Diskussion:Seegebiet

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Lektor w in Abschnitt Begriffsklärung
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Begriffsklärung[Quelltext bearbeiten]

Die jetzige Weiterleitung Global Maritime Distress and Safety System#Seegebiete A1 bis A4 ist nicht sachgerecht. Siehe in Wikipedia über 1000 Verwendungen mit verschiedenen Bedeutungen.

Ein Seegebiet kann irgendein Teil eines Meeres oder Ozeans sein: ungefähr geographisch definiert oder anders (zum Beispiel für Zwecke des Seefunks und der Seenotrettung) definiert oder oder auch nicht genau definiert („das Seegebiet südlich von Rhodos“). Ferner gibt es auch „Seegebiete“ (oder Seengebiete) an Land, (vgl. auch Seegebiet Mansfelder Land als Name einer Gemeinde). Vermutlich kann ein Seegebiet auch ein Teil eines größeren Binnensees sein (z. B. ein Teil des Bodensees). --Lektor w (Diskussion) 00:35, 4. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Ich habe jetzt die BKL umgesetzt.
Nicht eingetragen habe ich die Bedeutung „Teilgebiet eines großen Binnensees“. Obwohl sie etwa im Kontext von Fischerei gelegentlich vorkommt, z. B. heißt es hier im Abschnitt 1.5: „Auf dem Bodensee regelte Lindau die Fischerei für das ganze Seegebiet östlich von Buchhorn/Friedrichshafen und Arbon.“ Man könnte „Teilgebiet eines großen Binnensees“ auch noch angeben; aber das ginge dann nach meinem Eindruck zu weit in Richtung Wörterbuch-Angaben.
Die Information darüber, daß ein Seegebiet sowohl ein Meeresgebiet als auch ein Gebiet an Land sein kann, halte ich jedoch für nötig. Nur die Angabe des Bedeutungsbereichs „Meeresgebiet“ wäre aus meiner Sicht zu lückenhaft und irreführend.
Die bloße Weiterleitung auf Global Maritime Distress and Safety System#Seegebiete A1 bis A4 war jedenfalls nicht sinnvoll. In den meisten Fällen ist mit Seegebiet etwas anderes gemeint als eine der Kategorien A1 bis A4 nach dieser speziellen Definition. --Lektor w (Diskussion) 10:18, 2. Mai 2017 (CEST)Beantworten