Königreich Westphalen
| Königreich Westphalen (dt.) Royaume de Westphalie (fr.) |
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| Amtssprache | Deutsch, Französisch | ||||
| Hauptstadt | Kassel | ||||
| Staatsform | konstitutionelle Monarchie | ||||
| Staatsoberhaupt und Regierungschef | König Hieronymus Napoleon | ||||
| Fläche | 37.883 (1807–1809) 63.652 (1810) 45.427 (1811–1813) km² |
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| Einwohnerzahl | 1.950.724 (1809) über 2,6 Mio (1810) 2.065.970 (1812) |
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| Währung | Westphälischer Franken | ||||
| Gründung | 7. Dezember 1807 (Auflösung am 1. bzw. 26. Oktober 1813) | ||||
Das vom französischen Kaiser Napoleon Bonaparte geschaffene Königreich Westphalen (französisch: Royaume de Westphalie, die zeitgenössische Schreibweise mit ph wird in der Geschichtswissenschaft zur Unterscheidung von Herzogtum, Provinz bzw. der Landschaft Westfalen verwendet) war ein Rheinbundstaat während der napoléonischen Ära. Es bestand zwischen dem Frieden von Tilsit 1807 und der Völkerschlacht bei Leipzig 1813.
Das Königreich erstreckte sich über Gebietsteile von sieben heutigen Bundesländern (Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg, Thüringen und Sachsen-Anhalt). Westphalen umfasste insbesondere einige vormals preußische Gebiete westlich der Elbe, die Landgrafschaft Hessen-Kassel, das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel sowie das Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg mit den östlichen Gebieten Amt Calvörde und Blankenburg zusammen, nicht aber das ehemalige Herzogtum Westfalen. Die Zusammensetzung veränderte sich mehrfach durch Gebietsabtretungen.
Napoleon schuf einen Satellitenstaat, der politisch und militärisch vollständig unter französischer Kontrolle stand. Mit einer modernen Staatsverfassung und Verwaltung sollte er zugleich Vorbildcharakter für andere deutsche Staaten haben.
Inhaltsverzeichnis |
Entstehen und Zielsetzung[Bearbeiten]
Das Königreich Westphalen deckte sich geographisch nur teilweise mit der späteren preußischen Provinz Westfalen. Wirklich westfälische Gebiete, also mit einer westfälischsprachigen Bevölkerung, lagen im äußersten Westen des Königreichs. Bis zu seinem Ende zählten hierzu die folgenden bereits preußisch verwalteten Gebiete: die ehemaligen Fürstbistümer Paderborn und Osnabrück, die Grafschaft Ravensberg (bis 1810 vollständig) und das Fürstentum Minden. Osnabrück war zwar 1802–1806 bereits Teil von „Kurhannover“, wurde aber auch unter Kurhannover bis zum Untergang des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation zum niederrheinisch-westfälischen Reichskreis gerechnet.
Geschaffen wurde das Königreich nach dem Frieden von Tilsit von Napoléon Bonaparte per Dekret vom 18. August 1807 für seinen jüngsten Bruder Jérôme (Hieronymus) aus dem Kurfürstentum Hessen(-Kassel), dem Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel, sowie kur-braunschweig-lüneburgischen, den preußischen Gebieten westlich der Elbe und obersächsischen Gebietsteilen. Hauptstadt wurde die bis dahin kurhessische Hauptstadt Kassel. Der Großteil der Einwohner Westphalens bestand aus Untertanen ehemals preußischer Landesteile. Mit den erst seit 1803 an Preußen angegliederten Gebieten hatten mehr als die Hälfte der Einwohner vorher zu diesem Königreich gehört. Das in das Königreich integrierte Kurhessen stellte nur ein gutes Fünftel der Bevölkerung dieses neuen Staates.[1]
Aus Sicht des Landesmuseums Kassel und weiterer Historiker war das neue Königreich bereits durch einen Kunstraub vorbelastet, der noch vor seiner Errichtung erfolgt war: Unter dem revolutionär-demokratischen Vorwand, die Kunst aus privaten Fürstensammlungen zu befreien und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, hatten französische Truppen sofort nach der Einnahme Kassels die wertvollsten Kunstgegenstände konfisziert und in den Pariser Louvre verbracht.
