Diskussion:Säkularisation

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schreibe gerade Facharbeit über Säkularisation meiner Schule (St. Augustin-Gymnasium zu Grimma); ich finde, die Reformation kommt im Artikel zu kurz. 84.185.227.220 17:56, 6. Apr. 2006‎

Stimmt. Kommt quasi überhaupt nicht vor! Shmuel haBalshan 10:43, 30. Aug 2006 (CEST)
die Reformation war 300 Jahre früher! Fremdwörter nur verwenden, wenn man sie auch kennt! --Martin Egg 13:27, 24. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]
Vielleicht sollte man nicht gar so dümmlich-belehrend auftreten. Ein Ergebnis der Reformation ist zweifellos die Säkularisation von Kirchengut in den protestantisch gewordenen Territorien. Der Zugriff auf das Kirchengut mag sogar ein Motiv für einzelne Fürsten gewesen sein, sich der Reformation anzuschließen. Also ist dieser Hinweis völlig berechtigt und verdient Beachtung.--Sue107 16:28, 15. Jan. 2011 (CET)
Es fehlt jeglicher Hinweis auf die Säkularisierungen nach der Reformation (z.B. Bm. Meißen, Bm. Naumburg, Bm. Merseburg u.v.a.)--Decius 20:19, 19. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

Mediatisierung[Quelltext bearbeiten]

Man sollte zwischen Mediatisierung und Säkularisierung unterscheiden! --Tungil 17:16, 4. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Aktueller Stand: Mediatisierung wird bei den rechtsrheinischen Gebieten als Anmerkung in einer Klammer erwähnt: „(in diesem Fall spricht man von Mediatisierung)“.
Man könnte fragen, ob die kurze Erwähnung in dieser Form ausreicht oder ob man noch ein, zwei Sätze zum Verhältnis von Säkularisierung und Mediatisierung schreiben sollte. --Lektor w (Diskussion) 09:11, 10. Mär. 2016 (CET)[Beantworten]

Finanzielle Kompensation und fiskalische Auswirkungen bis in die heutige Zeit[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel läßt bisher diese wohl heute noch deutlichsten wahrnehmbaren Folgen gänzlich außer Acht obwohl sich die hierraus ergebenden finaziellen Verpflichtungen für die Staatskasse jährlich auf einen mehrstelligen Millionenbetrag belaufen. Nemissimo RSX 12:52, 21. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]

Wiki-Schreiber sind wachs-weich gegenüber dem hiesigen Status Quo,daher meiden sie alle Absurditäten und Sauereien, die es hier so gibt. Sie umschiffen sie ganz einfach. Dabei handelt es sich um jährliche Kirchenzahlungen, die jährlich immerhin 460 Mill.€ betragen,fürwahr eine Riesensumme für ein Ereignis des Jahres 1803, das schon sehr lange abgegolten ist! Es ist eine Schande, dass die Wikipedia-Enzyklopädie dies einfach ausklammert.

Onager

Geistliche Reichsstände in Frankreich[Quelltext bearbeiten]

In dem Abschnitt "Säkularisation in Frankreich" wird auf die Auflösung fast aller geistlichen Reichsstände verwiesen und auf den Artikel "Reichsstände" verlinkt. Letzterer enthält aber nur Ausführungen zu den Reichsständen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und sagt also kein Wort über geistliche Reichsstände in Frankreich. Meines Erachtens muss entweder der Link weg oder - besser - der Artikel Reichsstände erweitert oder durch einen weiteren Artikel ergänzt werden, der erklärt, was geistliche Reichsstände in Frankreich sind/waren.114.181.233.64 03:50, 25. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]

Unterschied zwischen geistlichen Territorien und Kirchengut[Quelltext bearbeiten]

M. E. wird nicht deutlich genug dargestellt, daß Säkularisation zwei Bereiche umfaßt, die man deutlich unterscheiden sollte. Die "Verweltlichung" ehemals durch geistliche Fürsten (Fürstbischöfe, Reichsäbte usw.) regierte Gebiete (Erz- und Hochstifte, Reichsabteien, Reichspropsteien usw.) ist etwas anderes als die Enteignung kirchlicher Güter. Wenn das Gebiet einer Reichsabtei "säkularisiert" wurde und unter die Herrschaft eines weltlichen Fürsten kam (meist geschah das ja im gleichen Zuge mit einer Mediatisierung, also in ein "größeres Herrschaftsgebiet"), verlor der Abt lediglich seine Macht über seine Untertanen. Meist wurde aber die Abtei entschädigungslos enteignet und das Vermögen dem Besitz des neuen Fürsten zugeschlagen. (nicht signierter Beitrag von 2001:638:607:205:0:0:0:30 (Diskussion | Beiträge) 13:03, 14. Apr. 2016 (CEST))[Beantworten]

@2001:638:607:205:0:0:0:30 Ich möchte den Vorredner in seiner Kernthese unterstützen: Säkularisation betrifft nicht nur die Einteignung kirchlichen Besitzes und Güter, sondern umfasst ebenso die Übergabe immaterieller Rechte und Aufgaben der Kleriker an weltliche Machthaber. Hier sind niedere Gerichtsbarkeit, Frondienst, Lehenswirtschaft, sowie Wissenschafts- bzw. Kunst-Fördermaßnahmen und Ausbildung und Schule zu nennen. (Insbesondere Letzteres führte zu einem recht eilig aufgebauten Schulsystem) --Haegar's (Diskussion) 11:09, 10. Nov. 2022 (CET)[Beantworten]
  • entschädigungsloses Enteignen hat auch einen Fachausdruck, man nennt das Konfiskation. M. E. in diesem Fall ein Euphemismus für staatlichen Diebstahl. Letztlich nur möglich durch das Recht des Stärkeren, denn die Eigner der Klöster konnten ihr Besitzrecht ja nicht durchsetzen. Der konfiszierende Fürst verfügte ja über das Militär, das seine Tat schützte.

Italien und Rußland[Quelltext bearbeiten]

fehlen hier.

  • Wenn man sich nicht auf christliche Länder beschränken will, dürfte auch in China etc. das Eigentum von nichtchristlichen Klöstern verstaatlicht worden sein.
--Karl-Hagemann (Diskussion) 21:51, 9. Mär. 2019 (CET)[Beantworten]