Diskussion:Schadenfreiheitsrabatt

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Tscheini in Abschnitt „KFZ“ oder „Kfz“?
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Rabattverlust bei 7-jähriger Versicherungsunterbrechung[Quelltext bearbeiten]

Versicherungsunterbrechungen von bis zu 6 Monaten werden so behandelt, als wenn sie nicht stattgefunden hätten. Bei mehr als 6 Monaten bis zu 7 Jahren erfolgt eine Einstufung, wie sie vor der Unterbrechung bestanden hat. Bei mehr als 7 Jahren (=7 Jahre + 1 Tag) erfolgt ein vollständiger Rabattverlust, als wenn noch nie ein Rabatt bestanden hätte (siehe auch Anmerkung auf der Diskussionsseite).

Mir ist nicht bekannt, ob dies Bestimmungen sind, die bei allen/den meisten/mehreren Versicherungen gelten (Ich vermute es allerdings). Daher hier die Quellenangabe:

Die Angaben stammen aus den Tarifbestimmungen der DA-direkt (Stand 01.2002). Mich hätte damals die 7-Jahres-Frist mit einer Überschreitung von nur 1 Monat (!) fast "kalt erwischt". Von Seiten der Versicherung wurde keinerlei Kulanzbereitschaft signalisiert. Ich hatte es nur einem glücklichen Umstand zu verdanken, dass ich dann doch davon verschont geblieben bin. Mir ist dieser abrupte Totalverlust völlig unverständlich.

Bitte ggf. mit vorhandenen Versicherungsunterlagen vergleichen und ggf. entsprechend korrigieren.
--michaelsy 16:31, 15. Dez 2005 (CET)

Diese Regelung ist generell vom GDV vorgegeben aber nicht bindend für die Versicherungsgesellschaft, dennoch richten sich fast alle Gesellschaften sehr genau und streng nach dieser Regelung.Timothy da Thy 15:50, 16. Dez 2005 (CET)
Vielen Dank für die Präzisierung - sollte man vielleicht so in den Artikeltext übernehmen ?! --michaelsy 16:29, 19. Dez 2005 (CET)
Die direct line setzt die Grenze bei 10 Jahren. Vielleicht hat sich seit der Diskussion allgemein etwas verändert, oder diese Versicherung stellt eine Ausnahme dar. Als Laie auf diesem Gebiet kann ich nur mit Sicherheit sagen, dass der Satz "Nach 7 Jahren gilt der SFR als verfallen." in seiner absoluten Formulierung nicht korrekt ist. 94.102.63.16 19:48, 19. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Die Directline kann auch nach 20 Jahren den damaligen SFR einräumen. Das nennt man unternehmerische Freiheit. Die 7 Jahre beruhen auch den Aufbewahrungsfristen. Es interessiert nur, was der jetzt aktive Versicherer in seinen AKB manifestiert hat. Gammoncrack (Diskussion) 23:27, 19. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Bedeutung der SF0, SF1/2, SF1 usw.[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel sollte noch erweitert werden um eine Erläuterung, welche Bedeutung die typischen Abkürzungen haben, mit denen die SF angegeben wird. Soweit ich weiß, bekommt man FSx (mit x ≥ 1) dann, wenn man x Jahre schadensfrei gefahren ist. FS0 und FS1/2 sind für Erstanmelder gedacht, FS0 für Fahranfänger, FS1/2 für langjährige Fahrer, die aber noch kein Auto auf sich selbst zugelassen hatten.

Ich bin aber bei all dem nicht sicher. Jemand mit mehr Ahnung kann das ja mal kommentieren, belegen und in den Artikel einpflegen :-)

--Alfe 11:25, 26. Nov. 2008 (CET)Beantworten


SF0 bekommt, wer noch nie ein Fahrzeug versichert hatte. Beginnt der Versicherungsvertrag im ersten Halbjahr, wir der Vertrag im Versicherungsjahr danach in SF1/2 eingestuft. Beginnt der Vertrag im zweiten Halbjahr, bleibt man bei SF0 auch für das nächste Versicherungsjahr. Dies gilt, wenn die Hauptfälligkeit des Vertrages der 01.01. ist. Verlegt man die Hauptfälligkeit (da machen aber nicht alle Versicherer mit), kann man den Zeitpunkt der Schadenfreiheitsrabatt-Umstufung beeinflussen !

SF1/2 ist die Standard-Regelung für die sog. Führerscheinregelung, je nach Versicherer bekommt man diese, wenn man länger als zwei oder drei Jahre den Führerschein hat. Unterschieden wird auch je nach Versicherer, WELCHEN Führerschein man hat. Anerkannt wird meistens auch ein EU-Führerschein, manchmal auch ein Führerschein, egal aus welchem Land, oder aber auch ein Führerschein für eine "80er". Das kann auch individuell sein, je nachdem, wie gerne der Versicherer oder der Vermittler einen Kunden für sich gewinnen möchte...

