Diskussion:Schadensersatz

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Bei "Materielle Bedeutung" Letzter Absatz "Dem Käufer steht Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises zu (§ 463 Satz 1 BGB)" stimmt meiner Meinung nach der Paragraph nicht. Korrekter Paragraph? Keine Ahnung.


Das Genitiv-s ist keine geeignetes Kriterium um deutsches und österreichisches Gesetz abzugrenzen. Unzählige deutsche Gesetze sprechen ebenso vom Schadenersatz (ohne "s"). Sie etwa: [1] [2] [3] [4] [5] u.v.m. --Andrsvoss 12:47, 6. Apr 2004 (CEST)

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Es gibt kein Staatshaftungsgesetz

Ich habe daher das in Staatshaftungsrecht geändert


Es handelte sich um einen "Zahlendreher": § 346 statt § 364. Danke für den Hinweis, habe den Schluss etwas klarer gefasst.


Ich habe das Beispiel zur Drittschadensliquidation geändert, da das ursprüngliche einen Fall der deliktischen Haftung nach § 826 BGB betraf, und die Beschränkung auf vertragliche Haftungen verdeutlicht.

---

Die Drittschadensliquidation erstreckt sich doch auch nur auf deliktische Ansprüche - dies hier ist doch ein Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter. Ups, vertan.

DSL nur bei Vertrag. Der Fall beschreibt trotzdem einen Fall des Vertrags mSwzGD.

[Bearbeiten] Umfang der Schadenersatzpflicht, ihre Minderung

Laut Zweckbestimmung des § 249 BGB soll etwas anderes erreicht werden, als auf der Artikelseite durch "Rechtsauslegung" zugunsten von Schädigern und zum Nachteile von Geschädigten beschrieben ist! Ich empfehle den Wikipediajuristen, sich von der Internetseite http://www.zweite-hilfe.de aufklären zu lassen ...

Es soll nicht der Zustand erreicht werden, der vor dem schädigenden Ereignis bestand. Geschädigte müssen so gestellt werden, wie sie stehen würden, als wären die zum Schadensersatz verpflichtenden Umstände nicht eingetreten! Zwischen der leider häufig anzutreffenden Auslegung von Juristen und dem tatsächlichen Zweck des Gesetzes liegt sehr viel Geld, das mithalf, Versicherern bis zum Jahrtausendwechsel ein Vermögen in Höhe von 1,5 Billionen DM zu verschaffen und sehr viele Menschen nach schuldlos erlittenen Schicksalsschlägen zu schädigen.

[Bearbeiten] § 831: Eigenes Verschulden!

§ 831 betrifft nicht die Haftung für fremdes Verschulden, sondern die Haftung für eigenes Verschulden, nämlich die falsche Auswahl und Überwachung des Verrichtungsgehilfen, vgl. Jauernig, BGB (11. Auflage), § 831 Rn. 1

[Bearbeiten] Toter Weblink

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich down ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

--Zwobot 13:16, 27. Nov. 2006 (CET)

[Bearbeiten] Falsche oder richtige Artikelüberschrift?

Der Artikel heißt "Schadensersatz". Das ist aber Falsch. Der korrekte Begriff ist Schadenersatz ohne S. Kommt ja von "Schaden & Ersatz" und nicht von "Schadens & ersatz".

