Diskussion:Religionsfreiheit in Österreich

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Niki.L in Abschnitt Staatsgrundgesetz
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Änderungen von Mitte August 2008 rückgängig gemacht[Quelltext bearbeiten]

Im August 2008 wurden von Benutzer:Pilgrim X "gröbste Fehler", "tendenzielle (sic!) Änderungen" in diesem angeblich "von ihm angelegtem Artikel" [1], "völlig absurde Behauptungen" und eine mögliche URV ("irgendwo abgeschrieben" ... "in einer Schrift der Scientology") [2] beklagt.

Tatsächlich war die damalige Artikelversion über weite Strecken unbelegt. Leider waren die danach erfolgten weitreichenden [3], jedoch ebenso unbelegten Verbesserungsversuche von Pilgrim X von Falschaussagen und einer gravierenden Verkennung der Rechtslage geprägt. Die rechtlichen Entwicklungen der letzten 100 Jahre blieben leider weitgehend unberücksichtigt: Pilgrim X ging davon aus, dass die öffentliche Religionsausübung (so wie zu Zeiten der Monarchie) immer noch nur den anerkannten Religionsgemeinschaften zustehen würde - schon seit 1919 (Vertrag von St. Germain) ist aber das Gegenteil der Fall. Zahlreiche kleine Änderungen waren nichts anderes als Verschlechterungen (einige Beispiele herausgegriffen: "Landesschulrat" fälschlich in "Bezirksschulrat" geändert; Höhe der steuerlich absetzbaren Beiträge fälschlich mit 70 Euro beziffert; die richtige Aussage, dass die Bundessektenstelle auch für Bekenntnisgemeinschaften zuständig sei, wurde fälschlich ins Gegenteil "korrigiert" usw....). Die Bezeichnung "staatlich eingetragene Bekenntnisgemeinschaften" wurde fälschlich in "staatlich anerkannte Bekenntnisgemeinschaften" geändert, tatsächlich sind diese Gemeinschaften jedoch ausdrücklich nicht anerkannt. Basierend auf dieser Verkennung der Rechtslage wurde die Tabelle über die existierenden Differenzierungen zwischen anerkannten und nichtanerkannten Religionen von 2 auf 3 Spalten erweitert, was die tatsächliche Rechtslage aber eher unübersichtlicher machte als zuvor.

Ich habe nun versucht, ausgehend vom Artikelstand vom 1. August 2008 einige Verbesserungen durchzuführen; insbesonders Belege nachzureichen. Alarmierend ist, dass allem Anschein nach kein einziger halbwegs juristisch sattelfester User den Artikel auf seiner Beobachtungsliste hat. Verbesserungsvorschläge rechtskundiger und geschichtlich versierter User sind hier willkommen; besonders bei der geschichtlichen Entwicklung vor 1919 kenne ich mich selber nicht aus und habe mich darauf verlassen, dass die bisherigen Angaben halbwegs richtig waren. --Niki.L 20:26, 17. Nov. 2008 (CET)Beantworten

wo die Geschichte religiöser Unterdrückung behandeln?[Quelltext bearbeiten]

Ich habe als 1.Kapitel "Katholisches Österreich" vorgeschaltet, damit der Leser den Ausgangspunkt kennt, bevor er mit den einzelnen Schritten in Richtung Religionsfreiheit bekannt gemacht wird. Dieses Kapitel sollte noch etwas ausgebaut werden, und vielleicht eine andere Überschrift bekommen - es war bloß ein Versuch von mir.
Abgesehen davon gäbe es aber noch viel zu schreiben über eine "Geschichte religiöser Unterdrückung". Gewissermaßen das Komplementäre zur (Geschichte der) Religionsfreiheit. Insofern besteht ein Zusammenhang, also könnte man das im Artikel hier ergänzen. Gleichzeitig befürchte ich aber, dass damit das eigentliche Thema dieses Artikels überlagert wird - wenn wir die Verfolgung der Täufer um 1530 darstellen, die polizeilichen Maßnahmen gegen baptistische und methodistische Bibelkreise um 1880, das Verbot der Betätigung von Zeugen Jehovas und Pfingstlern 1936, die Maßnahmen gegen katholische Priester in der NS-Zeit ...
Wohin sollten solche Themen kommen?
Eine Geschichte der Menschenrechte in Österreich gibt es in Wikipedia ja nicht?
Was meint Ihr, wo die "Geschichte der religiösen Unfreiheit in Österreich" dargestellt werden soll? –– Franz Graf-Stuhlhofer, 09:53, 18. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Staatsgrundgesetz[Quelltext bearbeiten]

@Kath Erich: Hallo, was ist bitte der Grund dafür, warum du diese Änderung vorgenommen hast? Ich hatte dir im Bearbeitungskommentar mitgeteilt: "schon klar (gemeint war: schon klar, dass mittlerweile Vertrag von St. Germain gilt) - aber hier wird ja eben gerade die fortschreitende Entwicklung hin zur Religionsfreiheit dargestellt, nicht sofort das Endergebnis", und bin daher verwundert, dass du das kommentarlos einfach wieder änderst. Der Abschnitt, den du bearbeitet hast, ist mit "Geschichte" überschrieben. Daher ist dort nicht nur die heutige Situation darzustellen, sondern auch, was dazu geführt hat (Ansonsten müsstest du ja zB auch den Absatz übers Toleranzpatent löschen, weil das ebenfalls überholt ist). Oder versteh ich das falsch? lg, --Niki.L (Diskussion) 18:57, 25. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Es kommt immer wieder vor, dass aufgrunhd Art. 16 StGG die häusliche Religionsausübung angesprochen wird. Kannst Du meiner nunmehriger Variante zustimmen? Wenn nicht, belassen wir es bei Deiner ursprünglichen Formulierung. Mein großes Problem ist der Zentralrat der Konfessionsfreien. So, wie er jetzt besteht, kann er unmöglich weiterbestehen. Deshalb mein Bestreben, das geltende Recht herauszustreichen. Kath Erich (Diskussion) 19:48, 25. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Danke. Ich hoffe, es ist für dich okay, so wie es jetzt hier im Artikel steht.
Dass heutzutage von manchen immer noch behauptet wird, nur den Anerkannten sei die "öffentliche" Religionsausübung gestattet, mag damit zu tun haben, dass genau das in der Broschüre "Sekten - Wissen schützt!" behauptet worden war, von der das österreichische Familienministerium zur Zeit der (Anti-)Sektenhysterie Ende der 1990er-Jahre 300.000 Exemplare verbreiten ließ; die Autoren des aus Steuergeldern bezahlten Werks hinkten der Rechtslage halt um 80 Jahre hinterher. lg, --Niki.L (Diskussion) 20:35, 25. Jan. 2017 (CET)Beantworten