzt. Und entdeckt wird es nicht einmal in der Schauspielerliste unter den Tausenden von Einträgen. -- ManRabe 00:19, 4. Okt 2006 (CEST)

Hat sich erledigt. -- ManRabe 13:35, 4. Okt 2006 (CEST)

Erste Ehe?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht "Seine Ehefrau Elfe Gerhart-Dahlke, die er 1955 in zweiter Ehe heiratete, war ebenfalls als Schauspielerin tätig." Mit wem war Paul Dahlke in erster Ehe verheiratet? Allerdings ist die Formulierung auch nicht ganz eindeutig und vielleicht ist eine vorherige Ehe von Elfe Gerhart gemeint? Für keins von beidem finde ich auf Anhieb Infos per Google. Grüße, --Birger (Diskussion) 12:57, 26. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Beide waren bereits vorher einmal verheiratet. Paul Dahlke mit Doris Drevermann. (nicht signierter Beitrag von Ruudpe (Diskussion | Beiträge) 20:25, 5. Mär. 2013 (CET))Beantworten


Der "Paul-Dahlke-Fall" vor dem Bundesgerichtshof[Quelltext bearbeiten]

Paul Dahlke ist auch in die Rechtsgeschichte eingegangen. Der Bundesgerichtshof entschied 1956 zugunsten des Schauspielers. Der hatte geklagt, weil ein Foto von ihm, auf dem auch ein Motorroller sichtbar war, ohne das Einverständnis des Schauspielers für Werbezwecke verwendet worden war. Paul Dahlke hatte zwar zugestimmt, unentgeltlich mit der Fahrzeug fotografiert zu werden, aber nicht ausdrücklich sein Einverständnis gegeben, als Werbefigur missbraucht zu werden. Der Name des Schauspielers erscheint wegen dieses Urteils auch heute noch in vielen juristischen Lehrbüchern und ist zumindest Jurastudenten in diesem Zusammenhang geläufig. (nicht signierter Beitrag von 88.73.43.147 (Diskussion) 01:18, 5. Dez. 2013 (CET))Beantworten