Diskussion:Residenz Ansbach

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Stiftshof - oder Herrensitz?[Quelltext bearbeiten]

Wo ist die Quelle für die Behauptung, es handele sich im Kern um einen ausgebauten Stiftshof? In wessen Eigentum war der Hof? Ein Chorherrenstift ist von Herrensitzen umgeben, im Fall des Ansbacher Chorherrenstiftes lagen vermutlich etliche davon auf Köngisgut und vermutlich im Bereich der Ländereien der Köngispfalz. Der vermeintliche Stifsthof ist daher mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit ein Herrensitz und könnte außerdem ebenso eine kleine königliche Stadtburg als ein Teil der Pfalzanlage, bzw. auf andere Weise zur Pfalz zugehörig, sein. --87.138.226.207 12:43, 18. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]

Also wo ist die Quelle für den Stiftshof (in aller Regel ist das ein alter Herrensitz) und wie kam er an die Hohenzollern? Handelt es sich, wie in anderen Fällen, um illegal angeeignetes Königsgut? --87.138.226.207 09:19, 23. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]

Josef Maier: Residenzschloß Ansbach. Gestalt und Ausstattung im Wandel der Zeit.[Quelltext bearbeiten]

Von der obigen Literaturangabe, dem Standardwerk zum Residenzschloß Ansbach, findet sich im Artikel nahezu nichts. Dieses Buch (mir vorliegend) wurde wohl nicht ausgewertet.--Reinhardhauke (Diskussion) 14:02, 26. Jun. 2022 (CEST)[Beantworten]