Diskussion:Pierre Alexandre le Camus

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Cosal in Abschnitt Minister-Staatssekretär
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Minister-Staatssekretär[Quelltext bearbeiten]

Da "zum Nachdenken" aufgefordert wurde, hier eine Anregung dazu. Le Camus steht im Hof- und Staats-Handbuch auf Seite 43 klar und deutlich an zweiter Stelle in der sehr kurzen Liste der Minister. Offizieller geht's wohl kaum. Auf Seite 57 findet sich übrigens der Hinweis, dass es das “Ministerium der Staatsekretärerie” gab. Le Camus war also Staatssekretär, das zweithöchste Amt in der Regierung, und als solcher Minister. Hinsichtlich seiner Amtsbezeichnung als Minister-Staatssekretär greift eben nicht die heutige Definition eines deutschen Staatssekretärs, sondern die des französischen Ancient Regime (siehe "Secrétaire d'État (Ancien Régime)" in der frz. Wiki) und Empire (siehe [1]). Vielleicht ist auch ein Hinweis auf den Secretary of State in den USA hilfreich, der ohne Zweifel ein Minister ist. --Cosal (Diskussion) 13:08, 7. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Nur einige Dinge dazu. Solche Begründungen wie mit dem Staatshandbuch belustigen mich [...] "an zweiter Stelle in der sehr kurzen Liste der Minister. Offizieller geht's wohl kaum". Ein Meilenstein der Quellenkritik! Aber gut, ja natürlich. Der Günstling steht an zweiter Stelle. Zu den Links -der eine geht nicht, beim anderen steht, dass der Staatssekretär des Empire unter der Führung der Minister wirkte, was mich nicht sonderlich überrascht, geht er doch aus Generalsekretären (Secretaires- généraux) hervor. Ich habe hingegen nochmal in der Verfassung nachgelesen und da steht er in der Tat unter dem fünften Titel Art 19. als Minister. Das betrachte ich als offiziell und lasse daher auch die Kategorie stehen. Der Name kommt wohl daher, dass Westphalen kein richtiges Außenministerium haben durfte (anders als Bayern oder Sachsen).
Damit ist das Problem aber nicht umgangen. Die Generaldirektoren des öffentlichen Unterrichts stehen z.B. nicht dort (Müller und Leist), waren also tatsächlich keine Minister. Ich habe zu dem Problem eine dritte Meinung angefordert, da ich nicht der Ansicht bin, dass wir uns konstruktiv darauf zu einigen in der Lage sind. Ich hätte in jedem Falle eine Definition des Ministerbegriffs im Hauptartikel vorgeschlagen, der noch nicht einmal die einzelnen Minister erwähnt und dies in diesem Fall auf Grundlage der Verfassung. --Der angemeldet Seiende (Diskussion) 14:19, 7. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Er war ja nicht der einzige Günstling, der unter Jerome zu hohen Würden kam, sondern eben Minister des Staatsekretariats. (Der Umgangston könnte auch freundlicher sein, selbst wenn die Beiträge anderer belustigen.) --Cosal (Diskussion) 15:12, 7. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Ja, kann sein, dass aus Diskussionen auch fruchtbare Erkenntnisse und Problematiken hervorgehen, auf die man noch nicht gekommen ist. Die entsprechenden Mittel zu denen viele Benutzer greifen, um solche Erkentnisse anzusprechen sind aber einfach nur lästig, nervig und, erlaube mal, in 90% aller Fälle überflüssig. Meine Begeisterung fällt in 90 % der Fälle dementsprechend aus.
Was auch immer le Camus nun genau war, das überlasse ich den Staatsrechtlern zur Diskussion. Können wir uns auf die Definition über die Verfassung von 1807 einigen? Dann würde ich eben selbst den entsprechenden Absatz bei Königreich Westphalen ergänzen.--Der angemeldet Seiende (Diskussion) 15:43, 7. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

OK.-Cosal (Diskussion) 20:49, 7. Jul. 2013 (CEST) Gut. --Der angemeldet Seiende (Diskussion) 21:34, 7. Jul. 2013 (CEST)Beantworten