SF1/2 ist aber auch die Standard-Regelung für die Zweitwageneinstufung

SF1 = 1 Jahr schadenfrei

SF2 = 2 Jahre schadenfrei

usw.

Es gibt aber auch noch die Klassen S und M. Dies sind Schadenklassen. Man landet dort, ebenfalls wieder je nach Versicherer unterschiedlich, wenn man bei einem sowieso schon schlechten Schadenfreiheitsrabatt noch einen belastenden Schaden hat. Die Schadenklasse S liegt zwischen SF1/2 und Klasse 0, Die Schadenklasse M liegt über Klasse 0 (über=schlechter).

Beispiel eines Versicherers:

SF-Klasse Beitragssatz KH Beitragssatz VK
SF 2 85 % 85 %
SF 1 100 % 100 %
SF 1/2 140% 115 %
S 155% -- (gibt es nicht)
0 230 % 125 %
M 245% 160 %

--Uwewagner2 22:33, 1. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Nu hängt die Sache doch lange genug![Quelltext bearbeiten]

Wenns keiner mit Ahnung reinschreibt, muss ich es dann machen, ohne Ahnung? --Hans Eo (Diskussion) 14:16, 29. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Vorsicht! Die %-Sätze differieren unter den Anbietern. Die Darstellung bedarf eine Marktanalyse und müsste relativert werden, da sie darüber hinaus abweichen kann. --Hans Haase (有问题吗) 18:23, 29. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Oje! --Hans Eo (Diskussion) 19:00, 29. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Wegfall von Sondereinstufungen bei Versichererwechsel[Quelltext bearbeiten]

Bin neu hier, ist meine erste Wortmeldung, bitte nehmt Rücksicht, wenn ich hier was falsch mache. Ich schreibe meine Anmerkung jetzt mal zur Diskussion aus, um nicht gleich im Artikel herumzupfuschen...

Meiner Meinung nach fehlt noch ein Hinweis darauf, dass bei einem Wechsel des Versicherers ggf. gewährte Sondereinstufungen des Schadenfreiheitsrabattes verloren gehen können, aber nicht müssen. Häufig werden Versicherungsnehmer aber davon überrascht, wenn sie zu einem vermeintlich billigeren Versicher wechseln möchten.

Das passiert z.B. dann, wenn man bei seinem Versicherer einen Zweitwagen versichert. Die meisten Versicherer haben hierfür ja Sonderregelungen, damit der Kunde nicht mit SF1/2 für das zweite Fahrzeug beginnt, obwohl er beim ersten Fahrzeug schon einen SFR erfahren hat. So wird beispielsweise SF2 für das Zweitfahrzeug gewährt, wenn der Erstwagen mindestens in SF5 ist. Oder es gibt sogar Regelungen bei (mindestens) einem Versicherer, dass wenn man bei Teilnahme an einem vom Versicherer organisierten und bezahlten Sicherheitstraining teilnimmt, man eine SF-Klasse besser gestuft wird.

Wenn man nun zu einem anderen Versicherer wechselt, bestätigt der bisherige Versicherer nicht den in seinem Vertrag zugrundegelgten SFR, sondern eben das Rabattgrundjahr, das sich ohne die Sondereinstufung ergibt. Der neue Versicherer bekommt also einen Schadenfreiheitsrabatt bestätigt, der niedriger ist als der, den der Versicherungsnehmer zu haben glaubt. Das führt dann regelmäßig zu ausgeprägten Diskussionen, weil der neue Versicherer nun eben doch teurer ist als der alte...

Auch hier gibt es aber natürlich wieder Sonderlösungen. So gibt es (ebenfalls wieder mindestens) einen Versicherer, der solche Sondereinstufungen übernimmt, wenn der Versicherungsnehmer die Einstufung nachweist (z.B. mit der letzten Beitragsrechnung).

--Uwewagner2 11:44, 2. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Das betrifft alle Sondereinstufungen und auch den Rabattschutz. Wenn ein Versicherer anhand der letzten Beitragsrechnung eine Sondereinstufung übernimmt, woher weiß er, dass bei einem Jahreszahler nicht inzwischen ein Schaden eingetreten ist, bzw. aus dem Vorjahr gemeldet wurde? Was ist denn ein solcher Nachweis wert? Gammoncrack (Diskussion) 23:19, 19. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Nicht erwähnt: Verfall oder Nichtverfall des Schadenfreiheitsverfall bei Wegzug in ein EU-Land und anschließendem Rückzug[Quelltext bearbeiten]

Die o.a. Verbands-Rahmenbedingungen geben darüber keine Auskunft; es sieht aus, als wäre man seinen Rabatt vollständig los, wenn man länger als sieben Jahre in einem anderen EU-Land lebt. Kann ja eigentlich innerhalb der EU nicht sein. Gibt es eine EU-Rahmenrichtlinie, die sich mit nationalen Schadenfreiheitsrabatten im europäischen Kontext beschäftigt? Wenn ja, dann sollte man das unbedingt erwähnen!