Westphalen war (wie das Großherzogtum Frankfurt oder das Großherzogtum Berg) als napoléonischer Musterstaat gedacht, der sich durch eine moderne Verwaltung und Justiz auszeichnen sollte. Tatsächlich wurden die Patrimonialgerichte und die Eigenbehörigkeit, die auf Personen lastete abgeschafft, die Gewerbefreiheit, die Gewaltenteilung, die Gleichberechtigung der Juden, der Code Civil und die Führung von Kirchenbuchduplikaten eingeführt.
Verfassung und Gewaltenteilung[Bearbeiten]
Mit der Constitution des Königreichs Westphalen vom 15. November 1807 erhielt das Land eine schriftliche Verfassung, die Jérôme einen Tag nach Ankunft in seinem neuen Königreich am 7. Dezember 1807 in Kraft setzte. Dies war die erste Verfassung auf dem Boden des ehemaligen Heiligen Römischen Reichs und das westphälische „Parlament“ (die Reichsstände des Königreichs Westphalen) war die erste Vertretung dieser Art auf deutschem Boden. Offiziell gab es im Königreich zwei Amtssprachen, Deutsch und (das unter Adel und Beamtenschaft schon seit vorrevolutionären Zeiten verbreitete) Französisch. Jean-Baptiste-Moïse Jollivet wirkte als Finanzminister maßgeblich am Behördenaufbau des Modellstaates mit.
Verwaltungsgliederung[Bearbeiten]
Organisation[Bearbeiten]
Das Königreich Westphalen wurde nach französischem Vorbild in Départements, die Départements in Distrikte (Districts), diese in Kantone und die nun wieder in Munizipalitäten eingeteilt. Eine Ausnahme bildete der Distrikt Bielefeld, in der jeder Kanton nur eine Munizipalität hatte.
- In jedem Département gab es einen Präfekten (Préfet) und einen Generalsekretär der Präfektur, einen Präfekturrat (Conseil de préfecture) für strittige Sachen und einen General-Départementsrat.
- Der Distrikt (Arrondissement) wurde durch einen Unterpräfekten (Sous-Préfet) verwaltet. Jeder Distrikt hatte einen Unterpräfektur- oder Distriktsrat. Der Begriff „Arrondissement“ wurde in Westphalen kaum benutzt.
- Jede Munizipalität wurde von einem Bürgermeister (Maire) und dem Gemeinderat (Conseil municipal) geleitet.
Die Größe der Räte war unterschiedlich. Während in den Elbe-, Fulda-, Oker-, Werra- und Weser-Départements der Präfekturrat aus 24 Mitgliedern zu bestehen hatte, waren im Harz-, Leine- und Saale-Départements drei und im General-Departementsrat 16 Mitglieder vorgeschrieben. Die Räte sollten alle zwei Jahre neu besetzt werden. Neben der Verwaltungsordnung gab es noch ein Départements-Kollegium für je 200 bis 1000 Einwohner. Ihre Mitglieder wurden vom König ernannt und aus einem Sechstel der Höchstbesteuerten, einem Sechstel der reichsten Kaufleute und einen Sechstel der Gelehrten und Künstlern gebildet. Diese Départements-Kollegien sollten die Friedensrichter wählen und die Mitglieder der Munizipalräte vorschlagen. Faktisch wurden diese Kollegien, in denen viele Repräsentanten der alten Eliten vertreten waren aber nach 1808 von der Regierung übergangen. Der König ernannte später sowohl die Friedensrichter, als auch die Munizipalräte per Dekret.
Am 1. Januar 1808 wurde das bürgerliche Gesetzbuch (Code Napóleon) im Königreich eingeführt. Vor einem Appellationsgericht konnte gegen die Obrigkeit geklagt werden. Die Urteile wurden im Namen des Königs ausgesprochen. Die Militär-Konskription war Grundgesetz des Königreichs.[2]
Diese Verwaltungseinheiten deckten sich in der Regel nicht mit den vorherigen Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Um den Bruch mit der Vergangenheit zu unterstreichen, wurden zum Beispiel die Départements nach Flüssen oder Gebirgen benannt. Es ging dabei offenbar auch gerade um die Zerstückelung der ehemaligen Amtsbezirke und Patrimonialgerichte. Abweichend vom französischen Modell wurden am Ende des Jahres 1809 in den Kantonen, die hauptsächlich die Bezirke der Friedensrichter waren, auch Maires ernannt, die die Arbeit der Bürgermeister der Kommunen anleiten sollten. Diese „Maires de canton“ wurden aber zumindest in einigen Regionen häufig von Adligen besetzt, die dadurch Druck auf die dienstpflichtigen Bauern ausüben wollten. Im Jahre 1807 bestand das Königreich aus acht Départements (→ Liste der Départements im Königreich Westphalen), im Jahre 1810 kamen noch die Départements der Aller (Hauptstadt Hannover), der Elbe- und Weser-Mündung (Hauptstadt Stade) und der Niederelbe (Hauptstadt Lüneburg) hinzu.
