Diskussion:Sächsisches Sorbengesetz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von J budissin in Abschnitt niedersorbisch?
Zur Navigation springen Zur Suche springen

1. Rechtlich bindende Fassung — 2. Ortsliste[Quelltext bearbeiten]

  1. Im Artikel steht, die deutsche Version sei rechtlich bindend.
    In Luxemburg steht regelmäßig in den Einzelgesetzen, dass der französischsprachigen Version vertraut werden kann (« fait foi »). So etwas ist hier offenbar nicht der Fall; im SächsSorbG wird lediglich festgeschrieben, dass es „in deutscher und obersorbischer Sprache verkündet“ wird. In Irland steht in der Verfassung, dass im Zweifel die irischsprachige Fassung der Gesetze maßgeblich ist. Ist das in Sachsen auch so? Oder wo ist gesetzlich geregelt, dass anders als zum Beispiel in der Schweiz nur eine bestimmte verkündete Gesetzesfassung rechtlich bindend sind? Oder unschön wikipedianisch formuliert: Bitte in diesem Punkt der Belegpflicht nachkommen.
  2. Ich möchte anregen, analog zur Liste der schwedisch- und zweisprachigen Gemeinden Finnlands eine Liste zwei- und mehrsprachiger Orte Deutschlands aufzubauen, die über die Liste der Orte mit sorbischen Schulen weit hinausgeht und im Gegensatz zum Artikel Sorbisches Siedlungsgebiet auch alle Stadt- und Ortsteile und alle Verwaltungseinheiten oberhalb der Gemeindeebene zweisprachig aufführt. Die Anlage zu § 3 Abs. 2 SächsSorbG deckt meines Erachtens den sächsischen Teil der Liste schon ab, und Zusammenstellungen der brandenburgischen, schleswig-holsteinischen und niedersächsischen Orte werden sich wahrscheinlich mit geringem Aufwand auftreiben lassen. Lieben Gruß —LiliCharlie (Disk.) 19:29, 19. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Zu 1. – Völlig korrekter Einwand, da muss ich mich mal auf die Suche begeben. Zu 2. Ich weiß nicht, ob man die verschiedenen zweisprachigen Gebiete, für die ja auch sehr verschiedene gesetzliche Grundlagen gelten, zusammenfassen sollte. Gefühlt würde ich das lieber für jedes Gebiet einzeln machen. Die Orte im Sorbischen Siedlungsgebiet, welche bei uns Artikel haben, sind bereits in der Kategorie:Ort im sorbischen Siedlungsgebiet vertreten – was natürlich prinzipiell nicht gegen eine Liste spricht. Außerdem ist die jeweilige Zugehörigkeit aus den Ortslisten der Landkreise (bspw. Liste der Orte im Landkreis Bautzen) und auch in den Ortsartikeln selbst klar erkennbar. Auch das spricht nicht gegen eine Extra-Liste, allerdings will ich persönlich mir die Arbeit gerade nicht antun. Grüße, j.budissin+/- 19:33, 19. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
PS: Ich habe den Halbsatz mit der Rechtsgültigkeit der deutschen Fassung jetzt erst einmal rausgenommen, da sich das so ohne weiteres offenbar nicht belegen lässt. --j.budissin+/- 01:02, 20. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

niedersorbisch?[Quelltext bearbeiten]

"Das Gesetz wurde sowohl in deutscher als auch in obersorbischer Fassung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet." Wird damit festgelegt, dass Obersorbisch gegenüber Niedersorbisch höherrangig ist? Oder warum gibt es keine niedersorbische Fassung? VG --Jbergner (Diskussion) 10:41, 24. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Ob schon daraus ein höherer Rang abgleitet werden kann, weiß ich nicht. Etwas ausdrücklicher regelt § 8: „Der Freistaat Sachsen erkennt die sorbischen Sprachen, insbesondere das Obersorbische, als Ausdruck des geistigen und kulturellen Reichtums des Landes an.“
Dass es keine verkündete niedersorbische Fassung gibt, kann mehrere Gründe haben: Der wichtigste ist wohl, dass Niedersobisch hauptsächlich eine Sprache Brandenburgs ist. Zweitens ist es sündhaft teuer und organisatorisch aufwendig, für eine weitere Sprache Verwaltungspersonal auszubilden (das zum Beispiel die Aktenvermerke aller Kollegen, die eine andere Amtssprachen benutzt haben, juristisch sicher interpretieren kann) und juristisch exakt übersetzte Formulare usw. bereitzustellen; um Gleichrangigkeit zu verwirklichen müssten Schulbücher und Lehrpersonal beschafft und Lehrpläne erarbeitet werden. Und was die förmliche Verkündigung einer Gesetzesfassung im Staatsblatt angeht: Das ist keine triviale Angelegenheit, sondern beschäftigt eine Reihe von Übersetzern, Juristen und Ministerialbeamten bevor eine Übersetzung als hieb- und stichfest gelten darf. (Natürlich durchlaufen auch die nichtübersetzten deutschsprachigen Gesetze vor ihrer Verkündung eine Reihe solcher Prüfungen.) Lieben Gruß —LiliCharlie (Disk.) 11:20, 24. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
P.S. zum letzten Punkt: Der Aufwand ist so groß und die Folgen der Verkündung im Staatsblatt sind so einschneidend, dass föderale Gesetze in Belgien in der Regel nur in zwei der drei Amtssprachen (Niederländisch und Französisch) verkündet werden und für die dritte (Deutsch) nur eine „koordinierte Fassung“ angefertigt wird, auf die man sich juristisch letztendlich nicht berufen kann. Die juristische Datenbank Ostbelgiens warnt deshalb: „Achtung: Nur der im Belgischen Staatsblatt veröffentlichte Originaltext ist rechtsverbindlich!“ Lieben Gruß —LiliCharlie (Disk.) 11:49, 24. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Danke bis hierher. Leider haben wir ja noch keinen Artikel zu Sorben/Wenden-Gesetz. Weiß du, wie das bei den Brandenburgern ist? VG --Jbergner (Diskussion) 12:21, 24. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Sehr ähnlich, nur dann mit Niedersorbisch. Die kurze und knappe Antwort auf deine Frage ist, dass Niedersorbisch in Sachsen schlicht nicht gesprochen wird und deswegen alles, was Sachsen auf Sorbisch übersetzt, prinzipiell Obersorbisch ist. In Brandenburg analog genauso. --j.budissin+/- 13:01, 24. Sep. 2020 (CEST)Beantworten