Es gibt keine EU-Richtline, die Schadenfreiheitsrabatte regelt. -- Don Nugi 18:29, 13. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Wenn man dem Versicherungsvertreter eine Bestätigung der ausländischen KFZ-Versicherung präsentiert (latürlich schriftlich), dass man die ganzen Jahre schön versichert und immer unfallfrei unterwegs war, wird er fürchten, dass die Konkurrenz das anerkennen würde, und plötzlich geht einiges...
Denk' ich mir zumindest. Kein Vertreter will sich eine Provision entgehen lassen.
--arilou (Diskussion) 21:32, 14. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Rabatt retten durch Versicherungswechsel?[Quelltext bearbeiten]

Den Satz "Ein Wechsel des Versicherers kann daher einen besseren SF-Rabatt bringen oder, nach einem Schaden, den Rabattverlust mindern oder gar ganz verhindern." halte ich für sehr zweifelhaft und bitte deshalb um Belege dafür. Meines Wissens sind die Versicherer gerade bei einem Wechsel sehr genau dabei, welche Vorschäden es gab und man kann eben nichts durch einen Wechsel retten. --Trofobi (Diskussion) 17:54, 29. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Das kann ich auch ohne Beleg nicht teilen. Tatsache ist, dass der jeweilige Versicherer im Unterschied zu anderen ggf. einen Unfall (Schaden) nicht auf die SF-Einstufung anrechnet, den 2ten Schaden schon! Dadurch könnte eine solche "Rettung" der SF-Einstufung erfolgen. Der Tatsächliche Beitrag, ist von Typ (Schlüsselnummern nach Schadenshäufigkeit), Alter des Jüngsten Fahrers, Beruf des Halters bzw. Versicherungsnehmers (Achtung: dies können 2 verschiedene Personen sein!!!), ob Wohneigentum vorliegt (erleichert das Inkasso, wenn die Versicherung leistungsfrei sein sollte (leistungsfrei=die Versicherung muss nicht zahlen, da z.B. Vorsatz oder gröbste Fahrlässigkeit vorliegt, wie Fahrtantritt unter Medikamenten, Drogen oder in Betriebnahme eines Fahrzeuges, bei dem die Verkehrsuntüchtigkeit (z.B. Lenkung oder Bremse defekt) bekannt war oder Benutzung eines privaten Fahrzeuges als Taxi, usw.)), des Regionalklasse (Landkreis nach Schadenshäufung) und der Versicherungs-internen Kalkulation abhängig. Der letzte Faktor ist das "Firmengeheimnis". Damit ist es möglich durch Wechsel einen günstigeren Beitrag zureichen. Zudem ist ein beliebtes Spiel der Versicherer dem langjährigen Kunden nicht unbedingt in der Beitragshöhe entgegen zukommen, da sind ggf. weitere Faktoren eingerechnet. Zudem sind die Höhe der Selbstbeteiligung und die Deckungsgrenze (Maximalen Schadensbetrag, den die Versicherung deckt) weitere Faktoren auf den tatsächlichen Beitrag. Beispiel: Ein Schaden entsteht: Die Selbstbeteiligung (oft 150,-- bis 900,-- Zahlt der Versicherte selbst, den Rest bis jedoch nur bis zur Deckungsgrenze, die Versicherung. In DE (üblich, auf gesetzlich geregelt (frag mich nicht wo) 50...100M€, vorsicht im Ausland und bei gemieteten Fahrzeugen kann die Deckung teilweise nur 16,5k$ betragen. Das reicht für einen kleinen Blechschaden mit Kühler, Stoßfänger und Beleuchtung, aber idR. nicht für geschädigte Personen. Einer der finanziell größten Schäden in DE war von einem PKW abgedrängter LKW, der von einer Brücke stürzte und erhebliche Sach- und Personenschäden verursachte. Bedenke aber, dass die Kündigung zum Jahresende, der Versicherung am 30.11. vorliegen muss(te), sonst bleibt die nur der Halterwechsel bzw. die Ummeldung des Fahrzeuges, was zur (automatischen) Kündigung der Police führt. Beispiel: die Versicherung versichert nicht zu den Konditionen, ist es angebracht Bearbeitungsfehler durch Rücksprache auszuschließen, ggf. auch Verhandlungssache. Die Versicherung fordert dann ggf. Belege an. Die freie Werkstattwahl kann bei Kasko für den Schaden am verursachenden Fahrzeug eingeschränkt sein. Durch die Vertragsbindung mit Instandsetzungsdienstleistern hält die Versicherung ihre Ausgaben für die Regulierung der Schäden geringer. --Hans Haase (Diskussion) 08:21, 1. Dez. 2012 (CET)Beantworten

"Das kann ich auch ohne Beleg nicht teilen."