Entwicklung seit 1810[Bearbeiten]
Im Januar 1810 wurde das Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg mit Ausnahme des Herzogtums Sachsen-Lauenburg integraler Teil von Westphalen. Im Januar 1811 wurden dem französischen Kaiserreich die Niederlande und weite Gebiete Nordwestdeutschlands (etwa einer Linie von der Lippemündung bis Lübeck folgend) einverleibt. Am 1. Januar 1811 wurden die Départements der Elbe- und Wesermündung und der Niederelbe als Folge der Annexion wieder aufgelöst; die südlichen Teile dieser beiden Départements wurden dem Aller-Département zugeschlagen. Diese Maßnahme sollte die Folgen der von Napoleon verhängten Kontinentalsperre lindern. Dadurch verlor das Königreich Westphalen einen Großteil des Weser-Départements einschließlich der Hauptstadt Osnabrück an Frankreich. Der südliche Teil dieses Départements kam zum Fulda-Département.
Abschaffung der Zünfte[Bearbeiten]
Durch den Wegfall der alten Zünfte ab 1809 und das Wachstum des königlichen Hofstaates entwickelten sich Handwerk und Gewerbe zunächst in der Residenzstadt Kassel. Einige regionale Gewerbezweige, wie das Tuchmacherwesen, die Uniformschneiderei oder die Brauerei, wie z. B. im Distrikt Nordhausen blühten ebenso auf. Die wirtschaftliche Entwicklung hing jedoch stark mit der regionalen Konjunkturentwicklung und den sozialen Verhältnissen der einzelnen Landesteile ab.
Militär[Bearbeiten]
Das Königreich hatte trotz wechselnder Landesgrenzen und somit unterschiedlicher Einwohnerzahl (1807: fast 2 Millionen, 1810: über 2,6 Millionen, 1811: über 2 Millionen) dem Rheinbund ein Kontingent von 25.000 Soldaten zu stellen. Tatsächlich kämpften in Russland 28.000 und in Spanien parallel 8000 Westphalen, von denen jeweils kaum 1000 zurückkehrten.[3]
Orden der Westphälischen Krone[Bearbeiten]
Am 25. Dezember 1809 stiftete Jerome Napoleon (so der offizielle Königsname) in Paris einen „Orden der Westphälischen Krone“, den die Ausstellung im Landesmuseum Kassel als Vorläufer des Bundesverdienstkreuzes sieht.
Anspruch und Wirklichkeit[Bearbeiten]
Die Reformen waren jedoch nur begrenzt erfolgreich, da der ständige Geld- und Menschenbedarf für die napoléonischen Kriege das Land wirtschaftlich ausbluten ließ. Die Finanzen des Königreiches wurden durch ständige Kontributionen an Frankreich zerrüttet. Zudem überließ Napoleon gegen den Willen reformorientierter Minister und Jeromes einen Großteil der einst steuerpflichtigen Güter als Apanagen französischen Offizieren. Für die Verwaltung dieser Dotationsdomänen setzte Napoleon nicht nur eine eigene Kommission ein, sondern sorgte im Zweifel sogar dafür, dass dort die Westphälischen Untertanenrechte gar nicht erst in Kraft traten. Gebiete mit reformierten Eigentumsrechten, abgeschafften Bannen und Gerechtigkeiten lagen neben direkt neben Orten und Ländereien, an denen ebendiese patrimonialen Privilegien weiterhin galten. Infolge der zerrütteten Finanzen und eines drohenden Staatsbankrotts kam es zur Ausgabe von Zwangsanleihen, den Obligationen des Königreichs Westphalen. Die Rolle der finanziellen und militärischen Belastungen wird allerdings durch neuere Studien relativiert und anders eingeschätzt.
