Diskussion:Sachsen-Eisenberg

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Zu den 1680/1681 dem Herzog Christian zugewiesenen "Städten, Städtlein und Ämter", gehörte auch das Kloster Laußnitz , heute Bad Klosterlausnitz. Ob dieses Kloster nach der Säkularisation noch über eigene Gerichtsbarkeit verfügte, oder welchem Amt es zugewiesen war, habe ich bisher nicht feststellen können. Zweifelhaft erscheint mir, ob die Bezeichnung "Herzogtum" für Herzog Christians Mediat-Fürstentum berechtigt ist. Da ihm kein unmittelbares Territorium gehörte, war er weder Reichs- noch Kreisstand. Christian war zwar Herzog zu Sachsen, da er aber keine Landeshoheit über die ihm zugefallenen Ämter hatte, waren diese kein "Staat" - und wohl auch kein "Herzogtum".--Hvs50 12:17, 3. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]