Ich gebe hier Trofobi absolut Recht. Man kann durch einen Versichererwechsel keine bessere SF-Klasse generieren. Da bedarf es keines Beleges. Man kann einen besseren Beitragssatz erhalten, aber nie eine bessere SF-Klasse. Du vermutest, dass ein Versicherer einen Schaden nicht zur Rückstufung heranzieht (meinst Du hier den Rabattretter?). Das ist nicht möglich. Der Vorversicherer bestätigt eine bestimmte SF-Klasse, und zwar den Stand des letzten Tages des bei ihm bestehenden Versicherungsschutzes. Ist im Jahr der Beendigung ein Schaden eingetreten, dann führt der neue Versicherer die neue Rückstufung anhand des bestätigten SFR durch. Jede andere Verfahrensweise würde das SFR-System im Markt zerstören.

Im Artikel stimmt auch folgende Regelung nicht:

"Es lohnt sich manchmal, die Kosten bei Bagatellschäden (Schäden bis 1000 €) selbst zu tragen, um einer Rückstufung zu entgehen."

Warum wird hier eine Grenze von 1.000.- Euro gesetzt? Der Sinn erschließt sich mir nicht. Dass können auch 3.000.- Euro sein, da es abhängig von der Beitragshöhe und der jeweiligen SF-Klasse ist.

"Hat der Übernehmende erst drei Jahre den Führerschein, so kann er auch nur maximal drei Jahre übernehmen."

Auch hier stimme ich nicht zu. Da die Berechnung auf das Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis abstellt und diese nicht am 1.1. e. J. erfolgen kann, können bei einem Füherscheinalter von 3 Jahren keine SF 3 übertragen werden. Beispiel: Jemand hat die Fahrerlaubnis am 1.4.2009 erworben und will sich einen SFR übertragen lassen. Es wird bei schadenfreiem Verlauf des bisherigen Besitzers folgendermaßen gerechnet: Beginn 1.4.2009 mit der Klasse 0, zum 1.1.2010 SF 1/2, zum 1.1.2011 SF 1 und zum 1.1.2012 dann SDF 2. Erfolgt also die Übertragung zum 1.4.2012, er hat die Fahrerlaubnis 3 Jahre, bekommt er nur die Klasse SF 2 (nicht SF 3).

"Rabattverlust bei einer Unterbrechung von > 7 Jahren: Eine Vorversicherung muss nachgewiesen werden. (Frühere Versicherungspolice)

Eine Versicherungspolice reicht nicht aus, da der Versicherer aus einer Police nicht ableiten, welcher SFR zum Zeitpunkt der Beendigung vorhanden gewesen sein soll. Selbst eine Beitragsrechnung des letzten Jahres kann nicht ausreichen, da der Versicherer nicht weiß, ob im Kalenderjahr der Beendigung ein Schaden angefallen ist. Hier hilft (möglicherweise) eine Bestätigung gem. § 5 Abs. 7 PflVG.

--Gammoncrack (Diskussion) 12:50, 26. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Halt! Bevor wir uns falsch verstehen: SF mitnehmen haben wir nun erörtert. Billiger geht wenn eine andere Versicherung anders kalkuliert. Das ist aber nicht SF. Es steht nur ein anderer Beitrag drunter. --Hans Haase (Diskussion) 13:53, 26. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Durch einen Versichererwechsel kann ich immer einen günstigeren Beitrag erreichen, mit der Ausnahme, dass ich, bezogen auf meine Risikoverhältnisse, schon beim günstigsten Versicherer bin.

"Tatsache ist, dass der jeweilige Versicherer im Unterschied zu anderen ggf. einen Unfall (Schaden) nicht auf die SF-Einstufung anrechnet, den 2ten Schaden schon!"

Das ist nicht richtig, sofern Du das auf den Versicherwechsel abstellst. Das funktioniert nie. Beim gleichen Versicherer kann man heute gegen einen Mehrbeitrag einen Rabattschutz einschließen, auch bei mehreren Schäden innerhalb einer bestimmten Zeit.

--Gammoncrack (Diskussion) 18:10, 26. Feb. 2013 (CET)Beantworten

„KFZ“ oder „Kfz“?[Quelltext bearbeiten]

Wie lautet die Abkürzung des Wortes „Kraftfahrzeug“ richtig: „KFZ“ oder „Kfz“? Im Artikel kommen beide Versionen vor, der Duden schreibt „Kfz“. --Tscheini (Diskussion) 18:46, 4. Apr. 2018 (CEST)Beantworten