Die starke finanzielle Belastung des Staatshaushalts war zwar ein Problem vieler Staaten dieser kriegerischen Zeit, gehörte allerdings auch zu jenen Herausforderungen, die zur Modernisierung zwangen. Die Finanznot des Königreichs Westphalen beschleunigte die Säkularisierung der Kirchengüter, die von reichen Bürgern , wie dem Magdeburger Kaufmann Nathusius erworben wurden, der als ein Pionier der deutschen Industrie gilt. Davon abgesehen, vereinheitlichte der westphälische Staat schrittweise das Steuersystem in den vorher sehr unterschiedlich verfassten Landesteilen. Gerade in vielen ehemals preußischen Gebieten wurde die westphälische Verbrauchssteuer als wesentlich geringer und weniger drückend empfunden als die vorherige Akzise. Die Grundsteuer, die auf den Einkünften von Grund und Boden lastete, wurde nun auch von den ehemals steuerbefreiten adligen Standesherren verlangt.
Die Versuche der ehemals Privilegierten, sich einer ihren Einkünften entsprechenden Besteuerung zu entziehen, scheiterten meist an der Effizienz der westphälischen Finanzverwaltung, die sich auf die Unterstützung breiter Kreise der Bevölkerung bei der Abschätzung des tatsächlichen steuerbaren Einkommens der Betreffenden stützen konnte. Im Rahmen einer großen 1811 und 1812 durchgeführten Neueinschätzung der Steuerbeträge erhöhte sich die Grundsteuer vieler adliger Güter noch, während sie in Regionen, wo die Besteuerung in vorwestphälischer Zeit schwer war, bei vorher nicht befreiten Bürgern sogar sank, wie in der Altmark. Vorher gering besteuerte Provinzen hatten meist eine mäßige Erhöhung zu verzeichnen. Der Anteil der Grundsteuer an den Einkünften durfte laut der Verfassung 20 % nicht übersteigen. Die von früheren Historikern geschätzten Anteile des weggesteuerten Einkommens aller Steuerarten werden heute als übertrieben angesehen. Die als unbarmherzig geltende westphälische Finanzverwaltung verdankt ihr Bild in der Geschichte zum Teil der kritiklosen Übernahme der Zeugnisse der ehemals privilegierten Standesherren.
Bespitzelung und polizeistaatliche Unterdrückung sollten die Bürger, die die neuen Herrscher zum Teil erbittert ablehnten, zur Raison bringen. In Kurhessen kam es bereits seit 1806/07 wiederholt zu Aufständen der Bevölkerung und Widerstandshandlungen in den verschiedensten Orten. Diese Aufstände richteten sich vordringlich gegen die Konskription, die zuvor weitgehend unbekannte allgemeine Wehrpflicht. Der Aufstand von 1809 unter Führung von Wilhelm Freiherr von Dörnberg war die umfangreichste dieser Erhebungen. Im gleichen Jahr versuchte auch Friedrich Wilhelm von Braunschweig das Herzogtum seines Vaters zurückzuerobern. Die Bevölkerung schloss sich jedoch seiner Schwarzen Schar nicht an, u. a. weil König Jerome mit Katharina von Württemberg eine Enkelin des alten Herzogs geheiratet und sich zusätzliche Legitimation verschafft hatte. Die Resonanz des neuen Staates bei der Bevölkerung war regional und lokal unterschiedlich. Nicht in jeder Region stießen alle Reformen auf Gegenliebe. Die negative Reaktion vieler Einwohner Kurhessen scheint sich deutlich von jener der ehemaligen Preußen abzuheben, die recht bereitwillig Einrichtungen des neuen Staat akzeptiert haben. Ein andere Entwicklung nahmen indes Gebiete mit religiöser Diaspora. Durch die Zusammenlegung von Verwaltungsgebieten unterschiedlicher Konfession kam es immer wieder zu verschiedenartigen Vorstellungen der Einwohner über gerechtes Verwaltungshandeln. Konflikte, die so häufig nicht gewalttätig zu Tage traten und auf den ersten Blick keine überregionale Wirkung entfalteten, sorgten gebietsweise für komplett andere Einstellungen der Bevölkerung zum Staat und für eine eigene Entwicklung in die Moderne. Deutlich zeigte sich das in katholischen Enklaven in sonst protestantischen Gebieten, wie in dem ehemals kurmainzischen Fürstentum Eichsfeld. Hier sahen es die Bürger zunehmend als Aufgabe des Staates an, ihre Rechte auf Mitbestimmung an der Liturgie und der Priesterwahl zu vertreten und zu schützen.[4]
Ende des Königreiches[Bearbeiten]
Nach der Völkerschlacht bei Leipzig (1813) löste sich das Königreich Westphalen auf. Am 28. September 1813 standen Kosaken vor Kassel, die am 1. Oktober unter Alexander Tschernyschow die Stadt einnahmen und das Königreich für aufgelöst erklärten. Als die Stadt nach nur vier Tagen von den Kosaken verlassen worden war, wurde sie erneut von französischen Truppen besetzt und Jérôme kehrte am 16. Oktober letztmals zurück, um Kassel zehn Tage später endgültig zu räumen. Wenig später rückten der kurhessische Kurprinz Wilhelm und ein russisches Korps in die Stadt ein. Mit dem Einzug von Kurfürst Wilhelm I., der erst am 21. November erfolgte, wurde schließlich die Restauration eingeleitet.
