Diskussion:Schulvorstand

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Was noch zu tun bleibt[Quelltext bearbeiten]

Unklar ist, warum es in einigen Bundesländern neben der Schulkonferenz noch einen Schulvorstand gibt (Hamburg, Hessen) und was genau diesen Schulvorstand von dem älteren Instrument Schulkonferenz unterscheidet.

Unklar ist, was mit dem Schulvorstand historischen Typs geschehen ist: Wurde er abgeschafft? Von wem? Wann? Mit welcher Begründung? Oder hat man (wie im Fall Marl) flächendeckend bloß nicht mehr von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Schulvorstände als Kontroll- und Entscheidungsorgane der politischen Gemeinde einzurichten? --CorradoX, 15:56, 22. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Ausgerechnet im niedersächsischen Emlichheim (vgl. [1]) gab es noch 1968 (!) einen Schulvorstand, gegen den der Vorwurf erhoben wurde, dass „er sich nicht auf einen Standort für die Mittelpunktschule einigen konnte.“ Wenn es also noch Jahrzehnte nach dem Zweiten Weltkrieg in Niedersachsen Schulvorstände alten Typs gab: Wieso nennt dann der Landesgesetzgeber eine ganz anders strukturierte Einrichtung „Schulvorstand“? --91.96.173.109, 18:54, 22. Sep. 2008 (CEST)
Vermutlich sind die zuvor „Schulvorstand“ genannten Institutionen überall in Deutschland nach 1945 in „Schulausschuss“ umbenannt worden. Dieser Vorgang wird in Quelle [2] beschrieben. Schon die Quelle aus Brandenburg von 1919 zeigt, dass der dort beschriebene Schulvorstand eigentlich eher ein Schulausschuss der politischen Gemeinde ist, auch wenn er nicht so genannt wird. In der Quelle aus Emlichheim würde demnach den Begriff „Schulvorstand“ falsch im Sinne eines Anachronismus benutzt (Analogie: Jemand sagt heute „Wehrmacht“ statt „Bundeswehr“ oder „DDR“ statt „Ostdeutschland“).

Vorstand der einzelnen Schule vs. Gremium der Gemeinde[Quelltext bearbeiten]

In den Quellen werden zwei verschiedene Verwendungsweisen des Begriffs „Schulvorstand“ erkennbar:

Typ 1: Die verschiedenen Statusgruppen einer Schule setzen sich zusammen und treffen Entscheidungen. Schulfremde spielen, sofern vertreten, keine dominierende Rolle.

Typ 2: „Aufpasser“ aus der politischen (und kirchlichen) Gemeinde überwachen das Schulgeschehen und treffen grundlegende Entscheidungen, notfalls auch über die Köpfe der direkt Betroffenen hinweg. Eine Variante des Typs 2 besteht in Schulvorständen als Vertretungen von „Schulgemeinden“, die nur Träger der Schulen sind, ansonsten aber keine Funktionen haben.

Ich persönlich halte es für eine Fehlentscheidung, Gremien des Typs 1 „Schulvorstände“ zu nennen, da dadurch ständig Missverständnisse entstehen (durch Interferenzen mit dem Typ 2). --CorradoX 20:44, 23. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Einen noch schlimmeren Fehler machen die Rheinland-Pfälzer, indem sie eine noch existierende Institution, nämlich den Schulausschuss als Fachausschuss der Legislative, mit demselben Wort bezeichnen wie die paritätisch besetzte Vertretung der Lehrer, Eltern und Schüler.
Merke: Wenn man über Bundesländer spricht, muss man halt die zugehörigen „Vokabeln“ lernen.


Quelle[Quelltext bearbeiten]

Quelle 5 ist nicht mehr aufrufbar. Gibt es eine Alternative?

--Tommok 18:21, 28. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 11:40, 12. Jan. 2016 (CET)Beantworten