Diskussion:Philippe Leuba

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von KurtR in Abschnitt "Matura Typus E"
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Entfernter Satz[Quelltext bearbeiten]

Ich habe folgenden Satz entfernt: «Da das Gesetz des Kantons Waadt vorsieht, dass ein Staatsrat keine andere politischen Ämter ausüben darf, gab er seine Mandate als Grossrat, Fraktionspräsident und Gemeinderat ab.» Es kann schon sein, dass das in einem Gesetz des Kantons Waadt steht, aber das ist nicht wirklich der Grund dafür, dass ein gewählter Staatsrat seine Parlamentsmandate abgibt. Die gleichzeitige Zugehörigkeit zu Parlament und Regierung des Kantons ist schon auf Grund der Gewaltentrennung nirgends möglich. Ausserdem ist Staatsrat eine 100-Prozent-Stelle. Dass ein Kantonsregierungsmitglied gleichzeitig einem Gemeinderat angehört, habe ich noch nie gehört. Das einzige, was in manchen Kantonen üblich ist, ist die Kombination von Regierungszugehörigkeit und Mandat in einer der beiden nationalen Parlamentskammern. Beste Grüsse --84.73.137.134 21:23, 29. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Naja, dann stört ja den Satz auch niemanden. Aber wenns sein muss, it's a wiki und du hast ne gute Begründung hier abgeliefert. Habe deinen Beitrag gesichtet. Gruss, Sandro 21:48, 29. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

"Matura Typus E"[Quelltext bearbeiten]

Im Text steht, dass Philippe Leuba eine Matura Typus E erlangt hat. Das stimmt nicht: Die Quelle (https://web.archive.org/web/20131213195617/http://www.philippe-leuba.ch/curriculum-vitae/) spricht von einer "maturité commerciale", was nicht der Matura Typus E (= maturité économique) entspricht, sondern der Handelsmatur. Siehe https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/010400/2010-09-29/ --Sherwood6 (Diskussion) 23:48, 3. Mai 2021 (CEST)Beantworten

@Benutzer:Sherwood6: Danke für den Hinweis, ich habe es angepasst. Gruss --KurtR (Diskussion) 00:16, 4. Mai 2021 (CEST)Beantworten