Zeitgenössische Quellen verzeichnen vielerorts „Jubel“, mit dem die Kosaken von der Bevölkerung begrüßt worden seien. Vereinzelt berichten sie auch von Ausschreitungen, die sich teils gegen ehemalige Maires (Bürgermeister der westphälischen Zeit) richteten, teils auch gegen die unter westphälischer Herrschaft emanzipierten Juden. Die von französischen Truppen besetzte Festung Magdeburg kapitulierte erst im Mai 1814, nach der Abdankung Napoleons. Dementsprechend blieb die westphälische Verwaltung dort auch bis zu diesem Zeitpunkt bestehen.
Siehe auch[Bearbeiten]
- Constitution des Königreichs Westphalen
- Postgeschichte des Königreichs Westphalen
- Liste der Departements im Königreich Westphalen
Literatur[Bearbeiten]
- Helmut Berding: Napoleonische Herrschafts- und Gesellschaftspolitik im Königreich Westfalen 1807 - 1813. Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, Göttingen (Vandenhoeck & Ruprecht) 1973 ISBN 3-525-35958-6.
- Helmut Burmeister (Hrsg.): König Jérome und der Reformstaat Westphalen. Ein junger Monarch im Spannungsfeld von Begeisterung und Ablehnung. Verein für hessische Geschichte und Landeskunde, Reihe Hessische Forschungen, Bd. 47. Hofgeismar 2006, ISSN 0440-7520.
- Gerd Dethlefs, Armin Owzar, Gisela Weiß (Hrsg.): Modell und Wirklichkeit. Politik, Kultur und Gesellschaft im Großherzogtum Berg und im Königreich Westphalen. Paderborn, München, Wien, Zürich 2008.
- Ewald Grothe: Model or Myth? The Constitution of Westphalia of 1807 and Early German Constitutionalism. In: German Studies Review 28 (2005), S. 1–19.
- Hedwig Andreas/Malettke Klaus/Murk Karl (Hrsg.): Napoleon und das Königreich Westphalen. Herrschaftssystem und Modellstaatspolitik (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen, Bd. 69), Marburg 2008.
- Arthur Kleinschmidt: Geschichte des Königreichs Westfalen, Gotha 1893.
- Jochen Lengemann: Parlamente in Hessen 1808–1813. Biographisches Handbuch der Reichsstände des Königreichs Westphalen und der Ständeversammlung des Großherzogtums Frankfurt. Die Hessen-Bibliothek im Insel Verlag, Frankfurt am Main 1991, ISBN 3-458-16185-6.
- Museumslandschaft Hessen Kassel (Hrsg.): König Lustik!? Jérôme Bonaparte und der Modellstaat Königreich Westphalen. Hessische Landesausstellung im Museum Fridericianum Kassel 19.3.–29.6.2008 (= Kataloge der Museumslandschaft Hessen Kassel, Bd. 39), München 2008.
- Armin Owzar: Frankreich in Westfalen. Konstitutionalisierung und Parlamentarisierung unter Napoleon (1806–1813). In: Westfalen 79 (2001), S. 183–196.
- Claudie Paye: „Der französischen Sprache mächtig“. Kommunikation im Spannungsfeld von Sprachen und Kulturen im Königreich Westphalen (1807–1813). Oldenbourg, München 2013 (Pariser Historische Studien, 100), ISBN 978-3-486-71728-0.
- Klaus Rob: Regierungsakten des Königreichs Westphalen 1807–1813 (= Quellen zu den Reformen in den Rheinbundstaaten, Bd. 2), München 1992.
- Rudolf Schlögl: „Aufgeklärter Unglaube“ oder „mentale Säkularisierung“? Die Frömmigkeit katholischer Stadtbürger in systemtheoretischer Hinsicht (ca. 1700–1840). In: Geschichte zwischen Kultur und Gesellschaft. Beiträge zur Theoriedebatte, hrsg. von T. Mergel, T. Welskopp (= Becksche Reihe, Bd. 1211), München 1997, S. 95–120.
