Diskussion:Private Unfallversicherung

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Keine Werbung[Quelltext bearbeiten]

Hey, also ich finde 5x zu versuchen, eine Werbung unterzubringen reicht jetzt auch. Wie wäre es, wenn der Artikel noch ergänzt wird? (nicht signierter Beitrag von Andybopp (Diskussion | Beiträge) 21:55, 11. Aug. 2005 (CEST)) [Beantworten]

Seh ich genau so, das mit der Werbung nimmt Überhand, gleiches gilt für Haftpflichtversicherung, Rechtschutzversicherung und privater Unfallversicherung! (nicht signierter Beitrag von Dk77 (Diskussion | Beiträge) 22:36, 11. Aug. 2005 (CEST)) [Beantworten]

Abgrenzung Unfallversicherung/Krankenversicherung[Quelltext bearbeiten]

Ich hab da mal ne Frage zum Thema Unfallvers. und "normaler " Krankenversicherung: Braucht ein Rentner eine Unfallversicherung bzw. wo grenzt sich Unfall- und Krankenversicherung ab? Danke im Voraus für eine evtl Info (nicht signierter Beitrag von 85.75.202.182 (Diskussion) 17:25, 10. Dez. 2005 (CET)) [Beantworten]

Eine Krankenversicherung übernimmt die Kosten zur Wiederherstellung der Gesundheit. Unabhängig davon, ob die Beeinträchtigung der Gesundheit durch Krankheit oder einen Unfall hervorgerufen wurde. Verbleibt nach einem Unfall trotz ärztlicher Behandlung eine dauerhafte Beeinträchtigung, leistet die Unfallversicherung je nach Alter der versicherten Person eine dem Invaliditätsgrad entsprechende einmalige Kapitalzahlung oder eine lebenslange Rente (dies trifft nur für die private Unfallversicherung zu). (nicht signierter Beitrag von 84.177.140.5 (Diskussion) 08:51, 4. Apr. 2006 (CEST)) [Beantworten]

Invalidität?[Quelltext bearbeiten]

Ist es denn tatsächlich richtig, dass eine Unfallversicherung auf die Invalidität abzielt? Ich dachte dafür ist die Berufsunfähigkeitsversicherung? (nicht signierter Beitrag von 89.52.132.230 (Diskussion) 22:30, 24. Feb. 2006 (CET)) [Beantworten]

Die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Unfallversicherung sind unabhängig von einander. Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine Rente bei einer Beeinträchtigung der "Arbeitskraft", unabhängig ob durch Unfall oder andere Ursachen. Eine Unfallversicherung zahlt für mögliche Unfallfolgen (Invaliditäten), egal ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt oder nicht meist einen festen Geldbetrag. Es gibt Invaliditäten ohne Beeinträchtigung der „Arbeitskraft“, trotzdem können aus diesem Unfall Kosten resultieren, bspw. Umbaumaßnahmen. Auch im Preisverhältnis ist die Unfallversicherung um einiges günstiger. (nicht signierter Beitrag von Dk77 (Diskussion | Beiträge) 09:13, 4. Apr. 2006 (CEST)) [Beantworten]

Progression?[Quelltext bearbeiten]

Frage: Was ist denn unter Progression in diesem Zusammenhang genau zu verstehen? Ein kleines Rechenbeispiel wäre schön. --Caeschfloh 20:23, 15. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]


Beispiel: Unfallversicherung

                  Invaliedenleistung                   50.000€
                  Vollinvalide                        250.000€ 
                  Lebensversicherung                   10.000€

Nehmen wir einmal an du läufst durch den Wald und ein ast fligt von oben auf dich hinab. Du landest im Kranken haus und die ärzte sagen sie müssen dir das bein abnehmen. Jetzt bist du invalide. Ca. 2 wochen nach deinem unfall bekommst du deine 10.000€ weil ja die versicherungen nicht gerne bezahlen. Nach 12 bis 15 Monaten bekommst du deine restlichen 40.000€ von deiner unfallversicherung so und jetzt kommts.

Es gibt eine prozentualle wertetabelle die errechnet wievil invalide du nun eigentlich bist.

