Diskussion:Personalist

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Equord in Abschnitt Belege fehlen
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Belege fehlen[Quelltext bearbeiten]

Leider fehlen zum ganzen Artikel Belege oder auch Beispiele; insbesondere zu den Aussagen, dass nicht nur der Kaiser, sondern auch "die Fürsten" versucht hätten, Collegien mit dem Einsatz von Personalisten zu majorisiren; dass es Personalisten unter den Reichsgrafen und sogar den Reichsrittern gegeben habe. --Hvs50 (Diskussion) 10:25, 29. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Auch die Jahresangabe 1653 als Endpunkt überzeugt nicht ganz: Der Reichshofratspräsident Graf Johann Josef Wilhelm von Wurmbrand-Stuppach (1670–1750) wurde, zusammen mit seinen Brüdern, 1701 in den Reichsgrafenstand mit dem Prädikat „Hoch- und Wohlgeboren“ erhoben. 1726 wurde er, gegen das Versprechen des Erwerbs eines reichsunmittelbaren Territoriums und der Übernahme eines standesgemäßen Matrikular-Anschlages zu den Reichslasten, als „Personalist“ in das fränkische Reichsgrafenkollegium aufgenommen. Schließlich wurde 1774/75, nach Beendigung des Limpurger Erbstreits, ein Splitteranteil an der reichsunmittelbaren Grafschaft Limpurg als entsprechendes Territorium anerkannt. (Er hatte im Jahre 1700 Juliane Dorothea von Limpurg-Gaildorf, eine der zahlreichen Miterbinnen der reichsunmittelbaren schwäbischen Standesherrschaft, geehelicht). - Auch der Reichsvizekanzler Rudolph Joseph von Colloredo wurde 1763 zum (Titular-)Reichsfürsten erhoben, sodann als Personalist in das schwäbische Reichsgrafenkollegium aufgenommen und erwarb erst kurz vor dem Ende des Reichs, 1803, den Nostitz'schen Anteil an der Grafschaft Rieneck und erreichte so noch den Aufstieg in die Reichsunmittelbarkeit. Worauf sich also die Jahresangabe 1653 als vermeintlicher Endpunkt der Aufnahme von Personalisten stützt, erscheint unklar. --Equord 00:58, 4. Aug. 2017 (CEST)Beantworten