Diskussion:Prüfungswiederholung

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Einzelheiten zu Wiederholungsmöglichkeiten bei Bachelor- und Masterstudiengängen[Quelltext bearbeiten]

Ich schlage folgende Ergänzung vor:

Eine nichtbestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist jedoch häufig nur bei einer begrenzten Anzahl von Prüfungen im Studium möglich. Ist auch die zweite Wiederholungsprüfung nicht bestanden, gilt die Prüfung häufig als endgültig nicht bestanden und kann nicht mehr wiederholt werden.

In manchen Studiengängen wurde alternativ zur Begrenzung der Prüfungsversuche auch ein sogenanntes Maluspunktesystem eingerichtet, bei dem der Student für jede nicht bestandene Prüfung eine gewisse Anzahl an Maluspunkten erhält (zumeist die Anzahl der Credits mit der die Prüfung gewichtet ist). Überschreitet der Student eine gewisse Anzahl vom Maluspunkten verliert er den Prüfungsanspruch und muss das Studium beenden. Auch ein Bonuspunktesystem, bei dem der Student eine gewisse Anzahl an Bonuspunkten (die er für jede bestandene Prüfung erhält), nicht unterschreiten darf, ist mancherorts alternativ zur Begrenzung der Prüfungsversuche eingeführt worden. -- Laborbedingung 19:38, 4. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]

+Quelle übernommen-- Lassner 22:03, 4. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]

Notenverbesserung Jura Staatsexamen[Quelltext bearbeiten]

Auch in NRW ist im ersten Staatsexamen ein Verbesserungsversuch nur nach dem Freiversuch möglich. Nach bestandener erster Prüfung im ersten regulären Versuch ist keine Notenverbesserung mehr möglich (vgl. §§ 24 ff. JAG NRW) (nicht signierter Beitrag von 93.129.144.50 (Diskussion) 23:08, 16. Okt. 2012 (CEST)) [Beantworten]

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 22:32, 1. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]