Wie oben steht hast du dein Bein verloren das würde laut tabelle zum beispiel bedeuten du bistzu 50% invalide. Zu deiner rechnung kann ich dir leider nichts sagen nur so viel. dadurch das du über 25% invalide bist bekommst du zusätzliches geld. Bsp. du hast beide nieren verloren somit wärst du 100% invalide also bzw. vollinvalide du bekämmst die 250.000€ bei unserem beispiel oben das bein was du verloren hast bringt nur 50% also selber rechnen 50.000€ + 50% ACHTUNG mitdenken ab 25% bekommst du erst mehr geld.Unter 25% gibts nur das unfallgeld solange auch die bedingungen erfüllt wurden. Also nehmen wir mal an du hast deinen zeigefinger verloren also 20% unter 25% also pechgehapt. (nicht signierter Beitrag von 78.55.242.48 (Diskussion) 07:40, 7. Okt. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Das Beispiel kann ich nicht nachvollziehen (was hat die Lebensversicherung in der UV zu suchen und warum sollte die Lebensversicherung bei einem Unfall (nicht: Tod) 10.000 € bezahlen?)
@Caeshfloh: Die Versicherer haben eine sogenannte Gliedertaxe. In der ist festgelegt, wie viel Invalidität Du Dir zurechnen kannst, wenn eine Invalidität durch Unfall eintritt. Da Du bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit von beispielsweise einer Zehe (in der Gliedertaxe meiner eigenen UV 2 %) eher wenig beeinträchtigt bist, bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit einer Hand (55 %) die Lage aber schon ganz anders aussieht, handelt es sich also im ersten Fall um eine Invalidität von 2 %, im zweiten von 55 %. Ausgehend davon wird nun nach dem Grad der Invalidität die Versicherungsleistung berechnet. Und die ist eben nicht linear (50 % Invalidität = 50 % der vereinbarten Grundsumme), sondern progressiv (bei höherer Invalidität progessiv höhere Kapitalleistung). Bei meiner eigenen Unfallversicherung werden bei einem Invaliditätsgrad von 2 % auch 2 % der vereinbarten Versicherungs-Grundsumme ausbezahlt. Bei 40–49 % Invalidität sind es 100 % der Grundsumme, bei 70–80 % 250 % der Grundsumme und bei 100 % (das ist die sogenannte Vollinvalidität) sind es 1.000 % (also das Zehnfache) der Grundsumme. Dazwischen gibt es sehr viele Abstufungen, die ich hier nicht aufzähle. Achtung, nicht alle Versicherer rechnen so, manche machen es lieber kompliziert ;-) --Die Schwäbin 10:32, 7. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]
Nur als Anmerkung: Lebensversicherung (obiges Bsp.) ist so natürlich unzutreffend ausgedrückt. Es muss heissen Todesfallsumme. Laut AVB wird von den privaten Unfallversicherern nämlich - bis zur verbindlchen Feststellung der Invalidität ein Abschlag bis zur Höhe der Todesfallsumme bezahlt. Das meint wohl das Beispiel oben.--Stephan Klage 13:00, 20. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Im Artikel über die priv. Unfallversicherung sollte auch auf das Thema "Steuern" eingegangen werden. Und erläutert werden, ob Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung steuerpflichtig sind. --193.108.16.126 10:53, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Nur damit man sich wenigstens hier schon mal einen Kurzüberblick verschaffen kann: Private Unfallversicherungen: Renten werden mit dem Ertragsanteil (also mit Altersberücksichtigung // Laufzeit) versteuert. Kapital hingegen ist steuerfrei. Bei der GUV gilt: Rente steuerfrei.--Stephan Klage 13:03, 20. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Urteil zur Taucherkrankheit[Quelltext bearbeiten]

OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.05.1995 (19 U 283/94), veröffentlicht in VersR 1996, S. 364 f: Caisson-Krankheit (Dekompressionskrankheit DCS stellt einen Unfall im Sinne der AUB dar. Der entsprechende Teilsatz dazu war daher zu streichen, da insofern eine zusätzlich Versicherung nicht erforderlich ist. -- (nicht signierter Beitrag von 94.222.254.146 (Diskussion | Beiträge) 22:12, 22. Feb. 2010 (CET)) [Beantworten]

Rechtswissenschaftliche Abhandlung[Quelltext bearbeiten]

Die habe ich auskommentiert (mit <!-- und --> unsichtbar gestellt), die gehört nicht in einen Wikipedia-Artikel. Wer die Kritik an der Gliedertaxe im Artikel aufnehmen will, formuliere bitte in einem Laien verständlichem Deutsch und eigenen Worten. --Die Schwäbin 11:45, 20. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]