Diskussion:Reitabgabe

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Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von Maray.sra in Abschnitt Falsche Begrifflichkeit
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Belege?[Quelltext bearbeiten]

@Wheeke: Wofür fehlen Dir Belege? Unter https://www.google.com/search?q=reitabgabe erhält man die ganzen kommunalen Regelungen. Der genannte Artikel 51 scheint falsch, es ist eher 62, siehe https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=4910&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=428065

--Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 12:46, 5. Mär. 2020 (CET)Beantworten

WP genügen aber weder google noch die Diskseite als Fundstellennachweis. Gruß--Wheeke (Diskussion) 12:59, 5. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Findest Du keine Quellen oder erwartest Du, dass Sie jemand anders sucht und einsetzt? Ich habe zwar mit dem Artikel nichts zu tun, kann das aber gerne erledigen. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 22:15, 5. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Falsche Begrifflichkeit[Quelltext bearbeiten]

Bei der Reitabgabe handelt es sich gerade nicht um eine Pferdesteuer. Sie ist, wie es später auch richtig steht, eine Sonderabgabe. Die Reitabgabe hat weder als Haupt- noch als Nebenzweck die Finanzierung des allgemeinen Finanzbedarfs und erfüllt damit nicht den Steuertatbestand des §3 I AO. Sie ist zweckgebunden und damit eine Sonderabgabe.

s. Meier, Norbert "Zur Zulässigkeit der Einführung einer kommunalen Pferde- & Tierfuttersteuer" in Kommunale Steuer-Zeitschrift, Dezember 2010, Heft 12, S.222; Merl, Tanja "Zur Zulässigkeit einer Reitpferdesteuer aufgrund des kommunalen Steuerfindungsrechtes" in der Gemeindehaushalt7/1996, S.165 --Maray.sra (Diskussion) 11:05, 25. Mai 2023 (CEST)Beantworten