Das Fugen-S hat nichts mit dem Genitiv zu tun, sondern mit einer besseren Aussprechbarkeit. Das BGB verwendet übrigens die Variante mit Fugen-S. --84.57.49.144 20:57, 29. Nov. 2007 (CET)
Der Duden kennt die Schreibweise mit Fugen-S als Spezialfall des BGB (man suche mal bei Google nach 'Schadenersatz Duden'). Ansonsten wird sie vor allem in der Umgangssprache benutzt und weniger in der Fachwelt. Das Bertelsmann-Lexikon kennt erst gar keine Variante mit Fugen-S. Sprich: Korrekt heißt es "Schadenersatz" ohne Fugen-S. Und dieser Schreibweise sollte man auch die Priorität einräumen, ohne die andere zu unterschlagen, also genau entgegengesetzt zur momentan bei der Wikipedia sichtbaren Version. 84.167.36.60 16:01, 23. Feb. 2008 (CET)
Du bist ja ein Schlauberger... Der Liebesbrief heißt für Dich wohl auch Liebebrief, da er ja von Liebe und Brief kommt, wie?
Als Jurist kann ich hierzu sagen: Im juristischen Sprachgebrauch wird allgemein der Begriff Schadensersatz (mit Fugen-s) verwendet. Das gilt sowohl für die juristische Fachliteratur als auch Gerichtsurteile, Verträge und verwaltungsentscheidungen/Verwaltungsakte. Hingegen wird im Bereich der Versicherungsbranche ebenso konsequent der Begriff Schadenersatz verwendet. Die Versicherungsbranche vermeidet das Fugen-s auch bei Begriffen wie Schadenmeldung usw.
Daher hat das nichts mit Fachsprache gegen Umgangssprache zu tun, sondern damit, ob der Artikel eher juristischen Charakter hat oder sich spezifsch auf Versicherungen bezieht. Meines Erachtens ist das Erstere der Fall. Bitte um qualifizierte Meinungsäußerungen. --17:06, 16. Apr. 2010 (CEST)~~
Das Fugen-S sollte aller "ModernisierungSversuche" zum Trotz beibehalten werden.

Siehe: http://www.spiegel.de/kultur/zwiebelfisch/0,1518,293186,00.html (nicht signierter Beitrag von 87.189.174.209 (Diskussion) 19:01, 17. Sep. 2010 (CEST))

[Bearbeiten] Verjährung

Angaben zu Fristen bzw. Verjährung fehlen noch. Danke. 84.60.11.28 15:32, 28. Feb. 2008 (CET)

[Bearbeiten] Anglo-Amerika und Schadensersatz

Der folgende Satz enthällt ein weit verbreitetes Vorurteil:

'Anders als im anglo-amerikanischem Raum wird nach deutschem Recht mit dem Schadenersatzanspruch dem Geschädigten nicht eine „Strafe“ (exemplary or punitive damages) zugesprochen, sondern nur der „Nachteil“ ausgeglichen, der ihm vom Schädiger zugefügt wurde.'

Es gibt im Recht keinen anglo-amerikanisches Raum. Es ist richtig, dass Amerika und England viele Gemeinsamkeiten im Recht aufweisen. Jedoch sind eben diese Gemeinsamkeiten nicht auf England und Amerika, also aufs anglo-amerikanische, beschränkt sondern schließen Australien, Kanada, Neuseeland und viele weitere Nationen des Commonwealth mit ein. Somit ist es besser vom "common law" zu sprechen als vom "anglo-amerikaischen Raum".

Innerhalb des Common Law, gibt es jedoch nur ein Land, von dem ich weiß, welches Schadensersatzansprüche, in Ausnahmefällen, als "Strafe" verstehen. Dieses ist die USA. England, zum Beispiel, hat genau den gleichen Grundsatz wie Deutschland - der Ausgleich des entstandenen Nachteils. (Siehe die klassische Entscheidung in Donoghue v Stevenson) Es gibt eine sehr moderne Ausnahme, Attorney-General v Blake, welche jedoch nicht im Schadensersatz zur Geltung kommt, sondern bei der Bereicherung durch Vertragsbruch. Somit ist es faktisch falsch das Common Law als Einheit in diesem Gebiet zu sehen.

Desweiteren beschäfigt die zitierte Quelle für die oben gemachte Behauptung nur mit den USA.

Deshalb schlage ich folgende Änderung vor:

'Anders als den 'USA wird nach deutschem Recht mit dem Schadenersatzanspruch dem Geschädigten nie eine „Strafe“ (exemplary or punitive damages) zugesprochen, sondern nur der „Nachteil“ ausgeglichen, der ihm vom Schädiger zugefügt wurde.'

Ist diese Aussage richtig nach deutschem Recht? Oder gibt es dort wie in Amerika Ausnahmen?

[Bearbeiten] Schadenersatz / Schadensersatz?

Worin besteht der Unterschied des Artikels Schadenersatz zu Schadensersatz?

LG Illuminated Beast ?!?


