Diskussion:Schöffengericht

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 188.62.61.61 in Abschnitt Beschlussverfahren
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Verhängt das Schöffengericht nur freiheitsstrafen, oder besteht die möglichkeit auf eine Bewährung?

danke für antwort. *Wichtig*

Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, kann freilich auch ein Schöffengericht Strafen auch zur Bewährung aussetzen. – Ob das Schöffengericht zuständig ist, hängt außerdem nur von der Straferwartung ab. Der Angeklagte kann u. U. auch zu einer niedrigeren Strafe (z. B. zu einer Geldstrafe) verurteilt oder freigesprochen werden. -- kh80 •?!• 05:15, 28. Apr 2006 (CEST)

Ob eine Freiheitstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird ist eine Frage des materiellen Rechts. Bis einschließlich 2 Jahren Freiheitstrafe ist noch Bewährung möglich, darüber nicht. Ab ein Jahr Freiheitstrafe ist eine Aussetzung zur Bewährung allerdings an strengere Voraussetzungen gekoppelt als bei der Verhängung von Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Selbstverständlich kann das Schöffengericht bei manchen Delikten auch Freiheistrafe unter einem Jahr verhängen, beispielsweise wenn das Gesetz einen minderschweren Fall vorsieht, im Übrigen ist natürlich im Falle verminderter Schuldfähigkeit oder bei sonstigen Strafminderungsmöglichkeiten auch eine mildere Strafe zulässig. --TheSonntag 16:00, 3. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Maßregeln der Besserung und Sicherung[Quelltext bearbeiten]

Das Schöffengericht kann natürlich Maßregeln der Besserung und Sicherung verhängen. Zu diesen gehört z.B. auch der Entzug der Fahrerlaubnis, §§69, 69a StGB. Die Zuständigkeit der Strafkammer am LG ist erst begründet, wenn die Maßregeln der Unterbringung oder Sicherheitsverwahrung in Betracht kommen, nicht bei den übrigen Maßregeln, § 74 I GVG. Habe deswegen den Begriff der Maßregeln der Besserung und Sicherung aus dem Artikel entfernt und durch den Wortlaut des § 74 I GVG ersetzt. (nicht signierter Beitrag von 79.251.26.196 (Diskussion) 11:48, 14. Nov. 2011 (CET)) Beantworten

Beschlussverfahren[Quelltext bearbeiten]

Ich finde keine Information zum Beschlussgang. Gibt es da eine Abstimmung? Und wie funktioniert das dann im erweiterten Schöffengericht, wo es ja 2:2 stehen kann? --Andif1 (Diskussion) 15:06, 21. Mai 2020 (CEST

Das fehlt tatsächlich.. In der Regel sind sie zu dritt. 2 Schöffen 1 Richter. Und ja es wird abgestimmt.

Allerdings müssten schon beide Schöffen gleichzeitig gegen den Richter stimmen was in der Realität höchst selten vorkommt. Zum Vergleich. In den USA gibt es 12 Geschworene und wenn nur ein einziger Zweifel an der der Schuld hat gibts einen Freispruch. Bei uns hingegen hat einer von 2 null Auswirkung. Ein erheblicher Unterschied. --188.62.61.61 08:03, 6. Dez. 2020 (CET)Beantworten