Diskussion:Rückstellprobe

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Rückstellproben / breiterer Darstellungsansatz

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Rückstellproben gibt es über all dort, wo aus Gründen der Qualitätssicherung Referenzproben für vorgefundenes oder verwandtes Material vorhanden sein müssen. Zum Beispiel auch in der Transfusionsmedizin, wo nach dem Transfusionsgesetz Rückstellproben (Rückstellungsproben, Rückverfolgungsproben, Referenzproben) von Blutspenden aufgehoben werden müssen. Vergleichbare Rückstellproben verlangt auch das Transplantationsrecht. Ich notiere mir mal eine Ergänzung des Artikels --89.53.71.156 15:05, 22. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Wenn schon, denn schon: Rückstellproben werden auch bei Anlieferung von bestimmten Waren genommen. Teilweise ist dies sogar gesetzlich geregelt, z. B. bei Zement. --El. 16:55, 3. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Daten der Probenahme ...

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Zitat - Kläranlage: "Die Probe ist zu kennzeichnen (Bezeichnung der Anlage, Probenahme, Entnahmestelle, Entnahmedatum und Entnahmezeit)". Der Begriff "Probenahme" ist doch die Zusammenfassung der 3 Daten Entnahmestelle, -datum und -zeit. So ändere ich den Satz auf:

Die Probe ist zu kennzeichnen (mit Bezeichnung der Anlage und den Daten der Probenahme: Entnahmestelle, -datum und -zeit). --Helium4 (Diskussion) 23:55, 6. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 18:40, 25. Dez. 2015 (CET)Beantworten