[Bearbeiten] Missverständliche Formulierung

Die Formulierung "...stattdessen den für die Herstellung des fiktiven Zustandes erforderlichen Betrag in Geld..." halte ich für missverständlich bzw. nicht ganz korrekt, da nicht der Zustand fiktiv ist, sondern die (Wieder-)Herstellungskosten desselben fingiert werden, weil sie nicht tatsächlich anfallen. Man sollte daher eher schreiben "...stattdessen den für die Herstellung des Zustandes hypothetisch erforderlichen Betrag in Geld..." oder einfach nur "...stattdessen den für die Herstellung des Zustandes erforderlichen Betrag in Geld..." was auch korrekt wäre.

--Epikur23 19:42, 24. Mär. 2009 (CET)

[Bearbeiten] reichlich verwirrend

Ich finde den kompletten Text reichlich verwirrend. Eigentlich habe ich hier reingeschaut, weil in meinem Kopf Paragraphen wie 249, 280, 823 und 831 ff herumschwirren. Da wollte ich eine gewisse Systematik mal reinbringen, um herauszufinden, wann eigentlich welcher Schadenersatzparagraph anzuwenden ist. Ich weiß nicht, ob es dazu nicht irgendwie eine einfache Übersicht oder sowas in der Art mal gibt (wäre wünschenswert), weil ich da nicht so ganz durchblicke. Der Text hier hilft mir aber auch nicht wirklich weiter. Den Unterschied zwischen 280 und 831 habe ich mittlerweile im Kopf, aber was mache ich eigentlich mit 823? Wofür gibt es den? Und gilt § 249 eigentlich für alle anderen Schadenersatzparagraphen im BGB? --80.143.117.74 17:45, 10. Apr. 2009 (CEST)

[Bearbeiten] Schreibweise

Heisst es denn nun Schaden_S_ersatzanspruch oder Schaden_ersatzanspruch? Im Artikel gibt es beides... Dafhgier 21:02, 23. Okt. 2009 (CEST)

Sorry, hätte erst lesen sollen, steht ja oben. Hat sich erledigt. Dafhgier 21:02, 23. Okt. 2009 (CEST)

[Bearbeiten] Schadenersatz in Österreich

In Österreich ist (juristisch) tatsächlich der Begriff Schadenersatz (ohne S) gebräuchlich, wenngleich umgangssprachlich auch häufig vom Schadenseratz gesprochen wird. Wie weiter oben von Vicki Reitta ausgeführt, finde auch ich, dass dem juristischen Sprachgebrauch hier der Vorrang eingeräumt werden sollte. Insofern sollte im Abschnitt Rechtslage in Österreich vom Schadenersatz die Rede sein und vielleicht in der Einleitung eine kurze Erklärung dazu zu lesen sein. Auch wenn, wie von Andrsvoss geschrieben auch in deutschen Gesetzen (teilweise) vom Schadenersatz die Rede ist, scheint hier doch die Version mit Fugen-S vorzuherrschen (oder doch nicht?), in Österreich verhält es sich jedenfalls andersrum (siehe Abfrage der RIS-Datenbank zum Begriff Schadensersatz in österreichischen Rechtsnormen (20 Treffer) im Vergleich zu Abfrage ohne Fugen-S (556 Treffer)). --Azby 18:52, 21. Nov. 2010 (CET)

[Bearbeiten] Schadensersatz bei Nichterfüllung (Zahlung) Käufer

Im Artikel steht: "So wird gemäß § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB der Verkäufer einer Sache durch den Kaufvertrag verpflichtet, dem Käufer die Sache mangelfrei zu übergeben (Besitzverschaffung) und das Eigentum an der Sache zu verschaffen (Eigentumsübertragung).

Erfüllt der Verkäufer diese Verpflichtungen verspätet oder überhaupt nicht, so tritt neben die primäre Leistungspflicht die sekundäre Pflicht zum Schadensersatz."

Es fehlt m. E. der umgekehrte Fall, dass trotz Vertrag der Käufer nicht zahlt und sich daraus eine Pflicht zum Schadensersatz herleitet. (nicht signierter Beitrag von 91.49.103.32 (Diskussion) 11:31, 17. Jul 2011 (CEST))

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