- Bettina Severin-Barboutie: Modellstaatspolitik im Rheinbündischen Deutschland, Berg, Westphalen und Frankfurt im Vergleich. In: Francia, Bd. 24 (1997), Nr. 2, S. 181–203.
- Winfried Speitkamp: Unruhe, Protest, Aufstand. Widerstand und Widersetzlichkeit gegen die Napoleonische „Fremdherrschaft“. In: Fremdherrschaft und Freiheit. Das Königreich Westphalen als Napoleonischer Modellstaat, hrsg. von J. Flemming, D. Krause-Vilmar, Kassel 2009, S. 133–151.
- Friedrich Thimme: Die inneren Zustände des Kurfürstentums Hannover unter der Französisch-Westphälischen Herrschaft 1806–1813, Bd. II, Leipzig/Hannover 1895.
- Nicola Todorov: Ablösung der „preußischen Willkürherrschaft“ durch eine „weise und liberale Verwaltung“? Die Magdeburger und der westfälische Staat. In: Parthenopolis 1 (2007/2008), S. 103–126.
- Nicola Todorov: Finances et fiscalité dans le royaume de Westphalie. In: Revue de l’Institut Napoléon 189 (2004/II), S. 7–46.
- Westfalen (Herzogtum, westfälischer Kreis, Königreich). In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Band 16, Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1892, S. 555–556.
- Das Königreich Westphalen. In: Brockhaus Conversations-Lexikon, Band 8. 1809, S. 490–492, (online bei zeno.org)
Weblinks[Bearbeiten]
- Verfassung des Königreichs Westphalen: Königliches Decret vom 7ten December 1807, wodurch die Publikation der Constitution des Königreichs Westphalen (Verfassung vom 15.11.1807) verordnet wird
- Digitalisierungsprojekt Gesetze des Königreichs Westphalen des Internet-Portals Westfälische Geschichte: Bulletin des lois et décrets du Royaume de Westphalie / Bülletin der Gesetze und Decrete des Königreichs Westphalen
- Hessische Landesausstellung 2008 König Lustik!? Jérôme Bonaparte und der Modellstaat Königreich Westphalen im Museum Fridericianum Kassel
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- ↑ Nicola-Peter Todorov: L'administration du royaume de Westphalie de 1807 à 1813. Le département de l'Elbe. Editions universitaires européennes, Saarbrücken 2010, ISBN 978-613-1-54964-9, S. 145.
- ↑ Hof- und Staats-Handbuch des Königreichs Westphalen, Hannover 1811.
- ↑ Angaben des Landesmuseums Kassel.
- ↑ Duhamelle Christoph: Konfessionelle Identität als Streitprozess. In: Historische Anthropologie, Bd. 11 (2003), S. 400–402.
Rang erhöht durch Napoleon → Königreiche: Bayern | Sachsen | Württemberg | Großherzogtümer: Baden | Hessen | Herzogtum: Nassau
Napoleonische Staaten → Königreiche: Westphalen | Großherzogtümer: Berg | Würzburg | Fürstentümer: Aschaffenburg (ab 1810 als Großherzogtum Frankfurt) | Von der Leyen | Regensburg (bis 1810)
Unverändert → Herzogtümer: Anhalt-Bernburg | Anhalt-Dessau | Anhalt-Köthen | Arenberg-Meppen | Mecklenburg-Schwerin | Mecklenburg-Strelitz | Oldenburg | Sachsen-Coburg-Saalfeld | Sachsen-Gotha-Altenburg | Sachsen-Hildburghausen | Sachsen-Meiningen | Sachsen-Weimar, Sachsen-Eisenach (seit 1741 Personalunion, ab 1809 Realunion), Sachsen-Weimar-Eisenach | Fürstentümer: Hohenzollern-Hechingen | Hohenzollern-Sigmaringen | Isenburg-Birstein | Liechtenstein | Lippe | Reuß-Ebersdorf | Reuß-Greiz | Reuß-Lobenstein | Reuß-Schleiz | Salm-Kyrburg | Salm-Salm | Schaumburg-Lippe | Schwarzburg-Rudolstadt | Schwarzburg-Sondershausen | Waldeck
51.3084579.499612Koordinaten: 51° 18′ 30″ N, 9° 29′ 59″ O